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Entlassung nach Klausuren
JurisRef
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#11
13.03.2026, 08:37
(13.03.2026, 07:53)ulrimous schrieb:  ich dachte das muss mein ausbilder so oder so. aber ihm werden mein ergbenisse ja nicht mitgeteilt, oder?

Genau, die Ergebnisse erfährt dein Ausbilder wenn du sie ihm mitteilst. Von denen erfährt dein Ausbilder niy
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A380
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#12
13.03.2026, 10:38
Aber wenn man schriftlich durchfällt, endet die Wahlstation doch am Tag der Mitteilung, oder nicht? Dann erfährt der Ausbilder doch zumindest, dass man nicht bestanden hat, auch wenn er die Note selbst nicht erfährt.
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JurisRef
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Beiträge: 212
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Registriert seit: Dec 2023
#13
13.03.2026, 17:55
(13.03.2026, 10:38)A380 schrieb:  Aber wenn man schriftlich durchfällt, endet die Wahlstation doch am Tag der Mitteilung, oder nicht? Dann erfährt der Ausbilder doch zumindest, dass man nicht bestanden hat, auch wenn er die Note selbst nicht erfährt.

Ne, die Wahlstation endet nicht. Das Ergänzungsref beginnt ersr nach der Wahlstation. Du musst ja dennoch eine 3-Monatige Wahlstation machen für das 2. Staatsexamen. Gehört ja dennoch zum Abschluss dazu
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