04.05.2026, 17:19
Hallo, ich werde in der nächsten Zeit als Richterin auf Probe anfangen. Für mich geht das mit einem Umzug in ein anderes Bundesland einher. Die gesetzlichen Vorschriften verstehe ich dahingehend, dass es die Umzugkostenpauschale bzw. die konkrete Summe nur gibt, wenn man bereits verbeamtet, d.h. bereits im Dienst ist und damit grade nicht vor dem Dienstantritt steht, und der Umzug im allgemeinen dienstlich veranlasst ist. Ich meine daher, dass ich den Umzug lediglich steuerlich geltend machen kann oder irre ich mich? Vielen Dank!
Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
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04.05.2026, 17:45
So sehe ich das auch. Der Weg zur Arbeit ist im Grundsatz Privatvergnügen.
04.05.2026, 19:07
Kommt auf das Bundesland an. Für NRW siehe etwa § 4 Abs. 2 Nr. 1 LUKG.
05.05.2026, 15:33
Thüringen. Habe eine vergleichbare Vorschrift wie in NRW nicht gefunden.



