19.04.2026, 12:23
Hallo,
in NRW muss ein Austausch zwischen den Gerichten stattfinden. Ich habe mich damals zeitgleich bei der Sozialgerichtsbarkeit und der ordentlichen Gerichtsbarkeit beworben. Nachdem ich beim LSG zum Auswahlgespräch war und eine Zusage bekommen hatte, rief mich jemand von der ordentlichen an und fragte, ob ich die Bewerbung noch aufrecht erhalten möchte.
in NRW muss ein Austausch zwischen den Gerichten stattfinden. Ich habe mich damals zeitgleich bei der Sozialgerichtsbarkeit und der ordentlichen Gerichtsbarkeit beworben. Nachdem ich beim LSG zum Auswahlgespräch war und eine Zusage bekommen hatte, rief mich jemand von der ordentlichen an und fragte, ob ich die Bewerbung noch aufrecht erhalten möchte.








