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Klausuren August 2019
Dubio
Unregistered
 
#11
01.08.2019, 15:28
Bin mir nicht sicher, wie das mit dem VU zu bewerten war. Es waren 2 Kalender dabei, gebraucht habe ich keinen wirklich. Das macht etwas Sorgen. Was habt Ihr so zu Papier gebracht? Habe es im Grunde über 280 I laufen lassen und die PV und den kausalen Schaden schwerpunktmäßig geprüft. Mit der Rechtskrafterstreckung des 2. Vu war ich mir auch nicht ganz sicher. Habe es aufgrund des Antrags und anderen Lebenssachverhalts allerdings abgelehnt.

Meinungen?
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Revisionsgrund
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Beiträge: 18
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Registriert seit: Mar 2019
#12
01.08.2019, 15:35
(01.08.2019, 15:28)Dubio schrieb:  Bin mir nicht sicher, wie das mit dem VU zu bewerten war. Es waren 2 Kalender dabei, gebraucht habe ich keinen wirklich. Das macht etwas Sorgen. Was habt Ihr so zu Papier gebracht? Habe es im Grunde über 280 I laufen lassen und die PV und den kausalen Schaden schwerpunktmäßig geprüft. Mit der Rechtskrafterstreckung des 2. Vu war ich mir auch nicht ganz sicher. Habe es aufgrund des Antrags und anderen Lebenssachverhalts allerdings abgelehnt.

Meinungen?


Das habe ich in etwa ebenso vertreten. pVV des beklagten Anwalts, Schaden resultiert aus dem Vergleich mit der Lage, die bestünde, hätte der Anwalt pflichtgemäß gearbeitet. Rechtskraft des 2. VU hierfür belanglos, da sachlich und persönlich etwas anderes anderes.
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indubio(GPAHH)
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Beiträge: 21
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Registriert seit: Jul 2019
#13
01.08.2019, 15:40
Ich bin über 675,280 am Ende auf 225.000 Euro gegangen... Huh
Anrechnung der 75.000 Euro wegen öff. Urkunde und keinen geeigneten Gegenbeweis erbracht
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Dubio
Unregistered
 
#14
01.08.2019, 15:40
(01.08.2019, 15:35)Revisionsgrund schrieb:  
(01.08.2019, 15:28)Dubio schrieb:  Bin mir nicht sicher, wie das mit dem VU zu bewerten war. Es waren 2 Kalender dabei, gebraucht habe ich keinen wirklich. Das macht etwas Sorgen. Was habt Ihr so zu Papier gebracht? Habe es im Grunde über 280 I laufen lassen und die PV und den kausalen Schaden schwerpunktmäßig geprüft. Mit der Rechtskrafterstreckung des 2. Vu war ich mir auch nicht ganz sicher. Habe es aufgrund des Antrags und anderen Lebenssachverhalts allerdings abgelehnt.

Meinungen?


Das habe ich in etwa ebenso vertreten. pVV des beklagten Anwalts, Schaden resultiert aus dem Vergleich mit der Lage, die bestünde, hätte der Anwalt pflichtgemäß gearbeitet. Rechtskraft des 2. VU hierfür belanglos, da sachlich und persönlich etwas anderes anderes.


Also Wirkung des 325 habe ich jedenfalls nicht angenommen, weshalb bei mir 3/4 Obsiegen rauskam. Aber kp... ich fand die Klausur einigermaßen anstrengend, wweil gefühlt die halbe Zeit für den ollen Tatbestand drauf gegangen ist.
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indubio(GPAHH)
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Beiträge: 21
Themen: 0
Registriert seit: Jul 2019
#15
01.08.2019, 15:42
(01.08.2019, 15:40)Dubio schrieb:  
(01.08.2019, 15:35)Revisionsgrund schrieb:  
(01.08.2019, 15:28)Dubio schrieb:  Bin mir nicht sicher, wie das mit dem VU zu bewerten war. Es waren 2 Kalender dabei, gebraucht habe ich keinen wirklich. Das macht etwas Sorgen. Was habt Ihr so zu Papier gebracht? Habe es im Grunde über 280 I laufen lassen und die PV und den kausalen Schaden schwerpunktmäßig geprüft. Mit der Rechtskrafterstreckung des 2. Vu war ich mir auch nicht ganz sicher. Habe es aufgrund des Antrags und anderen Lebenssachverhalts allerdings abgelehnt.

Meinungen?


Das habe ich in etwa ebenso vertreten. pVV des beklagten Anwalts, Schaden resultiert aus dem Vergleich mit der Lage, die bestünde, hätte der Anwalt pflichtgemäß gearbeitet. Rechtskraft des 2. VU hierfür belanglos, da sachlich und persönlich etwas anderes anderes.


Also Wirkung des 325 habe ich jedenfalls nicht angenommen, weshalb bei mir 3/4 Obsiegen rauskam. Aber kp... ich fand die Klausur einigermaßen anstrengend, wweil gefühlt die halbe Zeit für den ollen Tatbestand drauf gegangen ist.

Zudem da auch noch verhältnismäßig wenig streitig war, sondern eher viele Rechtsansichten. Da werden die krorektoren sicherlich viel Freude beim korrigieren haben  :rolleyes:
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Rutmar HH
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#16
01.08.2019, 15:44
Aber man konnte doch die Sittenwidrigkeit nicht beurteilen, da ist doch alles extrem schwammig geblieben. Auch der Schaden war doch nicht richtig geklärt? Nach der Klausurlogik musste es doch zur Abweisung kommen und das geht nur mit Rechtskrafterstreckung. Auch sonst ergibt es keinen Sinn, warum gerade eine negative Feststllungsklage Thema war und die auch noch genau abgedruckt war
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Haubitze NRW
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#17
01.08.2019, 15:46
Ich hab die Klage voll durchgehen lassen :D
Der Tatbestand war für mich ebenfalls einer der aufwändigsten, den ich bis jetzt geschrieben habe!
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indubio(GPAHH)
Junior Member
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Beiträge: 21
Themen: 0
Registriert seit: Jul 2019
#18
01.08.2019, 15:46
(01.08.2019, 15:44)Rutmar HH schrieb:  Aber man konnte doch die Sittenwidrigkeit nicht beurteilen, da ist doch alles extrem schwammig geblieben. Auch der Schaden war doch nicht richtig geklärt? Nach der Klausurlogik musste es doch zur Abweisung kommen und das geht nur mit Rechtskrafterstreckung. Auch sonst ergibt es keinen Sinn, warum gerade eine negative Feststllungsklage Thema war und die auch noch genau abgedruckt war


Zur Sittenwidrigkeit waren bezüglich Grundstückskauf mindestens 5 Beispiele im Palandt abgedruckt. Ich erinnere mich an 80.000 DM zu 42.000DM, sittenwidrig: ja. 

Konnte man gut noch argumentieren mit dem lebenslangen Wohnrecht.
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Dubio
Unregistered
 
#19
01.08.2019, 15:50
(01.08.2019, 15:44)Rutmar HH schrieb:  Aber man konnte doch die Sittenwidrigkeit nicht beurteilen, da ist doch alles extrem schwammig geblieben. Auch der Schaden war doch nicht richtig geklärt? Nach der Klausurlogik musste es doch zur Abweisung kommen und das geht nur mit Rechtskrafterstreckung. Auch sonst ergibt es keinen Sinn, warum gerade eine negative Feststllungsklage Thema war und die auch noch genau abgedruckt war


Naja die Beträge wurde nicht bestritten. Von daher habe ich es als unstreitig erachtet.
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Rutmar HH
Unregistered
 
#20
01.08.2019, 15:52
Aber dann gibt es ja zwei sich widersprechende Entscheidungen. Das kann nicht sein.
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