15.06.2019, 14:09
Ich verstehe auch nicht, wieso man sich so viel Gedanken ums Durchfallen in einer Klausur macht (vom Blockversagen mal abgesehen). Der vierte Punkte zählt nicht mehr als der 8. oder 9. Punkt in einer anderen Klausur. Am Ende kommen ohnehin alle Punkte in einen Topf.
15.06.2019, 15:26
Mag vielleicht jemand von den Notenverbesserern, der Akteneinsicht hatte, mal allgemein etwas zur Fairness der Korrekturen sagen?
Ich weiß, dass man das nicht verallgemeinern kann. Ich hoffe nur, dass im Examen dann auch fair bewertet wird. Immerhin ist das kein Klausurenkurs sondern Ernst.
Das frage ich, weil ich tatsächlich schon bei Übungen Korrektoren hatte, die mir das Mandantenbegehren (nur ein Satz, nicht breitgetreten) durchgestrichen haben oder meine Überschrift "Aufgabe 1" vor "Erfolgsaussichten der Klage" bei einer Anwaltsklausur durchgestrichen hatten.
Da habe ich den Glauben verloren...
Ich weiß, dass man das nicht verallgemeinern kann. Ich hoffe nur, dass im Examen dann auch fair bewertet wird. Immerhin ist das kein Klausurenkurs sondern Ernst.
Das frage ich, weil ich tatsächlich schon bei Übungen Korrektoren hatte, die mir das Mandantenbegehren (nur ein Satz, nicht breitgetreten) durchgestrichen haben oder meine Überschrift "Aufgabe 1" vor "Erfolgsaussichten der Klage" bei einer Anwaltsklausur durchgestrichen hatten.
Da habe ich den Glauben verloren...
15.06.2019, 15:30
(15.06.2019, 15:26)Gast123 schrieb: Mag vielleicht jemand von den Notenverbesserern, der Akteneinsicht hatte, mal allgemein etwas zur Fairness der Korrekturen sagen?
Ich weiß, dass man das nicht verallgemeinern kann. Ich hoffe nur, dass im Examen dann auch fair bewertet wird. Immerhin ist das kein Klausurenkurs sondern Ernst.
Das frage ich, weil ich tatsächlich schon bei Übungen Korrektoren hatte, die mir das Mandantenbegehren (nur ein Satz, nicht breitgetreten) durchgestrichen haben oder meine Überschrift "Aufgabe 1" vor "Erfolgsaussichten der Klage" bei einer Anwaltsklausur durchgestrichen hatten.
Da habe ich den Glauben verloren...
Lies mal meinen Beitrag dazu im März - Thread.... ich war einfach nur geschockt von den Korrekturen.
15.06.2019, 16:28
(15.06.2019, 15:30)NRWGÄSTIN schrieb:(15.06.2019, 15:26)Gast123 schrieb: Mag vielleicht jemand von den Notenverbesserern, der Akteneinsicht hatte, mal allgemein etwas zur Fairness der Korrekturen sagen?
Ich weiß, dass man das nicht verallgemeinern kann. Ich hoffe nur, dass im Examen dann auch fair bewertet wird. Immerhin ist das kein Klausurenkurs sondern Ernst.
Das frage ich, weil ich tatsächlich schon bei Übungen Korrektoren hatte, die mir das Mandantenbegehren (nur ein Satz, nicht breitgetreten) durchgestrichen haben oder meine Überschrift "Aufgabe 1" vor "Erfolgsaussichten der Klage" bei einer Anwaltsklausur durchgestrichen hatten.
Da habe ich den Glauben verloren...
Lies mal meinen Beitrag dazu im März - Thread.... ich war einfach nur geschockt von den Korrekturen.
Ich habe es soeben in eurem Thread durchgelesen...ich bin schockiert und es tut mir wahnsinnig leid, dass dir das passiert ist! Das macht mich auch so wütend!! Wir reißen uns alle den A..auf und dann sowas?!
15.06.2019, 16:30
Was einen so fertig macht, ist nicht mal die Stoffmenge. Sondern dass man nicht weiß, was rauskommt. Wenn ich ne miese Klausur abgebe, dann verdien ich keine Punkte. Fakt. Aber übertreiben muss man mit der Pingeligkeit auch nicht...s. instanzen
15.06.2019, 22:10
Leute, streitet euch nicht. Jeder, der hier mitliest, macht sich Sorgen und hat (mal) Angst, unterm Strich zu landen. .
Ich habe eine dringende Frage in der Klausur am Freitag war in NRW ein 80 V-Antrag ja gestellt. Habe ich das irgendwie übersehen, oder hat der Verteidiger die Hauptsache auch angestrengt?
Die Frage ist gerade aktuell, nicht weil ich über die Klausur nachdenke (man kann sowieso nichts mehr ändern), sondern weil ich gerade ein Fragezeichen im Kopf habe: im RSB prüft man ja, ob die Klage in der Hauptsache evlt. verfristet wäre wegen Missbrauchs und so. Am Freitag hatten wir ja noch ein kleines Fristproblem. Nach dem Erhalt des Faxes kam es jedoch da erst zur Bekanntgabe, sodass der Antrag glaube ich 2 Tage vorm Fristablauf eingereicht wurde. Nun zu meinem Fragezeichen: Eingereicht wurde doch (nach meiner Erinnerung) nur der Antrag und keine Klage, kann er überhaupt denn die Bestandskfraft verhindern? Die Klage muss doch her? Habe das Gefühl, ich liege total falsch mit meinen Gedanken. Ich habe mir die Frage nie gestellt :rolleyes: Vielen Dank schon mal fürs Lesen und evlt. eine Antwort :blush:
Ich habe eine dringende Frage in der Klausur am Freitag war in NRW ein 80 V-Antrag ja gestellt. Habe ich das irgendwie übersehen, oder hat der Verteidiger die Hauptsache auch angestrengt?
Die Frage ist gerade aktuell, nicht weil ich über die Klausur nachdenke (man kann sowieso nichts mehr ändern), sondern weil ich gerade ein Fragezeichen im Kopf habe: im RSB prüft man ja, ob die Klage in der Hauptsache evlt. verfristet wäre wegen Missbrauchs und so. Am Freitag hatten wir ja noch ein kleines Fristproblem. Nach dem Erhalt des Faxes kam es jedoch da erst zur Bekanntgabe, sodass der Antrag glaube ich 2 Tage vorm Fristablauf eingereicht wurde. Nun zu meinem Fragezeichen: Eingereicht wurde doch (nach meiner Erinnerung) nur der Antrag und keine Klage, kann er überhaupt denn die Bestandskfraft verhindern? Die Klage muss doch her? Habe das Gefühl, ich liege total falsch mit meinen Gedanken. Ich habe mir die Frage nie gestellt :rolleyes: Vielen Dank schon mal fürs Lesen und evlt. eine Antwort :blush:
15.06.2019, 22:27
Unter dem § 80 V Antrag auf Seite 2 oder 3 gab es einen Vermerk, dass mit selben Tag auch Anklage gegen den Bescheid vom 05.03. erhoben worden ist. Ein Aktenzeichen wurde auch angegeben.
Der Antragsteller hatte also gegen die Untersagungsverfügung aus 2018, als auch gegen den neuen Bescheid mit den beiden neuen Untersagungsverfügungen am 10.4.2019 zusammen mit dem Antrag Anfechtungsklage(n) beim VG erhoben.
Der Antragsteller hatte also gegen die Untersagungsverfügung aus 2018, als auch gegen den neuen Bescheid mit den beiden neuen Untersagungsverfügungen am 10.4.2019 zusammen mit dem Antrag Anfechtungsklage(n) beim VG erhoben.
15.06.2019, 22:49
(15.06.2019, 22:27)NRWRefi schrieb: Unter dem § 80 V Antrag auf Seite 2 oder 3 gab es einen Vermerk, dass mit selben Tag auch Anklage gegen den Bescheid vom 05.03. erhoben worden ist. Ein Aktenzeichen wurde auch angegeben.
Der Antragsteller hatte also gegen die Untersagungsverfügung aus 2018, als auch gegen den neuen Bescheid mit den beiden neuen Untersagungsverfügungen am 10.4.2019 zusammen mit dem Antrag Anfechtungsklage(n) beim VG erhoben.
Klage erhoben muss es heißen, nicht Anklage. Ist schon etwas spät... sorry :D
15.06.2019, 22:54
Klage erhoben muss es heißen, nicht Anklage. Ist schon etwas spät... sorry :D
Danke! Macht Sinn! Oh man. Naja, man lernt ja fürs Leben und das ganze Leben.
Danke! Macht Sinn! Oh man. Naja, man lernt ja fürs Leben und das ganze Leben.
16.06.2019, 00:51
Kann man hier irgendwie sein Votum posten? bin nicht so computerbegabt. verstehe die ganzen buttons da oben nicht :P
aber würde meine "panikmache" gerne substantiieren. haha
aber würde meine "panikmache" gerne substantiieren. haha