13.06.2019, 20:16
Wie habt ihr den Tenor formuliert?
13.06.2019, 20:21
13.06.2019, 20:22
(13.06.2019, 16:08)Gast schrieb:(13.06.2019, 16:03)Gast schrieb: Hey NRWler, sagt mal bitte, mit welcher Begründung ihr die 3 Sachrügen geprüft habt? Waren die nicht alle 3 schon unzulässig, weil ein Verstoß gegen §344 II S. 2 StPO vorlag? Weil in Rüge 1 doch auf den Vermerk und die Akten verwiesen wurde, in Rüge 2 (weiß ich nicht mehr) und in Rüge 3 auf das Verhandlungsprotokoll.
Laut Kommentar muss sich die Sachrüge aber derart aus der Revisionsbegründungsschrift ergeben, dass das Revisionsgericht nur durch lesen der Begründung feststellen kann, ob ein Verstoß vorliegt oder nicht. Verweise auf die Akten, auf Anlagen, das Protokoll etc. sind daher unzulässig laut Meyer-Goßner...
Zumindest habe ich die Stelle im Kommentar so verstanden. Das klang, als müsse wenn man z.B. Fehler rügt die sich aus dem Protokoll ergeben, die entsprechende Protokollpassage im Begründungsschriftsatz wörtlich zitieren.
Dann hätte man aber keine einzige der 3 Rügen prüfen dürfen, weil alle unzulässig und von sich aus prüft das Gericht dann ja nur noch sachliches Recht.
Bin mir sicher, dass man die Verfahrenrügen prüfen musste...aber wie habt ihr das begründet? Bin über die Fundstelle im Meyer Goßner nicht hinweggekommen....
Die Sachruege erhebe ich zulaessig mit dem Satz "Ich ruege die Verletzung materiellen Rechts." Ohne ein weiteres Wort. Siehe 344 II S. 2 StPO. Mach dir einen grossen Kopf draus, die Klausur ist im Teich. Weiter gehts!
ich hab das zu verstanden, dass sie zwar zulässig aber unbegründet sind, vgl. § 346 Abs. 1 StPO gilt nur für Frist + Form des § 345 Abs. 2 StPO. Bin mir aber nicht sicher, ob man das so macht. Hab sie dann in der Begründetet jeweils durchgeprüft und abgelehnt + im Anschluss noch dargelegt, dass sie ohnehin nicht hinreichend dargelegt wurden (was bei allen drei auch der Fall war).
13.06.2019, 20:34
(13.06.2019, 19:39)GJPAAAH(BE) schrieb:(13.06.2019, 19:33)Nrwjuni schrieb: Gibts dazu auch ein Aktenzeichen?
Hab grad in der Kürze keins gefunden. Muss mich auch mal langsam an ÖffR machen...
Besser ist das! Kannst du auch wieder gerne ein gefundenes Urteil posten :D
Aber erstmal viel Glück für morgen!
13.06.2019, 21:49
Läuft bei euch. Hättet ihr doch nur meinen Tipp beherzigt...
14.06.2019, 13:59
Fand es in Hamburg heute nicht so leicht muss ich sagen :s
14.06.2019, 14:06
80 V
Zulässigkeit: Widerspruch wegen fehlender Bekanntgabe (Verschwinden Brief Behörde trägt Risiko) erst mit Fax
Begründetheit: Antrag abgelehnt, da Bescheid rm. Formelle Illegalität + wegen fehlendem, aber notwendigem Bauantrag. Keine Instandsetzung mehr, da innen entkernt. Wohl anders auch vertretbar. Dann Interessenabwöging zugunsten Behörde wegen Brandschutz.
Zulässigkeit: Widerspruch wegen fehlender Bekanntgabe (Verschwinden Brief Behörde trägt Risiko) erst mit Fax
Begründetheit: Antrag abgelehnt, da Bescheid rm. Formelle Illegalität + wegen fehlendem, aber notwendigem Bauantrag. Keine Instandsetzung mehr, da innen entkernt. Wohl anders auch vertretbar. Dann Interessenabwöging zugunsten Behörde wegen Brandschutz.
14.06.2019, 14:27
Also Sachsen
Fan hat randaliert in Tschechien bei Fußballspiel. Diese Informationen werden deutscher Polizei übergeben. Diese übermittelt an Fußballverein diese Information.
Bescheid mit meldeauflage und sofortiger Vollziehung durch polizeidirektion angeblich kraft Gesetzes
2 Anträge
1. Feststellung Übermittlung personenbezogener Daten an Fußballverein durch Polizei rechtswidrig
2. Feststellung Meldeauflage durch Polizei rechtswidrig für auslandsspiel
Hinsichtlich 2 übereinstimmend für erledigt erklärt
Aufgabe:
Tenor
Urteilsgründe/Beschlussgründe
Fan hat randaliert in Tschechien bei Fußballspiel. Diese Informationen werden deutscher Polizei übergeben. Diese übermittelt an Fußballverein diese Information.
Bescheid mit meldeauflage und sofortiger Vollziehung durch polizeidirektion angeblich kraft Gesetzes
2 Anträge
1. Feststellung Übermittlung personenbezogener Daten an Fußballverein durch Polizei rechtswidrig
2. Feststellung Meldeauflage durch Polizei rechtswidrig für auslandsspiel
Hinsichtlich 2 übereinstimmend für erledigt erklärt
Aufgabe:
Tenor
Urteilsgründe/Beschlussgründe
14.06.2019, 14:35
Also die Klausur war zum K.......!!!!!!!
:@ :@ :@
Sachverhalt viel zu überfrachtet und ich hab nicht geblickt in welche Richtung es gehen soll! Ich habe viel zu lange gebraucht und 11 Seiten abgegeben!!!
:@ :@ :@
Sachverhalt viel zu überfrachtet und ich hab nicht geblickt in welche Richtung es gehen soll! Ich habe viel zu lange gebraucht und 11 Seiten abgegeben!!!
14.06.2019, 14:38
(14.06.2019, 14:35)Gast123 BW schrieb: Also die Klausur war zum K.......!!!!!!!
:@ :@ :@
Sachverhalt viel zu überfrachtet und ich hab nicht geblickt in welche Richtung es gehen soll! Ich habe viel zu lange gebraucht und 11 Seiten abgegeben!!!
Was lief denn in Bawü? Der Fall aus Sachsen mit den Fußballfans?