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Umzugkosten als Richter/Beamte
AET19
Junior Member
**
Beiträge: 36
Themen: 19
Registriert seit: Jun 2023
#1
04.05.2026, 17:19
Hallo, ich werde in der nächsten Zeit als Richterin auf Probe anfangen. Für mich geht das mit einem Umzug in ein anderes Bundesland einher. Die gesetzlichen Vorschriften verstehe ich dahingehend, dass es die Umzugkostenpauschale bzw. die konkrete Summe nur gibt, wenn man bereits verbeamtet, d.h. bereits im Dienst ist und damit grade nicht vor dem Dienstantritt steht, und der Umzug im allgemeinen dienstlich veranlasst ist. Ich meine daher, dass ich den Umzug lediglich steuerlich geltend machen kann oder irre ich mich? Vielen Dank!
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Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:

https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php

Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
 
Praktiker
Posting Freak
*****
Beiträge: 2.186
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#2
04.05.2026, 17:45
So sehe ich das auch. Der Weg zur Arbeit ist im Grundsatz Privatvergnügen.
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Pontifex Maximus
Member
***
Beiträge: 202
Themen: 0
Registriert seit: Oct 2023
#3
04.05.2026, 19:07
Kommt auf das Bundesland an. Für NRW siehe etwa § 4 Abs. 2 Nr. 1 LUKG.
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AET19
Junior Member
**
Beiträge: 36
Themen: 19
Registriert seit: Jun 2023
#4
05.05.2026, 15:33
Thüringen. Habe eine vergleichbare Vorschrift wie in NRW nicht gefunden.
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