15.04.2019, 11:14
Im August 2019 schreiben Referendare aus Mecklenburg-Vorpommern, NRW, dem GPA-Bezirk (Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein) und dem Saarland die Klausuren im 2. Staatsexamen.
Mecklenburg-Vorpommern:
01.08.
02.08.
05.08.
06.08.
08.08.
09.08.
12.08.
13.08.
NRW:
01.08.: Z 1
02.08.: Z 2
05.08.: Z 3
06.08.: Z 4
08.08.: S 1
09.08.: S 2
12.08.: V 1
13.08.: V 2
GPA-Bezirk (Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein):
01.08.: ZR-I
02.08.: ZR-II
05.08.: ZHG
06.08.: ZR-III
08.08.: StR-I
09.08.: StR-II
12.08.: ÖR-I
13.08.: ÖR-II
Saarland:
01.08.: ZR
02.08.: ZR
05.08.: VR
06.08.: ZR/ÖR
08.08.: StR
12.08.: ÖR
13.08.: ÖR
Erläuterung der Bezeichnungen laut LJPA NRW:
Bei den "Z-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Zivilrecht. Im Regelfall sind die Aufgabenstellungen bei der Z-1 und der Z-3 Klausur aus gerichtlicher Sicht und bei der Z-2 und der Z-4 Klausur aus anwaltlicher Sicht zu bearbeiten.
Bei den "S-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Strafrecht. Im Regelfall ist bei der S-1 Klausur eine staatsanwaltschaftliche Abschlussverfügung zu fertigen; die Aufgabenstellung der S-2 Klausur ist offener, hier kommen zum Beispiel ein erstinstanzliches Urteil oder ein Gutachten zu Rechtsmitteln des Beschuldigten oder der Staatsanwaltschaft in Betracht.
Bei den "V-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem öffentlichen Recht. Im Regelfall ist bei der V-1 Klausur die Aufgabe aus gerichtlicher Sicht zu bearbeiten, bei der V-2 Klausur kommen zum Beispiel eine behördliche Entscheidung oder eine anwaltliche Beratung in Betracht.
Wichtig: Damit man in der Diskussion zu den Klausuren verfolgen kann, auf welches Bundesland sich die Aussagen beziehen, wähle bitte beim Posten einen Namen und setze eine Abkürzung des Bundeslandes in Klammer, also zB Felix(NRW), Gast12(M-V), NoName(HH).
Mecklenburg-Vorpommern:
01.08.
02.08.
05.08.
06.08.
08.08.
09.08.
12.08.
13.08.
NRW:
01.08.: Z 1
02.08.: Z 2
05.08.: Z 3
06.08.: Z 4
08.08.: S 1
09.08.: S 2
12.08.: V 1
13.08.: V 2
GPA-Bezirk (Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein):
01.08.: ZR-I
02.08.: ZR-II
05.08.: ZHG
06.08.: ZR-III
08.08.: StR-I
09.08.: StR-II
12.08.: ÖR-I
13.08.: ÖR-II
Saarland:
01.08.: ZR
02.08.: ZR
05.08.: VR
06.08.: ZR/ÖR
08.08.: StR
12.08.: ÖR
13.08.: ÖR
Erläuterung der Bezeichnungen laut LJPA NRW:
Bei den "Z-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Zivilrecht. Im Regelfall sind die Aufgabenstellungen bei der Z-1 und der Z-3 Klausur aus gerichtlicher Sicht und bei der Z-2 und der Z-4 Klausur aus anwaltlicher Sicht zu bearbeiten.
Bei den "S-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Strafrecht. Im Regelfall ist bei der S-1 Klausur eine staatsanwaltschaftliche Abschlussverfügung zu fertigen; die Aufgabenstellung der S-2 Klausur ist offener, hier kommen zum Beispiel ein erstinstanzliches Urteil oder ein Gutachten zu Rechtsmitteln des Beschuldigten oder der Staatsanwaltschaft in Betracht.
Bei den "V-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem öffentlichen Recht. Im Regelfall ist bei der V-1 Klausur die Aufgabe aus gerichtlicher Sicht zu bearbeiten, bei der V-2 Klausur kommen zum Beispiel eine behördliche Entscheidung oder eine anwaltliche Beratung in Betracht.
Wichtig: Damit man in der Diskussion zu den Klausuren verfolgen kann, auf welches Bundesland sich die Aussagen beziehen, wähle bitte beim Posten einen Namen und setze eine Abkürzung des Bundeslandes in Klammer, also zB Felix(NRW), Gast12(M-V), NoName(HH).
29.05.2019, 23:29
Weiß jemand, an welchen Klausurorten, also LG, im August in NRW geschrieben wird?
20.07.2019, 17:57
Hallo MitstreiterInnen!
Nun sind es noch etwa eineinhalb Wochen bis zu unserem Martyrium. :D
Wie steht es um euer Bauchgefühl?
Hoffen wir auf das Beste! :blush:
Nun sind es noch etwa eineinhalb Wochen bis zu unserem Martyrium. :D
Wie steht es um euer Bauchgefühl?
Hoffen wir auf das Beste! :blush:
23.07.2019, 08:52
Nach den eher bescheidenen Klausuren im Juni können wir nur hoffen, dass die Prüfungsämter bisschen gnädiger sind... :D
31.07.2019, 15:37
Viel Erfolg allen Mitschreibern morgen ;)
31.07.2019, 20:17
Ich wünsche ebenso allen viel Erfolg, Elan, Resistenz und gerne auch Klausurenglück/fairness.
-
Ich weiß, dass ich nichts weiß.
-
Ich weiß, dass ich nichts weiß.
01.08.2019, 15:06
Meinungen zur Klausur heute? ?
01.08.2019, 15:12
Viel zu langer SV, ansonsten eine "nette" Klausur, die allerdings wahrscheinlich wieder knallhart bewertet wird :s
Hätte insgesamt schlimmer kommen können, ein gutes Gefühl habe ich trotzdem nicht...
Im GPA:
Anwaltshaftung.
Sohn verklagt Anwalt, der seine Mutter vertreten hat. Ging um einen Grundstücksverkauf, der sittenwidrig gewesen sein soll. Zudem Befangenheitsantrag gestellt (zu Recht?) und Fristverlängerung beantragt und verweigert - daher der Befangenheitsantrag.
Klageantrag auf geschätzten Wert des Grundstücks.
Hätte insgesamt schlimmer kommen können, ein gutes Gefühl habe ich trotzdem nicht...
Im GPA:
Anwaltshaftung.
Sohn verklagt Anwalt, der seine Mutter vertreten hat. Ging um einen Grundstücksverkauf, der sittenwidrig gewesen sein soll. Zudem Befangenheitsantrag gestellt (zu Recht?) und Fristverlängerung beantragt und verweigert - daher der Befangenheitsantrag.
Klageantrag auf geschätzten Wert des Grundstücks.
01.08.2019, 15:25
Also ich fand’s gar nicht mal so easy.
Hier mal meine Lösung:
Klage wird abgewiesen.
Zulässigkeit
Hab ich nur Zuständigkeit, Prozessführungsbefugnis u Rechtskraft Angesprochen, letzteres minus weil anderer Streitgegenstand
Anspruch aus 611,675,280
Vertrag plus, 1922
Pflichtverletzung
1.Versäumnis Fristverlängerung?
(—) weil fehlende Begründung den Einspruch nicht unzulässig macht, zudem wäre es möglich gewesen in der Verhandlung vorzutragen. Zwar Gefahr von 296, aber Möglichkeit der Widerklage
2. Befangenheitsantrag u deswegen Nichterscheinen im Termin
Grds plus, er durfte sich nicht drauf verlassen, weil bei offenkundiger prozessverschleppung auch der einzelrichter abweisen darf nach BGH laut Kommentar
Aber dadurch auch Schaden?
Nur plus wenn materiell rechtlich nicht richtig entschieden wurde.
Hier aber Besondrheit wegen der negativen Fststellungsklage, Urteil ist rechtskräftig daher darf Gericht sittenwidrigkit u so nicht mehr prüfen. Für den Kläger gilt daher das Urteil als richtig 322, 325 zpo, also kein Schadn.
823 minus, da kein Schutz des Vermögens, 826 gegen Anwqlt auch minus. Wäre wohl nur gegen den anderen eine Möglichkeit.
Wie habt es ihr gemacht?
Hier mal meine Lösung:
Klage wird abgewiesen.
Zulässigkeit
Hab ich nur Zuständigkeit, Prozessführungsbefugnis u Rechtskraft Angesprochen, letzteres minus weil anderer Streitgegenstand
Anspruch aus 611,675,280
Vertrag plus, 1922
Pflichtverletzung
1.Versäumnis Fristverlängerung?
(—) weil fehlende Begründung den Einspruch nicht unzulässig macht, zudem wäre es möglich gewesen in der Verhandlung vorzutragen. Zwar Gefahr von 296, aber Möglichkeit der Widerklage
2. Befangenheitsantrag u deswegen Nichterscheinen im Termin
Grds plus, er durfte sich nicht drauf verlassen, weil bei offenkundiger prozessverschleppung auch der einzelrichter abweisen darf nach BGH laut Kommentar
Aber dadurch auch Schaden?
Nur plus wenn materiell rechtlich nicht richtig entschieden wurde.
Hier aber Besondrheit wegen der negativen Fststellungsklage, Urteil ist rechtskräftig daher darf Gericht sittenwidrigkit u so nicht mehr prüfen. Für den Kläger gilt daher das Urteil als richtig 322, 325 zpo, also kein Schadn.
823 minus, da kein Schutz des Vermögens, 826 gegen Anwqlt auch minus. Wäre wohl nur gegen den anderen eine Möglichkeit.
Wie habt es ihr gemacht?
01.08.2019, 15:26
Schließe mich 100% an - hätte schlimmer kommen können, aber der doch nicht ganz so hohe Schwierigkeitsgrad (oder ich hab was übersehen) führt wahrscheinlich zur überhatten Benotung, sodass nicht groß Punkte zu holen sein werden ??♀️ Und längster Tatbestand, den ich je schreiben musste!