01.05.2026, 17:51
Liebe Alle,
Weiß jemand, ob sich die Rente in der RAK (NRW) deutlich mehr lohnt als die normale, gesetzliche Rente?
LG!
Weiß jemand, ob sich die Rente in der RAK (NRW) deutlich mehr lohnt als die normale, gesetzliche Rente?
LG!
01.05.2026, 19:27
"Wer bei seiner Zulassung zur Anwaltschaft bereits Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung erworben hat, etwa durch eine langjährige Angestelltentätigkeit außerhalb der Anwaltschaft und zum Beispiel auch Kindererziehungszeiten erworben hat, der muss genau rechnen, welche Versorgung für ihn günstiger ist. Eine allgemeine Aussage, welche Absicherung die bessere ist, ist hier schwer zu treffen. Hier sollte man sich von den Versorgungswerken oder einem Rentenberater beraten lassen, wenn man sich hier unsicher ist."
https://www.lto.de/karriere/im-job/stori...altskammer
Faustregel ist, dass Versorgungswerk tendenziell besser ist (Arg.: Investition am Kapitalmarkt). Kommt aber auf den Einzelfall an. Am Ende ist es Kaffeesatzleserei. Es kann alles mögliche passieren . Wenn das Versorgungswerk das Geld versaubeutelt oder schlecht anlegt, ist am Ende die Rente auch kleiner ,zB https://www.handelsblatt.com/finanzen/im...07014.html
Die Frage stellt sich aber auch sehr eingeschränkt, weil du als RA Pflichtmitglied bist.
https://www.lto.de/karriere/im-job/stori...altskammer
Faustregel ist, dass Versorgungswerk tendenziell besser ist (Arg.: Investition am Kapitalmarkt). Kommt aber auf den Einzelfall an. Am Ende ist es Kaffeesatzleserei. Es kann alles mögliche passieren . Wenn das Versorgungswerk das Geld versaubeutelt oder schlecht anlegt, ist am Ende die Rente auch kleiner ,zB https://www.handelsblatt.com/finanzen/im...07014.html
Die Frage stellt sich aber auch sehr eingeschränkt, weil du als RA Pflichtmitglied bist.
04.05.2026, 20:47
Stellt sich nur als Syndikus die Frage, je nach konkreter Stelle. Ich habe es gemacht, da es mir deutlich mehr Rente aus dem Versorgungswerk bei gleicher Einzahlung als in der gesetzlichen rausgibt später und es vergleichsweise "sicherer" ist. Außer wenn du jetzt schon 10 Jahre vorher was gearbeitet hast wo du in die gesetzliche groß eingezahlt hast.... Bei mir waren es aber nur ein paar Monate als Wismit. Von bspw. 30-67 kommt man ja auch auf 37 Beitragsjahre in das Versorgungswerk, wobei natürlich auch das Gehalt eine große Rolle spielt, da der max Beitrag irgendwo bei 9k brutto Monatlich liegt. Muss man als Syndikus erstmal hinkommen :D
06.05.2026, 20:51
Ich kann nur für Hamburg sprechen und da ist meine Rente im VW deutlich höher als sie liegen würde, wenn ich in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen würde. Um sämtliche Vorteile mitzunehmen, müsste man allerdings privat versichert sein, was ich aus diversen Gründen nicht bin. Heißt, ich zahle im Rentenalter Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeitrag in die gesetzliche Krankenversicherung. Das sind voraussichtlich wenige hundert Euro, die mir später zusätzlich abgezogen werden. Das relativiert den Vorteil des VW wieder ein wenig. Trotzdem habe ich mich für meine Tätigkeit als Syndikus dazu entschieden, im VW zu bleiben.
Als reiner Rechtsanwalt hast du keine Wahl und zahlst, je nach Satzung des VW doppelt oder zusätzlich zu den Beiträgen in die GRV den Mindestbetrag ins VW.
Als reiner Rechtsanwalt hast du keine Wahl und zahlst, je nach Satzung des VW doppelt oder zusätzlich zu den Beiträgen in die GRV den Mindestbetrag ins VW.
Gestern, 17:10
(06.05.2026, 20:51)Egal_ schrieb: Ich kann nur für Hamburg sprechen und da ist meine Rente im VW deutlich höher als sie liegen würde, wenn ich in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen würde. Um sämtliche Vorteile mitzunehmen, müsste man allerdings privat versichert sein, was ich aus diversen Gründen nicht bin. Heißt, ich zahle im Rentenalter Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeitrag in die gesetzliche Krankenversicherung. Das sind voraussichtlich wenige hundert Euro, die mir später zusätzlich abgezogen werden. Das relativiert den Vorteil des VW wieder ein wenig. Trotzdem habe ich mich für meine Tätigkeit als Syndikus dazu entschieden, im VW zu bleiben.
Als reiner Rechtsanwalt hast du keine Wahl und zahlst, je nach Satzung des VW doppelt oder zusätzlich zu den Beiträgen in die GRV den Mindestbetrag ins VW.
Wobei der Mindestbeitrag für das VW doch ziemlich überschaubar sein dürfte, wenn man als Anwalt trotzdem in die GRV einzahlen will? Das Hauptding das mich am Versorgungswerk stört, ist, dass die VW Rente nicht wirklich abgesichert ist. Geht da mal was schief, dann ist die Rente deutlich geringer. So ja vor Kurzem bei einem Versorungswerk der Ärzte passiert. Das dürfte bei der GRV sehr unwahrscheinlich sein.
Gestern, 18:40
(Gestern, 17:10)Ref0815 schrieb:(06.05.2026, 20:51)Egal_ schrieb: Ich kann nur für Hamburg sprechen und da ist meine Rente im VW deutlich höher als sie liegen würde, wenn ich in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen würde. Um sämtliche Vorteile mitzunehmen, müsste man allerdings privat versichert sein, was ich aus diversen Gründen nicht bin. Heißt, ich zahle im Rentenalter Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeitrag in die gesetzliche Krankenversicherung. Das sind voraussichtlich wenige hundert Euro, die mir später zusätzlich abgezogen werden. Das relativiert den Vorteil des VW wieder ein wenig. Trotzdem habe ich mich für meine Tätigkeit als Syndikus dazu entschieden, im VW zu bleiben.
Als reiner Rechtsanwalt hast du keine Wahl und zahlst, je nach Satzung des VW doppelt oder zusätzlich zu den Beiträgen in die GRV den Mindestbetrag ins VW.
Wobei der Mindestbeitrag für das VW doch ziemlich überschaubar sein dürfte, wenn man als Anwalt trotzdem in die GRV einzahlen will? Das Hauptding das mich am Versorgungswerk stört, ist, dass die VW Rente nicht wirklich abgesichert ist. Geht da mal was schief, dann ist die Rente deutlich geringer. So ja vor Kurzem bei einem Versorungswerk der Ärzte passiert. Das dürfte bei der GRV sehr unwahrscheinlich sein.
Ich hatte vor einiger Zeit dazu recherchiert und meine mich zu erinnern, dass grundsätzlich die Bafin einen Blick auf die Tätigkeit der VWe hat. Inwiefern das in der Praxis tatsächlich umgesetzt wird, kann ich allerdings nicht einschätzen.
In Hamburg wäre der Mindestbetrag im Falle der Versicherung in der GRV 1/10 des ansonsten fälligen Regelbeitrags.
Vor 6 Stunden
(Gestern, 18:40)Egal_ schrieb:(Gestern, 17:10)Ref0815 schrieb:(06.05.2026, 20:51)Egal_ schrieb: Ich kann nur für Hamburg sprechen und da ist meine Rente im VW deutlich höher als sie liegen würde, wenn ich in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen würde. Um sämtliche Vorteile mitzunehmen, müsste man allerdings privat versichert sein, was ich aus diversen Gründen nicht bin. Heißt, ich zahle im Rentenalter Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeitrag in die gesetzliche Krankenversicherung. Das sind voraussichtlich wenige hundert Euro, die mir später zusätzlich abgezogen werden. Das relativiert den Vorteil des VW wieder ein wenig. Trotzdem habe ich mich für meine Tätigkeit als Syndikus dazu entschieden, im VW zu bleiben.
Als reiner Rechtsanwalt hast du keine Wahl und zahlst, je nach Satzung des VW doppelt oder zusätzlich zu den Beiträgen in die GRV den Mindestbetrag ins VW.
Wobei der Mindestbeitrag für das VW doch ziemlich überschaubar sein dürfte, wenn man als Anwalt trotzdem in die GRV einzahlen will? Das Hauptding das mich am Versorgungswerk stört, ist, dass die VW Rente nicht wirklich abgesichert ist. Geht da mal was schief, dann ist die Rente deutlich geringer. So ja vor Kurzem bei einem Versorungswerk der Ärzte passiert. Das dürfte bei der GRV sehr unwahrscheinlich sein.
Ich hatte vor einiger Zeit dazu recherchiert und meine mich zu erinnern, dass grundsätzlich die Bafin einen Blick auf die Tätigkeit der VWe hat. Inwiefern das in der Praxis tatsächlich umgesetzt wird, kann ich allerdings nicht einschätzen.
In Hamburg wäre der Mindestbetrag im Falle der Versicherung in der GRV 1/10 des ansonsten fälligen Regelbeitrags.
Na dann kann ja nichts schief laufen, wenn die Bafin ein Auge drauf hat (Stichwort Wirecard).
Im Ernst: Eine kapitalgedeckte Rente ist höchstwahrscheinlich deutlich überlegen. Wenn TE die Wahl zwischen VW und GRV hat, ist die Entscheidung strukturell ähnlich wie die zwischen ETF und Sparbuch: Für das höhere Risiko werden Anleger in aller historischer Regel belohnt. Wer das Risiko nicht eingehen will, bekommt am Ende meist deutlich weniger raus. Eine Gleichung übrigens, die sich auf viele Lebensbereiche übertragen lässt.



