27.03.2026, 19:28
Ich bin Beamter in NRW, habe nebenberuflich das 1. Staatsexamen absolviert und werde bald für die Dauer des Referendariats ohne Bezüge beurlaubt. Da ich während dieser Zeit keinen Beihilfeanspruch habe, werde ich meine Krankenversicherung wechseln müssen. Ist oder war jemand zufällig in der gleichen Situation und mag sich darüber austauschen? Mir geht es vor allem darum, was ich bei dem KV-Wechsel beachten muss und wie es mit den Pensionsansprüchen aussieht, sollte ich nach dem Ref erstmal den ÖD verlassen und evtl. Jahre später doch noch einmal zurückkehren.
Vielen Dank vorab
Vielen Dank vorab
Ich kann Dir empfehlen, zur Vorbereitung auf das Referendariat das Buch "99 Tipps & Hinweise für ein erfolgreiches Rechtsreferendariat" zu lesen. Das Buch gibt es als Print-Ausgabe und E-Book. Infos hierzu findest Du auf folgender Seite:
https://www.juristenkoffer.de/rechtsreferendariat/99-tipps-hinweise.php
Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
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Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
28.03.2026, 15:14
Die Debeka bietet zB auch Tarife für Gesetzlichversicherte an. Die haben den Vorteil, dass die Debeka bei einer Rückkehr in die PKV nachher diese Zeit auf das Eintrittsalter anrechnet, was etwas niedrigere Beiträge bedeutet. Vielleicht bietet deine derzeitige PKV ja auch so etwas an? Darüber hinaus macht natürlich eine Anwartschaft Sinn, um bei Wiedereintritt in die PKV keine erneute Gesundheitsprüfung durchlaufen zu müssen.
Für den Fall, dass du nach deinem Austritt aus dem öD wieder verbeamtet würdest, wären auch deine vorherigen Jahre im Beamtenverhältnis nicht verloren, sondern würden voll bei deiner Pension berücksichtigt. Zwischenzeitlich entstandene Rentenansprüche (zB aus der Nachversicherung) würden allerdings mit deiner Pension verrechnet, § 55 BeamtVG.
Für den Fall, dass du nach deinem Austritt aus dem öD wieder verbeamtet würdest, wären auch deine vorherigen Jahre im Beamtenverhältnis nicht verloren, sondern würden voll bei deiner Pension berücksichtigt. Zwischenzeitlich entstandene Rentenansprüche (zB aus der Nachversicherung) würden allerdings mit deiner Pension verrechnet, § 55 BeamtVG.
28.03.2026, 23:42
Und wenn die Zeit außerhalb des Beamtenverhältnisses nicht für Rentenansprüche reicht, kannst Du dir die AN-Beiträge auszahlen lassen.


