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Klausuren April 2026
Kannkeinjura
Junior Member
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Beiträge: 15
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2026
#121
Vor 4 Stunden
(Vor 5 Stunden)schnobu schrieb:  
(Vor 6 Stunden)nds..... schrieb:  
(Vor 6 Stunden)RefNdsOL schrieb:  Wie haben die niedersächsischen Kollegen, die VA-Klausur heute gelöst?
Was war denn der SV? :)

Mandantin wollte in Gemeinde G ein "Kaffeemobil" betreiben, also aus dem Kofferraum ihres rosa Smarts heraus an Werktagen in der Innenstadt nahe der Kirche Kaffee an vorbeikommende Passanten verkaufen. Das Auto sollte dafür ordnungsgemäß geparkt sein und würde vollständig autark laufen. Die Mandantin wollte damit Einnahmen erzielen. Sie hatte eine Sondernutzungserlaubnis nach NStrG beantragt, welche von der Gemeinde abgelehnt wurde. Die Gemeinde hatte über § 18 I 4 NStrG eine Satzung erlassen, die fast vollständig abgedruckt war (knapp 20 Paragraphen). In der Satzung wurde eine Sondernutzung nur in relativ engen Voraussetzungen zugelassen. Die Mandantin hat dann selbst eine etwas krumme Klage eingereicht und bat nun um Überprüfung, ob Sie wirklich eine Sondernutzungserlaubnis benötigen würde und ob die Klage insoweit Aussicht auf Erfolg hat. Ihr Standpunkt war, dass die Satzung bereits rechtswidrig war. Vollmacht war erteilt und man sollte alles erforderlich veranlassen. 

-> Zulässigkeit der Klage war gänzlich unproblematisch. In der Begründetheit dann zunächst prüfen, ob ihr Kaffeemobil eine generelle Sondernutzung i.S.d. 18 NStrG darstellt (relativ unproblematisch +, weil rein gewerbliche Motive und keine Fortbewegung/Transport beabsichtigt). Dann prüfen, ob die Stadt die Erlaubnis hätte erteilen müssen. Inzident kam man wohl irgendwie (hier habe ich nicht ganz sauber geprüft) zur Überprüfung der RMK der Satzung; ich habe dort diskutiert, ob die Satzung eventuell gegen das höherrangige Recht des NStrG verstößt und dies im Ergebnis abgelehnt. Im Ergebnis daher kein Anspruch -> Klage hat keine Erfolgsaussichten.

Im praktischen Teil entsprechend ein Schriftsatz an die Mandantin und Klagerücknahme ggü. Gericht erklären.
Hab auch die Klagerücknahme erklärt. Allerdings habe ich inzident die Satzung als materiell rechtswidrig eingeordnet, da sie m.M nach gegen 18 I s.4 NStrG verstößt bzw. vom Umfang her nicht mehr von der Satzungsautonomie umfasst war. Habe aber im Ergebnis die anderen Ermessenserwägungen für ausreichend angesehen. 

Ist aber wohl falsch, die klausur beruht auf folgender Entscheidung: https://openjur.de/u/682585.html
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: Vor 4 Stunden von Kannkeinjura.)
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RefNRW2789
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Beiträge: 1
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2026
#122
Vor 3 Stunden
(Vor 6 Stunden)Gast69 schrieb:  Lief das Kaffeemobil auch in NRW?
Anfechtung eines Bescheids mit dem die Bewilligung der Fahrtkostenerstattung eines Schülers zurückgenommen wurde. Abgedruckt waren Auszüge der SchfkVO
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: Vor 3 Stunden von RefNRW2789.)
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Büffelhüfte
HH
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Beiträge: 22
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2025
#123
Vor 3 Stunden
GPA ÖR I =  https://justiz.hamburg.de/resource/blob/...4-data.pdf
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Gast69
Junior Member
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Beiträge: 24
Themen: 2
Registriert seit: Jul 2022
#124
Vor 3 Stunden
(Vor 3 Stunden)RefNRW2789 schrieb:  
(Vor 6 Stunden)Gast69 schrieb:  Lief das Kaffeemobil auch in NRW?
Anfechtung eines Bescheids mit dem die Bewilligung der Fahrtkostenerstattung eines Schülers zurückgenommen wurde. Abgedruckt waren Auszüge der SchfkVO

Das hier vielleicht?: https://nrwe.justiz.nrw.de/ovgs/vg_koeln...41218.html  

Mit entsprechender Einkleidung durch § 48 VwVfG natürlich
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