20.04.2026, 17:51
Im Oktober 2026 schreiben Referendare aus Niedersachsen, NRW, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und dem GPA-Bezirk (Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein).
Niedersachsen:
05.10.: ZU
06.10.: A 1
08.10.: ZG
09.10.: A 2
12.10.: SR
13.10.: W/SR; W/VR
15.10.: VA
16.10.: VR
NRW:
05.10.: Z 1
06.10.: Z 2
08.10.: Z 3
09.10.: Z 4
12.10.: S 1
13.10.: S 2
15.10.: V 1
16.10.: V 2
Rheinland-Pfalz:
05.10.
06.10.
08.10.
09.10.
12.10.
13.10.
15.10.
16.10.
Sachsen-Anhalt:
05.10.
06.10.
08.10.
09.10.
12.10.
13.10.
15.10.
16.10.
GPA-Bezirk (Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein):
05.10.: ZR I
06.10.: ZR II
08.10.: ZHG
09.10.: ZR III
12.10.: StR I
13.10.: StR II
15.10.: ÖR I
16.10.: ÖR II
Erläuterung der Bezeichnungen laut LJPA Niedersachsen:
ZU: mit zivilgerichtlicher Aufgabenstellung ZG: mit gutachterlicher Aufgabenstellung aus dem Zivilrecht A 1; A 2: mit gutachterlich-rechtsberatenden oder gutachterlichrechtsgestaltenden Aufgabenstellungen aus dem Zivilrecht SR: mit staatsanwaltlicher Aufgabenstellung VR: mit verwaltungsfachlicher Aufgabenstellung VA: mit gutachterlich-rechtsberatender Aufgabenstellung aus dem Öffentlichen Recht W/SR: mit staatsanwaltlicher Aufgabenstellung oder W/VR: mit verwaltungsfachlicher Aufgabenstellung
Erläuterung der Bezeichnungen laut LJPA NRW:
Bei den "Z-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Zivilrecht. Im Regelfall sind die Aufgabenstellungen bei der Z-1 und der Z-3 Klausur aus gerichtlicher Sicht und bei der Z-2 und der Z-4 Klausur aus anwaltlicher Sicht zu bearbeiten.
Bei den "S-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Strafrecht. Im Regelfall ist bei der S-1 Klausur eine staatsanwaltschaftliche Abschlussverfügung zu fertigen; die Aufgabenstellung der S-2 Klausur ist offener, hier kommen zum Beispiel ein erstinstanzliches Urteil oder ein Gutachten zu Rechtsmitteln des Beschuldigten oder der Staatsanwaltschaft in Betracht.
Bei den "V-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem öffentlichen Recht. Im Regelfall ist bei der V-1 Klausur die Aufgabe aus gerichtlicher Sicht zu bearbeiten, bei der V-2 Klausur kommen zum Beispiel eine behördliche Entscheidung oder eine anwaltliche Beratung in Betracht.
Wichtig: Damit man in der Diskussion zu den Klausuren verfolgen kann, auf welches Bundesland sich die Aussagen beziehen, wähle bitte beim Posten einen Namen und setze eine Abkürzung des Bundeslandes in Klammer, also zB Felix(NRW), Gast12(Thür), NoName(HH).
Niedersachsen:
05.10.: ZU
06.10.: A 1
08.10.: ZG
09.10.: A 2
12.10.: SR
13.10.: W/SR; W/VR
15.10.: VA
16.10.: VR
NRW:
05.10.: Z 1
06.10.: Z 2
08.10.: Z 3
09.10.: Z 4
12.10.: S 1
13.10.: S 2
15.10.: V 1
16.10.: V 2
Rheinland-Pfalz:
05.10.
06.10.
08.10.
09.10.
12.10.
13.10.
15.10.
16.10.
Sachsen-Anhalt:
05.10.
06.10.
08.10.
09.10.
12.10.
13.10.
15.10.
16.10.
GPA-Bezirk (Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein):
05.10.: ZR I
06.10.: ZR II
08.10.: ZHG
09.10.: ZR III
12.10.: StR I
13.10.: StR II
15.10.: ÖR I
16.10.: ÖR II
Erläuterung der Bezeichnungen laut LJPA Niedersachsen:
ZU: mit zivilgerichtlicher Aufgabenstellung ZG: mit gutachterlicher Aufgabenstellung aus dem Zivilrecht A 1; A 2: mit gutachterlich-rechtsberatenden oder gutachterlichrechtsgestaltenden Aufgabenstellungen aus dem Zivilrecht SR: mit staatsanwaltlicher Aufgabenstellung VR: mit verwaltungsfachlicher Aufgabenstellung VA: mit gutachterlich-rechtsberatender Aufgabenstellung aus dem Öffentlichen Recht W/SR: mit staatsanwaltlicher Aufgabenstellung oder W/VR: mit verwaltungsfachlicher Aufgabenstellung
Erläuterung der Bezeichnungen laut LJPA NRW:
Bei den "Z-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Zivilrecht. Im Regelfall sind die Aufgabenstellungen bei der Z-1 und der Z-3 Klausur aus gerichtlicher Sicht und bei der Z-2 und der Z-4 Klausur aus anwaltlicher Sicht zu bearbeiten.
Bei den "S-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Strafrecht. Im Regelfall ist bei der S-1 Klausur eine staatsanwaltschaftliche Abschlussverfügung zu fertigen; die Aufgabenstellung der S-2 Klausur ist offener, hier kommen zum Beispiel ein erstinstanzliches Urteil oder ein Gutachten zu Rechtsmitteln des Beschuldigten oder der Staatsanwaltschaft in Betracht.
Bei den "V-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem öffentlichen Recht. Im Regelfall ist bei der V-1 Klausur die Aufgabe aus gerichtlicher Sicht zu bearbeiten, bei der V-2 Klausur kommen zum Beispiel eine behördliche Entscheidung oder eine anwaltliche Beratung in Betracht.
Wichtig: Damit man in der Diskussion zu den Klausuren verfolgen kann, auf welches Bundesland sich die Aussagen beziehen, wähle bitte beim Posten einen Namen und setze eine Abkürzung des Bundeslandes in Klammer, also zB Felix(NRW), Gast12(Thür), NoName(HH).
30.07.2026, 12:36
Hey! Auf welche Themen spekuliert ihr? Was denkt ihr wären wichtige / heiße Urteile die man sich definitiv nochmal durchlesen sollte? Ich schreibe im Oktober in NDS.
11.08.2026, 18:02
Da schließe ich mich an, allerdings für LSA.
Hier wurde meines Wissens länger kein BauR mehr geprüft, insofern könnte das durchaus mal wieder dran kommen. Da gab es in den letzten Jahren auch einige "größere" Entscheidungen zu, u.a. Lärmschutz und Abbruchverfügungen.
TierSchG und StVO kamen in den letzten Durchgängen erst.
Zuverlässigkeit / WaffenR wäre auch recht aktuell (heute Beschluss des OVG, Entscheidung des VG und Vorverfahren lägen noch im "Klausurerstellungszeitraum".
(Edit: WaffR kam jetzt im April erst dran, dann wohl eher nicht gleich wieder.)
Zivilprozessual rechne ich mit Problemen rund um den den Zuständigkeitstreitwert ab 2026 und die "neuen" besonderen funktionellen Zuständigkeiten am LG, wahrscheinlich eingekleidet in ein Mahnverfahren rund um den Jahreswechsel.
StrafR dürfte beides einfach nur was für Rennfahrer werden.
Ein Schwerpunkt dürfte in der schnellen Erfassung der Akte liegen. Da bin ich in den letzten Probeklausuren immer wieder schockiert, wie vollgepackt die Klausuren sind und wie umfangreich teilweise die Aktenstücke sind. Verglichen mit den Jahren vor 2021 und den AG Klausuren im Schnitt mindestens fünf Seiten mehr.
Hier wurde meines Wissens länger kein BauR mehr geprüft, insofern könnte das durchaus mal wieder dran kommen. Da gab es in den letzten Jahren auch einige "größere" Entscheidungen zu, u.a. Lärmschutz und Abbruchverfügungen.
TierSchG und StVO kamen in den letzten Durchgängen erst.
Zuverlässigkeit / WaffenR wäre auch recht aktuell (heute Beschluss des OVG, Entscheidung des VG und Vorverfahren lägen noch im "Klausurerstellungszeitraum".
(Edit: WaffR kam jetzt im April erst dran, dann wohl eher nicht gleich wieder.)
Zivilprozessual rechne ich mit Problemen rund um den den Zuständigkeitstreitwert ab 2026 und die "neuen" besonderen funktionellen Zuständigkeiten am LG, wahrscheinlich eingekleidet in ein Mahnverfahren rund um den Jahreswechsel.
StrafR dürfte beides einfach nur was für Rennfahrer werden.
Ein Schwerpunkt dürfte in der schnellen Erfassung der Akte liegen. Da bin ich in den letzten Probeklausuren immer wieder schockiert, wie vollgepackt die Klausuren sind und wie umfangreich teilweise die Aktenstücke sind. Verglichen mit den Jahren vor 2021 und den AG Klausuren im Schnitt mindestens fünf Seiten mehr.
26.08.2026, 18:01
Hat irgendwer aus LSA schon eine Ladung bekommen mit den genauen Terminen und Themen? (Urteil/Anwalt)
09.09.2026, 17:52
05.10.: ZivilR I (Gericht)
06.10.: ZivilR II (Rechtsanwalt)
08.10.: ZivilR III (Gericht - ZVR)
09.10.: ZivilR IV (Rechtsanwalt)
12.10.: StR I (Entschließung StA)
13.10.: StR II (Revision - Rechtsanwalt)
15.10.: ÖR I (Verwaltungsgericht)
16.10.: ÖR II (Behörde)
Gleich zwei Mal Anwalt im ZivilR. Kautelarklausur ick hör dir trapsen.
06.10.: ZivilR II (Rechtsanwalt)
08.10.: ZivilR III (Gericht - ZVR)
09.10.: ZivilR IV (Rechtsanwalt)
12.10.: StR I (Entschließung StA)
13.10.: StR II (Revision - Rechtsanwalt)
15.10.: ÖR I (Verwaltungsgericht)
16.10.: ÖR II (Behörde)
Gleich zwei Mal Anwalt im ZivilR. Kautelarklausur ick hör dir trapsen.
10.09.2026, 13:50
Die Reihenfolge eurer Klausuren ist interessant. Wir schreiben in NDS regulär 2 Anwaltsklausuren im ZivilR an den gleichen Tagen, wie sie bei euch eingeplant sind. Ich kann mir gut vorstellen, dass wir in der Hinsicht dieselben Klausuren gestellt bekommen.
10.09.2026, 19:03
(10.09.2026, 13:50)Dtvra schrieb: Die Reihenfolge eurer Klausuren ist interessant. Wir schreiben in NDS regulär 2 Anwaltsklausuren im ZivilR an den gleichen Tagen, wie sie bei euch eingeplant sind. Ich kann mir gut vorstellen, dass wir in der Hinsicht dieselben Klausuren gestellt bekommen.
Ihr (NDS) müsst in der Anwaltsklausur immer streng Relationsgutachten schreiben, oder?
12.09.2026, 08:39
Bei uns unterscheidet man zwischen Rechtsberatender (überwiegend Relationsgutachten) und Rechtsgestaltender (Kautelar) Klausur. Ersteres müssen wir überwiegend im Relationsaufbau lösen, da gibt es nur ein paar Ausnahmen wann es mal nicht in Betracht kommt (z.B. wenn überwiegend unstreitige Tatsachen etc.). Die Kautelar Klausuren haben generell keinen zweischichtigen Aufbau bei uns.
Was bedeutet ZVR bei euch?
Was bedeutet ZVR bei euch?
14.09.2026, 09:20
ZVR = Zwangsvollstreckungsrecht
Wenn ich sehe, dass GPA Nord als dritte Klausur auch ZHG hat, schreiben wir da wohl die gleiche.
Ne zweite RA Klausur im ZivilR ist hier eher die Ausnahme.
Üblich war bisher regelmäßig eine rechtsberatende RA-Klausur im ZivilR und die Revisionsklausur, hin und wieder auch rechtsberatend im ÖR (statt Bescheideklausur) und nur ab und an eine zweite RA-Klausur im ZivilR.
Eure Klausuren unterscheiden sich insoweit von unseren, als dass wir nur im Ausnahmefall relationsmäßig aufbauen sollen:
Vor allem aber dedizierte Kautelarklausuren, wie man sie aus anderen Bundesländern kennt, sind hier, jedenfalls nach dem Stand unseres AG-Leiters in der Anwaltsstation, der das seit fast 20 Jahren macht, die (absolute) Ausnahme.
Haben wir in der AG auch so gut wie gar nicht behandelt. Weder gesellschaftsrechtlich noch erbrechtlich sind wir da über als absolute Minimum gegangen.
Die zwei "Kautelar"-Klausuren aus dem OLG Kurs, die ich mitgeschrieben habe und auch die eine AG-Klausur zum Kautelar-Teil hatten regelmäßig zwei Aufgaben. Zuerst sind gutachterlich unterschiedliche rechtliche Fragen des Mandanten zu prüfen (AGB eines Fitnesstudios, gemeinsamer Kauf eines Oldtimers). Als zweite Aufgabe schließt sich der Entwurf der entsprechenden neuen Klauseln bzw. des Vertrages an.
Deutlich häufiger ist hier eigentlich eine rechtsberatende Klausur, in der neben dem Schriftsatz ans Gericht und den Mandanten auch ein Vergleichsentwurf erstellt werden soll.
Wie sind die Kautelarklausuren bei euch so inhaltlich? Im Klausurenkurs aus HH sind ja schon auch vertieftere erbrechtliche Klausuren drin.
Gesellschaftsrechtliche Kautelarklausur z.B. Gründung einer GmbH / Auflösung OHG o.ä. kann ich mir irgendwie weniger vorstellen, wir haben ja keinen HGB-Kommentar zur Verfügung. Höchstens was mit einer e-GbR.
Wenn ich sehe, dass GPA Nord als dritte Klausur auch ZHG hat, schreiben wir da wohl die gleiche.
Ne zweite RA Klausur im ZivilR ist hier eher die Ausnahme.
Üblich war bisher regelmäßig eine rechtsberatende RA-Klausur im ZivilR und die Revisionsklausur, hin und wieder auch rechtsberatend im ÖR (statt Bescheideklausur) und nur ab und an eine zweite RA-Klausur im ZivilR.
Eure Klausuren unterscheiden sich insoweit von unseren, als dass wir nur im Ausnahmefall relationsmäßig aufbauen sollen:
Zitat:Ein relationsmäßiger Aufbau ist nur erforderlich, wenn ein solcher in dem Bearbeitervermerk ausdrücklich verlangt wird. Er ist nur dann sinnvoll, wenn entweder ein gerichtliches Verfahren schon anhängig oder aber zur Durchsetzung von Rechten des Mandanten in Betracht zu ziehen ist. Für die Begutachtung von außergerichtlichen Maßnahmen (z.B. Kündigung oder Abschluss eines Vertrages) ist das Relationsschema hingegen nicht geeignet.
(...)
Wenn in dem Bearbeitervermerk nicht ausdrücklich eine relationsmäßige Prüfung verlangt wird, ist es ausreichend, die Sach- und Rechtslage einschichtig, d.h. ohne die zuvor dargelegte Aufteilung in Stationen zu prüfen. Auch bei einem einschichtigen Gutachten ist aber von besonderer Bedeutung, das rechtliche Ziel (z.B. Kündigung oder Abschluss eines Vertrages) genau zu ermitteln, um den Umfang der rechtlichen Prüfung eindeutig festzulegen. Die maßgeblichen Rechtsfragen sind sodann im Gutachtenstil zu prüfen (...)
(Hinweise des LJPA)
Vor allem aber dedizierte Kautelarklausuren, wie man sie aus anderen Bundesländern kennt, sind hier, jedenfalls nach dem Stand unseres AG-Leiters in der Anwaltsstation, der das seit fast 20 Jahren macht, die (absolute) Ausnahme.
Haben wir in der AG auch so gut wie gar nicht behandelt. Weder gesellschaftsrechtlich noch erbrechtlich sind wir da über als absolute Minimum gegangen.
Die zwei "Kautelar"-Klausuren aus dem OLG Kurs, die ich mitgeschrieben habe und auch die eine AG-Klausur zum Kautelar-Teil hatten regelmäßig zwei Aufgaben. Zuerst sind gutachterlich unterschiedliche rechtliche Fragen des Mandanten zu prüfen (AGB eines Fitnesstudios, gemeinsamer Kauf eines Oldtimers). Als zweite Aufgabe schließt sich der Entwurf der entsprechenden neuen Klauseln bzw. des Vertrages an.
Deutlich häufiger ist hier eigentlich eine rechtsberatende Klausur, in der neben dem Schriftsatz ans Gericht und den Mandanten auch ein Vergleichsentwurf erstellt werden soll.
Wie sind die Kautelarklausuren bei euch so inhaltlich? Im Klausurenkurs aus HH sind ja schon auch vertieftere erbrechtliche Klausuren drin.
Gesellschaftsrechtliche Kautelarklausur z.B. Gründung einer GmbH / Auflösung OHG o.ä. kann ich mir irgendwie weniger vorstellen, wir haben ja keinen HGB-Kommentar zur Verfügung. Höchstens was mit einer e-GbR.
Vor 5 Stunden
Wie muss ich mir das Arbeiten in RLP mit den digitalen Kommentaren vorstellen. Gibt es neben dem Sachregister z.B. auch ein Schlagwortregister?
Welche Vorteile seht?
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