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Umsatz bzw Gewinn in der Selbständigkeit
JoshNRW
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Registriert seit: Jan 2022
#61
02.03.2026, 23:08
Die letzten zwei Seiten an Beiträgen hier lesen sich wie zwei KI-Chatbots, die jemand auf Wish zum Thema Steueroptimierung bestellt hat. 

Teilweise ist das Rechtsberatung zur Steuerhinterziehung, teilweise ist das so absurd weit vom Schuss (die neu gegründete Kanzlei ohne Mandanten oder laufendes Geschäft in eine Holding überführen – wobei die Betriebsaufspaltung im Auge behalten werden soll). 

Wie wäre es erstmal mit einer Website und ein paar echten Mandaten?
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mittelmäßig25
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Registriert seit: Nov 2025
#62
02.03.2026, 23:13
(02.03.2026, 22:18)Praktiker schrieb:  Vermutlich führt das eh zu sehr vom Thema weg, aber das mit den KiTa-Kosten verstehe ich nicht. Warum kann die GmbH die einfach übernehmen, ohne dass das versteuert werden muss?

Vielleicht zielt er auf § 3 Nr. 33 EStG ab. " Steuerfrei sind ... zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern der Arbeitnehmer in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen;"
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.03.2026, 23:16 von mittelmäßig25.)
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Praktiker
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Registriert seit: Apr 2021
#63
03.03.2026, 07:50
(02.03.2026, 23:13)mittelmäßig25 schrieb:  
(02.03.2026, 22:18)Praktiker schrieb:  Vermutlich führt das eh zu sehr vom Thema weg, aber das mit den KiTa-Kosten verstehe ich nicht. Warum kann die GmbH die einfach übernehmen, ohne dass das versteuert werden muss?

Vielleicht zielt er auf § 3 Nr. 33 EStG ab. " Steuerfrei sind ... zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern der Arbeitnehmer in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen;"

Danke! Ist er denn überhaupt Arbeitnehmer? Vielleicht habe ich aber auch die Konstruktion nicht ganz verstanden...
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Savigny
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#64
04.03.2026, 13:39
Abgesehen vom Steuerrecht ist doch das echte Problem, dass man nicht über eine GmbH anwaltlich tätig sein kann - man kann nur eine Rechtsanwalts-GmbH gründen, die nicht einfach einer normalen Holding gehören darf (Fremdbesitzverbot). Ob eine Anwalts-GmbH als Holding über einer Anwalts-GmbH dann so viel bringt ? Wenn die RA-Holding in Wirklichkeit nur Gelder verwaltet, Immobiliengeschäfte macht und Aktien kauft, akzeptiert das die Anwaltskammer bestimmt nicht als RA-GmbH...
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Bro
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Registriert seit: Oct 2022
#65
04.03.2026, 16:11
(04.03.2026, 13:39)Savigny schrieb:  Abgesehen vom Steuerrecht ist doch das echte Problem, dass man nicht über eine GmbH anwaltlich tätig sein kann - man kann nur eine Rechtsanwalts-GmbH gründen, die nicht einfach einer normalen Holding gehören darf (Fremdbesitzverbot). Ob eine Anwalts-GmbH als Holding über einer Anwalts-GmbH dann so viel bringt ? Wenn die RA-Holding in Wirklichkeit nur Gelder verwaltet, Immobiliengeschäfte macht und Aktien kauft, akzeptiert das die Anwaltskammer bestimmt nicht als RA-GmbH...

Die Holding muss seit 2022 auch als Berufsausübungsgesellschaft zugelassen sein, da ist aber kein Problem, denn man muss nur den Zweck entsprechend in der Satzung formulieren. Es gibt inzwischen zahlreiche Kanzleien, die ein Holdingkonstrukt nutzen. Und die Vorteile des Konstrukts gelten natürlich auch, wenndie Holding als Berufsausübungsgesellschaft zugelassen ist. Das Steuerrecht unterscheidet nicht, ob eine GmbH Brötchen verkauft oder Rechtsberatung erbringt. Die Holding bringt vor allem eines: Passiert in der Kanzlei ein Fehler, der die Versicherungssumme übersteigt, ist das Vermögen in der Holding (Aktiendepot) geschützt, da es sich um eine rechtlich getrennte Einheit handelt. Dort lässt es sich viel besser vermehren als in privaten Aktiendepots.
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Bro
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Registriert seit: Oct 2022
#66
04.03.2026, 16:24
(03.03.2026, 07:50)Praktiker schrieb:  
(02.03.2026, 23:13)mittelmäßig25 schrieb:  
(02.03.2026, 22:18)Praktiker schrieb:  Vermutlich führt das eh zu sehr vom Thema weg, aber das mit den KiTa-Kosten verstehe ich nicht. Warum kann die GmbH die einfach übernehmen, ohne dass das versteuert werden muss?

Vielleicht zielt er auf § 3 Nr. 33 EStG ab. " Steuerfrei sind ... zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern der Arbeitnehmer in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen;"

Danke! Ist er denn überhaupt Arbeitnehmer? Vielleicht habe ich aber auch die Konstruktion nicht ganz verstanden...

Weshalb sollte der GF kein Arbeitnehmer sein? Selbstverständlich ist er das.
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Bro
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Beiträge: 117
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Registriert seit: Oct 2022
#67
04.03.2026, 16:27
(02.03.2026, 23:08)JoshNRW schrieb:  Die letzten zwei Seiten an Beiträgen hier lesen sich wie zwei KI-Chatbots, die jemand auf Wish zum Thema Steueroptimierung bestellt hat. 

Teilweise ist das Rechtsberatung zur Steuerhinterziehung, teilweise ist das so absurd weit vom Schuss (die neu gegründete Kanzlei ohne Mandanten oder laufendes Geschäft in eine Holding überführen – wobei die Betriebsaufspaltung im Auge behalten werden soll). 

Wie wäre es erstmal mit einer Website und ein paar echten Mandaten?

Da hast du leider sehr wenig verstanden. Es wird keine GmbH in eine andere "überführt". Die Gewinne der einen GmbH werden in die Holdimg ausgeschüttet. Eine Betriebsaufspaltung könnte bei der Vermietung der privaten Immobilie an die GmbH eintreten. Deshalb wird die Immobilie in der Praxis etwa von einer GbR gehalten, an der z.B. die Ehefrau zu 100% und der Anwalt zu 0% beteiligt sind. 

Die Konstruktionen sind absolut legit und weit von Steuerhinterziehung entfernt.
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Praktiker
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Beiträge: 2.133
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Registriert seit: Apr 2021
#68
04.03.2026, 16:36
(04.03.2026, 16:24)Bro schrieb:  
(03.03.2026, 07:50)Praktiker schrieb:  
(02.03.2026, 23:13)mittelmäßig25 schrieb:  
(02.03.2026, 22:18)Praktiker schrieb:  Vermutlich führt das eh zu sehr vom Thema weg, aber das mit den KiTa-Kosten verstehe ich nicht. Warum kann die GmbH die einfach übernehmen, ohne dass das versteuert werden muss?

Vielleicht zielt er auf § 3 Nr. 33 EStG ab. " Steuerfrei sind ... zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern der Arbeitnehmer in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen;"

Danke! Ist er denn überhaupt Arbeitnehmer? Vielleicht habe ich aber auch die Konstruktion nicht ganz verstanden...

Weshalb sollte der GF kein Arbeitnehmer sein? Selbstverständlich ist er das.

Der BGH meint, die Organstellung sei mit der Arbeitnehmereigenschaft unvereinbar. Aber das scheint steuerrechtlich in der Tat anders zu sein. Na dann viel Spaß.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.03.2026, 16:47 von Praktiker.)
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Gast1904
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Themen: 4
Registriert seit: Jan 2022
#69
04.03.2026, 16:41
Ich glaube der Bro hat ein paar zu viele Videos vom Kollegen Juhn geschaut LolLolLol
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Savigny
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Beiträge: 2
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Registriert seit: Mar 2026
#70
04.03.2026, 17:14
(04.03.2026, 16:11)Bro schrieb:  
(04.03.2026, 13:39)Savigny schrieb:  Abgesehen vom Steuerrecht ist doch das echte Problem, dass man nicht über eine GmbH anwaltlich tätig sein kann - man kann nur eine Rechtsanwalts-GmbH gründen, die nicht einfach einer normalen Holding gehören darf (Fremdbesitzverbot). Ob eine Anwalts-GmbH als Holding über einer Anwalts-GmbH dann so viel bringt ? Wenn die RA-Holding in Wirklichkeit nur Gelder verwaltet, Immobiliengeschäfte macht und Aktien kauft, akzeptiert das die Anwaltskammer bestimmt nicht als RA-GmbH...

Die Holding muss seit 2022 auch als Berufsausübungsgesellschaft zugelassen sein, da ist aber kein Problem, denn man muss nur den Zweck entsprechend in der Satzung formulieren. Es gibt inzwischen zahlreiche Kanzleien, die ein Holdingkonstrukt nutzen. (...)

Unternehmensgegenstand einer RA-GmbH ist die Beratung und Vertretung in Rechtsangelegenheiten, deshalb muss man gegenüber der Anwaltskammer ja auch eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen.

Du meinst, man kann das in der Praxis als RA-GmbH-Holding einfach so in die Satzung schreiben, dann aber 0 Euro Umsätze mit Rechtsberatung erzielen und lediglich die von der Tochtergesellschaft ausgeschütteten Gewinne z.B. in Aktien investieren oder wie ein VC-Investor Anteile an Startups damit kaufen?

Kann sein, dass die Anwaltskammern damit fein sind. Ist dann aber kurios und ob man sich dann darauf langfristig verlassen will... Holding lohnt sich doch nur richtig, wenn man jahrelang thesaurieren kann und nicht ausschüttet, deshalb braucht man da finde ich schon etwas Stabilität.
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