24.06.2019, 09:49
Weiß jemand, ob der Ergänzungsvorbereitungsdienst beim OLG Hamm verpflichtend ist?
In Düsseldorf und Köln ist er es nämlich nicht!
In Düsseldorf und Köln ist er es nämlich nicht!
24.06.2019, 09:59
(24.06.2019, 09:49)Tank NRW schrieb: Weiß jemand, ob der Ergänzungsvorbereitungsdienst beim OLG Hamm verpflichtend ist?
In Düsseldorf und Köln ist er es nämlich nicht!
Die Frage habe ich mnir auch schon gestellt. Habe es mir dann so beantwortet, dass ich mich im Zweifel im Fall der Fälle wohl nicht trauen würde, die AG nicht zu besuchen. Wenn ich dann beim zweiten Mal nicht bestehen würde, wäre es wohl jedenfalls gefühlt, eine wahnsinnig dumme Entscheidung gewesen. Zumal ich über die AG in Hamm bislang wirklich viel positives gehört habe.
24.06.2019, 10:13
Hab gerade beim OLG-Hamm angerufen. Der Sachbearbeiter meinte im Hamm wäre der EVD verpflichtend. Damit wird uns die Entscheidung wohl abgenommen.
Der EVD dauert doch 3 Monate + 1 Monat Examen, also insgesamt kostet das einen, im Idealfall, 4 Monate oder?
Der EVD dauert doch 3 Monate + 1 Monat Examen, also insgesamt kostet das einen, im Idealfall, 4 Monate oder?
24.06.2019, 10:16
(24.06.2019, 10:13)Tank-NRW schrieb: Hab gerade beim OLG-Hamm angerufen. Der Sachbearbeiter meinte im Hamm wäre der EVD verpflichtend. Damit wird uns die Entscheidung wohl abgenommen.
Der EVD dauert doch 3 Monate + 1 Monat Examen, also insgesamt kostet das einen, im Idealfall, 4 Monate oder?
Wie oft findet die AG statt in der Woche?
24.06.2019, 11:38
2*/Woche.
1* ZivR, 1*/wechselnd ÖR/StrafR
AG ist ok. Man schreibt aber nur 3 Klausuren, also 1/Monat. Besprechungen teils extrem kurz, teils besser. Wirklich interessieren tut es eigentlich keinen, wer da sitzt, kommt etc.
1* ZivR, 1*/wechselnd ÖR/StrafR
AG ist ok. Man schreibt aber nur 3 Klausuren, also 1/Monat. Besprechungen teils extrem kurz, teils besser. Wirklich interessieren tut es eigentlich keinen, wer da sitzt, kommt etc.
24.06.2019, 11:56
(24.06.2019, 11:38)Repetent schrieb: 2*/Woche.
1* ZivR, 1*/wechselnd ÖR/StrafR
AG ist ok. Man schreibt aber nur 3 Klausuren, also 1/Monat. Besprechungen teils extrem kurz, teils besser. Wirklich interessieren tut es eigentlich keinen, wer da sitzt, kommt etc.
Und beim Einzelausbilder, was hat der mit Dir gemacht in den 3 Monaten?
24.06.2019, 12:17
(24.06.2019, 09:49)Tank NRW schrieb: Weiß jemand, ob der Ergänzungsvorbereitungsdienst beim OLG Hamm verpflichtend ist?
In Düsseldorf und Köln ist er es nämlich nicht!
Das wäre mir sehr neu, dass der EVD in Köln nicht verpflichtend wäre... Und ich spreche da leider aus Erfahrung. Nene, da besteht ganz normale Anwesenheitspflicht. :-/
24.06.2019, 13:54
(24.06.2019, 12:17)WiederholerNRW schrieb:(24.06.2019, 09:49)Tank NRW schrieb: Weiß jemand, ob der Ergänzungsvorbereitungsdienst beim OLG Hamm verpflichtend ist?
In Düsseldorf und Köln ist er es nämlich nicht!
Das wäre mir sehr neu, dass der EVD in Köln nicht verpflichtend wäre... Und ich spreche da leider aus Erfahrung. Nene, da besteht ganz normale Anwesenheitspflicht. :-/
So wie ich das aus meiner Quelle (LTO-Artikel) verstanden habe, kann man in Köln und Düsseldorf anfangs entscheiden, ob man die Teilnahme an den AGs möchte oder nicht. Falls man sich dafür entscheidet, sei es dann aber verpflichtend...
24.06.2019, 19:06
(24.06.2019, 13:54)Gast schrieb:(24.06.2019, 12:17)WiederholerNRW schrieb:(24.06.2019, 09:49)Tank NRW schrieb: Weiß jemand, ob der Ergänzungsvorbereitungsdienst beim OLG Hamm verpflichtend ist?
In Düsseldorf und Köln ist er es nämlich nicht!
Das wäre mir sehr neu, dass der EVD in Köln nicht verpflichtend wäre... Und ich spreche da leider aus Erfahrung. Nene, da besteht ganz normale Anwesenheitspflicht. :-/
So wie ich das aus meiner Quelle (LTO-Artikel) verstanden habe, kann man in Köln und Düsseldorf anfangs entscheiden, ob man die Teilnahme an den AGs möchte oder nicht. Falls man sich dafür entscheidet, sei es dann aber verpflichtend...
Das mag da vielleicht in dem Artikel stehen. Die Realität sieht aber so aus, dass man in Köln einen Bescheid bekommt, wo drin steht, dass der EVD verpflichtend ist. Da ist nichts mit Wahlrecht. Wer möchte, kann sich für Minimum 6 Monate selbst aus dem Dienst nehmen. Aber dann ist man auch nicht krankenversichert und bekommt logischerweise auch kein Geld...
24.06.2019, 19:40
(24.06.2019, 11:56)Gast schrieb:(24.06.2019, 11:38)Repetent schrieb: 2*/Woche.
1* ZivR, 1*/wechselnd ÖR/StrafR
AG ist ok. Man schreibt aber nur 3 Klausuren, also 1/Monat. Besprechungen teils extrem kurz, teils besser. Wirklich interessieren tut es eigentlich keinen, wer da sitzt, kommt etc.
Der Einzelausbilder war ehrlich gesagt sehr enttäuschend...Hatte überhaupt keine Zeit für mich.
Und beim Einzelausbilder, was hat der mit Dir gemacht in den 3 Monaten?