16.03.2026, 11:01
Ich benötige die alten Unterlagen eines anderen Kollegen. Mein Mandant hat dem vorherigen Anwalt das Mandat gekündigt, weil der alte Anwalt nicht mehr erreichbar war. Jetzt versuche ich seit mehr als 4 Wochen die Unterlagen zu erhalten. Über beA erhalte ich keine Antwort. Die Post kommt zurück "Empfänger an der angegebenen Adresse nicht auffindbar." Nichtmal eine persönliche Zustellung durch den Gerichtsvollzieher war erfolgreich, sondern der Gerichtsvollzieher hat das Schriftstück als unzustellbar zurückgesendet. Die im amtlichen Anwaltsverzeichnis hinterlegte Telefonnummer ist deaktiviert "Kein Anschluss unter dieser Nummer" und die im Anwaltsverzeichnis hinterlegte E-Mailadresse ist ungültig. Es kann doch nicht sein, dass ein Kollege weder seine E-Mail, noch Telefonnummer, noch Adresse im Anwaltsverzeichnis aktualisiert noch sein beA-Postfach kontrolliert. Ich dachte, dass die Adressdaten immer relativ zügig im amtlichen Anwaltsverzeichnis geändert werden, sobald man die neuen Daten der Kammer mitteilt.
Da ich erst seit Dezember zur Anwaltschaft zugelassen bin, wollte ich fragen, ob ich mich in diesem Falle an die Rechtsanwaltskammer wenden oder ob ich noch abwarten sollte?
Wie lange nehmt ihr euch Zeit, um Anfragen über das beA Postfach zu beantworten?
Da ich erst seit Dezember zur Anwaltschaft zugelassen bin, wollte ich fragen, ob ich mich in diesem Falle an die Rechtsanwaltskammer wenden oder ob ich noch abwarten sollte?
Wie lange nehmt ihr euch Zeit, um Anfragen über das beA Postfach zu beantworten?
16.03.2026, 11:17
Vielleicht verstorben?
16.03.2026, 14:19
an die Informationen kommst du so auch nicht. Der Kollege bekommt evtl Stress von der Kammer
16.03.2026, 18:08
änderung meiner adressdaten ging bei mir formlos in 24 stunden. wende dich an die kammer, der kollege macht unsinn
17.03.2026, 04:12
Ich schätze auch, der ist verstorben oder hat die Kanzlei aufgegeben und die Anwaltszulassung abgegeben. Ok, letzeres wohl noch nicht offiziell, sonst wäre er aus dem Anwaltsverzeichnis gelöscht.
Ich denke du solltest die Anwaltskammer kontaktieren. Geht ja nicht nur ums anschwärzen, sondern die haben auch die Info, ob es die Kanzlei noch gibt. Eine andere Möglichkeit hast du ja nicht mehr, wenn du alle Kontaktkanäle bereits genutzt hast. Vermutlich würde ich eine letzte Warnung per beA schicken, dass ich im nächsten Schritt die Anwaltskammer informiere.
Ich denke du solltest die Anwaltskammer kontaktieren. Geht ja nicht nur ums anschwärzen, sondern die haben auch die Info, ob es die Kanzlei noch gibt. Eine andere Möglichkeit hast du ja nicht mehr, wenn du alle Kontaktkanäle bereits genutzt hast. Vermutlich würde ich eine letzte Warnung per beA schicken, dass ich im nächsten Schritt die Anwaltskammer informiere.








