04.08.2019, 14:20
(04.08.2019, 13:51)Gast schrieb:(04.08.2019, 12:31)VerzweifeltGpa schrieb: Meint ihr man hat noch eine Chance zu bestehen, wenn man einen ordentlichen Schriftsatz abgeliefert hat und insgesamt fertig geworden ist, aber die InsO aufgrund eines Denkfehlers nicht geprüft und die Ansprüche gegen die andere GmbH vergessen hat? Ich ärgere mich so sehr, die Klausur war überladen aber inhaltlich fair und ich habe so versagt...
Ja, gerade bei Praktikern ist da noch eine zweistellige Benotung drinn. Und einer von beiden Prüfern ist bestimmt ein Praktiker, also alles easy
Danke für die Antwort. Ich weiß es nützt nichts sich verrückt zu machen, ändern kann ich es ja eh nicht mehr aber das ist schon schwer wenn man morgens aufwacht und man plötzlich die Fehler realisiert nachdem man eigentlich ein gutes Gefühl hatte.. Gerade weil viele meinten, sie hätten kaum praktischen Teil geschafft. Wobei ich auch schon gehört habe, dass das Dogma von Kaiser diesbezüglich auch nicht immer stimmt.
04.08.2019, 14:34
Irgendwelche Prognosen für die Zhg-Klausur morgen? :-/
Die letzten Durchgänge schien ja abwechseln 767//771//767,767analog gelaufen zu sein...
Die letzten Durchgänge schien ja abwechseln 767//771//767,767analog gelaufen zu sein...
04.08.2019, 16:06
05.08.2019, 13:53
Heute in NRW Klage mit zwei Anträgen, die ZV für unzulässig zu erklären. Es wurden Prozessvergleiche geschlossen. Einmal wurde im Nachgang die eingebaute Küche entfernt. Einmal stellte sich im Nachhinein ein Rechenfehler heraus. Für den zweiten Teil könnte das hier Grundlage gewesen sein: OLG Bremen 2 U 18 064.
05.08.2019, 14:28
Der zweite Teil (= Antrag zu 1) basierte wohl auf folgendem Urteil:
Oberlandesgericht Bremen, Beschluss vom 27.10.2017 - 4 UF 86/17
https://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Br...s26158.htm
Irgendwie habe ich das Gefühl, dass die Klausur in Bremen erstellt wurde... :D
Oberlandesgericht Bremen, Beschluss vom 27.10.2017 - 4 UF 86/17
https://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Br...s26158.htm
Irgendwie habe ich das Gefühl, dass die Klausur in Bremen erstellt wurde... :D
05.08.2019, 14:38
Haha... Meinten die Kaiser Bros. nicht, dass ein Richter Schnelle dort regelmäßig Klausuren erstellt? Der hat zumindest das von mir genannte Urteil entschieden :dodgy:
05.08.2019, 14:43
Dr. Schnelle ist jahrelanger Prüfer im Examen und auch Klausurenersteller und korrigiert im Übungskurs auch sämtliche ZVS-Klausuren
05.08.2019, 14:55
Meinten die das ernst heute, oder war nach der Verkehrsanschauung von einem verspäteten Aprilscherz auszugehen?
05.08.2019, 15:06
05.08.2019, 15:15
(05.08.2019, 14:55)Nrw5 schrieb: Meinten die das ernst heute, oder war nach der Verkehrsanschauung von einem verspäteten Aprilscherz auszugehen?
Ich glaube bei der Verkehrsanschauung war der Trick dass sich die Beklagte nicht auf den Ausnahmetatbestand des 97 Abs. 1 S. 2 berufen kann, weil sie beweisfällig geblieben ist. Die Akte war in meinen Augen darauf angelegt, denn genau so stand es im Palandt, dass sie die abweichende Verkehrsauffassung erst mal behaupten und dann konkret darlegen und beweisen muss. Sie hat aber nur gesagt, dass sie keine Ahnung hat welche Verkehrsauffassung es im Spreewald gibt. das geht dann zu ihren lasten denke ich