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  5. Entlassung aus dem Referendardienst sinnvoll?
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Entlassung aus dem Referendardienst sinnvoll?
GastNRW7
Unregistered
 
#1
11.06.2019, 23:45
Liebe Alle, 

ist es sinnvoll einen Antrag auf Entlassung aus dem Referendardienst zwecks Gewinn von Lernzeit zu stellen? So wie das Gesetz zu lesen ist, kann man dann frühestens nach 6 Monaten wieder eingestellt werden.

Dies ist in NRW durch 31 Abs. 2 JAG möglich. 

LG
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NRWNRW
Unregistered
 
#2
12.06.2019, 06:06
Nein. Lass es.
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NRW1234
Unregistered
 
#3
12.06.2019, 07:18
Etwas schlimmeres gibt es für deine zukünftigen Arbeitgeber nicht. Ausnahme: Du bist schwer krank.
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Gast123
Unregistered
 
#4
12.06.2019, 08:39
Diese ganzen Trolle hier nerven einfach nur noch. 
Dem Arbeitgeber ist es vollkommen egal, solang die Note nachher stimmt. 
Ob es allerdings wirklich sinnvoll ist, kann ich schwer beurteilen. 
Mein Senf dazu: die Klausuren sind derzeit oft so gestaltet, dass sie gar nicht in dem Maße auf Wiedergabe des Gelernten beruhen, als dass sich da 6 Monate lohnen. Abgesehen von den Formalia, die man natürlich lernen muss, ist materiell viel abgedrehtes oder sehr spezielles, sodass zumindest ich das in der Tiefe auch bei 6 Monaten Pause nicht gelernt hätte. Aber vielleicht bist du da einfach anders. 
Bedenken würde ich auch, dass du dich ja die 6 Monate irgendwie finanzieren musst. Solang du nicht Mama oder Papa oder Erspartes hast, wirst du nebenher arbeiten müssen, was die tatsächliche Lernzeit von 6 Monaten ja dann doch wieder eindampft. 
Aus meiner Sicht würde ich mir also an deiner Stelle lieber einfach eine chillige Anwaltsstation suchen, wo du etwas länger tauchen kannst als normal, also vielleicht nur drei Monate arbeitest und dann da alle Lernzeit reininvestieren. Aber das sind wie gesagt nur meine Überlegungen.
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