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Einlassung und Schutzbehauptung.
Halim23ss
Junior Member
**
Beiträge: 1
Themen: 1
Registriert seit: May 2026
#1
Vor 6 Stunden
Moin,
Man will den Angeklagten verurteilen, weil die anonyme Emails zu seinen echten Emails ähnlich sind. Schreibweise/Satzbau etc.

Er will so vorm Gericht argumentieren :

Ich bin in DE nicht geboren. Ich bin kein Muttersprachler.

Ein deutscher Endtext unter meinem Namen ist nicht automatisch mein persönlicher natürlicher Schreibstil. Wenn ich als Nichtmuttersprachler regelmäßig DeepL, Google Translate, ChatGPT, LanguageTool, Wortvorschläge, Vorlagen und Copy-Paste nutze, dann kann der Text ein Mischprodukt sein. Dann beweist eine Ähnlichkeit nicht sicher: „Ich war der Autor“, sondern möglicherweise nur: gleiche Tools, ähnliche Vorlagen, ähnliche Internetbausteine oder gleiche Übersetzungslogik.

Die Frage ist es : Handelt es sich hier um Schutzbehauptung? oder ernsthafte Alternative, die das Gericht widerlegen muss?
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Praktiker
Posting Freak
*****
Beiträge: 2.182
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#2
Vor 35 Minuten
Bist Du der Angeklagte?
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