01.03.2026, 22:16
(01.03.2026, 21:47)Äfes schrieb:§ 8b KStG müsste das sein, wonach bei einer Holding nur 5 % der Gewinne besteuert werden. Das ergibt dann faktisch bei 15 % Körperschaftssteuer und 15 % Gewerbesteuer 1,5 % (5*0,3)(01.03.2026, 19:03)Bro schrieb:(01.03.2026, 14:20)NRWJUNI25 schrieb:(01.03.2026, 13:45)Bro schrieb: Wenn man möglichst viel Masse mit wenig Aufwand machen möchte, dann würden sich doch sicherlich auch Musterverfahren lohnen? Da hätte man dann auch potentielle Mandate im gesamten Bundesgebiet.
Ich hab die ganze Selbständigkeit mal durchgerechnet und da würde man selbst mit 150-200k Umsatz schon ganz gut leben können, vorausgesetzt man optimiert seine Struktur steuerlich (sprich Anwaltsbetrieb in einer GmbH, GmbH-Holding, Firmenwagen über GmbH, Kitakosten über die GmbH bezahlt, etc.). Ich hab nur noch keine Ahnung, wie ich an Mandate komme und mag Akquise auch nicht wirklich.
Die Frage ist halt, ob du wirklich im gesamten Bundesgebiet tätig sein möchtest, das ist letztlich Typensache. Zumal du dann als Einzelkämpfer mit größeren Einheiten konkurrieren würdest, die auch direkt eine Prozessfinanzierung etc. mit anbieten können.
Die von dir vorgeschlagene steuerliche Optimierungsstruktur ist m.E. für einen derart geringen Umsatz nicht sinnvoll. Eine Holdingstruktur lohnt sich nur, wenn das Kapital längerfristig in der Muttergesellschaft bleiben und reinvestiert wird, sodass sich die höheren Kosten für StB etc. auch lohnen. Für solche kleinen Umsätze verzichte ich lieber auf Bilanzierungspflichten, Gewerbe- und Körperschaftssteuer und kann im Zweifel die Steuererklärung selbst erstellen. Einen Firmenwagen kann man auch als Einzelunternehmer absetzen und man ist nicht zur Veröffentlichung seiner Jahresabschlüsse im Bundesanzeiger verpflichtet.
Sofern du das Geld auch entnehmen möchtest, ist ein Einzelunternehmen bzw. eine PersG auch steuerlich attraktiver, weil du lediglich mit deinem persönlichen Einkommenssteuersatz (ca. 42 % in der Größenordnung) besteuert wirst und nicht zunächst ca. 30 % Gewerbe + Körperschaftssteuer auf der operativen GmbH und dann nochmal 25 % Kapitalertragssteuer bei der Entnahme (insgesamt also ca. 55 % + die ca. 1,5 % Verschiebung von operativer GmbH in Holding bei einer Holdingstruktur) berücksichtigen musst.
Für meine Verhältnisse würde es auch auch schon locker ab 150k Umsatz lohnen. Mein Plan wäre nämlich, mir ein GF-Gehalt zu zahlen, die Lebenshaltungskosten meiner Familie locker deckt (versteuert mit dem persönlichen Steuersatz und man ist jährlich flexibel, wieviel man sich zahlt). Gehalt reduziert Gewinn in der GmbH, wie auch Zuschuss zu Kita Kosten, Smartphone, Rückstellungen für eine Pension, etc. Rest geht in die Holding und erwirtschaftet dort Aktiengewinne, die mit lediglich 1,5% versteuert werden (statt mit über 26% privat). Schafft man sich dann privat noch eine Immobilie an, die über ein Darlehen der GmbH abgezahlt wird, wird es erst richtig lukrativ. Seinen Kindern kann man so jährlich auch Ausschüttungen in Höhe des Grundfreibetrags machen, zB für private Urlaube ;)
Die 2000€ Steuerberatungskosten hast du bereits im zweiten Jahr wieder drin durch die Steuervorteile.
Woher kommt denn das mit den 1,5%? Das sagt mir gar nichts
01.03.2026, 22:21
(01.03.2026, 19:03)Bro schrieb:(01.03.2026, 14:20)NRWJUNI25 schrieb:(01.03.2026, 13:45)Bro schrieb: Wenn man möglichst viel Masse mit wenig Aufwand machen möchte, dann würden sich doch sicherlich auch Musterverfahren lohnen? Da hätte man dann auch potentielle Mandate im gesamten Bundesgebiet.
Ich hab die ganze Selbständigkeit mal durchgerechnet und da würde man selbst mit 150-200k Umsatz schon ganz gut leben können, vorausgesetzt man optimiert seine Struktur steuerlich (sprich Anwaltsbetrieb in einer GmbH, GmbH-Holding, Firmenwagen über GmbH, Kitakosten über die GmbH bezahlt, etc.). Ich hab nur noch keine Ahnung, wie ich an Mandate komme und mag Akquise auch nicht wirklich.
Die Frage ist halt, ob du wirklich im gesamten Bundesgebiet tätig sein möchtest, das ist letztlich Typensache. Zumal du dann als Einzelkämpfer mit größeren Einheiten konkurrieren würdest, die auch direkt eine Prozessfinanzierung etc. mit anbieten können.
Die von dir vorgeschlagene steuerliche Optimierungsstruktur ist m.E. für einen derart geringen Umsatz nicht sinnvoll. Eine Holdingstruktur lohnt sich nur, wenn das Kapital längerfristig in der Muttergesellschaft bleiben und reinvestiert wird, sodass sich die höheren Kosten für StB etc. auch lohnen. Für solche kleinen Umsätze verzichte ich lieber auf Bilanzierungspflichten, Gewerbe- und Körperschaftssteuer und kann im Zweifel die Steuererklärung selbst erstellen. Einen Firmenwagen kann man auch als Einzelunternehmer absetzen und man ist nicht zur Veröffentlichung seiner Jahresabschlüsse im Bundesanzeiger verpflichtet.
Sofern du das Geld auch entnehmen möchtest, ist ein Einzelunternehmen bzw. eine PersG auch steuerlich attraktiver, weil du lediglich mit deinem persönlichen Einkommenssteuersatz (ca. 42 % in der Größenordnung) besteuert wirst und nicht zunächst ca. 30 % Gewerbe + Körperschaftssteuer auf der operativen GmbH und dann nochmal 25 % Kapitalertragssteuer bei der Entnahme (insgesamt also ca. 55 % + die ca. 1,5 % Verschiebung von operativer GmbH in Holding bei einer Holdingstruktur) berücksichtigen musst.
Für meine Verhältnisse würde es auch auch schon locker ab 150k Umsatz lohnen. Mein Plan wäre nämlich, mir ein GF-Gehalt zu zahlen, die Lebenshaltungskosten meiner Familie locker deckt (versteuert mit dem persönlichen Steuersatz und man ist jährlich flexibel, wieviel man sich zahlt). Gehalt reduziert Gewinn in der GmbH, wie auch Zuschuss zu Kita Kosten, Smartphone, Rückstellungen für eine Pension, etc. Rest geht in die Holding und erwirtschaftet dort Aktiengewinne, die mit lediglich 1,5% versteuert werden (statt mit über 26% privat). Schafft man sich dann privat noch eine Immobilie an, die über ein Darlehen der GmbH abgezahlt wird, wird es erst richtig lukrativ. Seinen Kindern kann man so jährlich auch Ausschüttungen in Höhe des Grundfreibetrags machen, zB für private Urlaube ;)
Die 2000€ Steuerberatungskosten hast du bereits im zweiten Jahr wieder drin durch die Steuervorteile.
Nach meinem Verständnis ist nur die Gewinnausschüttung von der Operativen GmbH in die Holding privilegiert (1,5%) & die Gewinne in der Holding selbst werden ganz normal versteuert. Aktiengewinne entsprechend mit 25 % Kapitalertragsteuer auf Holdingebene und bei Ausschüttung dann nochmal mit 25 % Kapitalertragsteuer auf Gesellschafterebene = 50% + ein bisschen Soli.
Man müsste also das GF Gehalt aus der Holding ziehen & nicht aus der operativen GmbH, wenn man wirklich Geld rausnehmen möchte.
Vielleicht kann hier ja ein Steuerrechtskollege aufklären, ich habe hier leider nur Halbwissen aus der Transaktionspraxis ohne steuerrechtlichen Schwerpunkt
02.03.2026, 00:05
(01.03.2026, 22:16)NRWJUNI25 schrieb:(01.03.2026, 21:47)Äfes schrieb:§ 8b KStG müsste das sein, wonach bei einer Holding nur 5 % der Gewinne besteuert werden. Das ergibt dann faktisch bei 15 % Körperschaftssteuer und 15 % Gewerbesteuer 1,5 % (5*0,3)(01.03.2026, 19:03)Bro schrieb:(01.03.2026, 14:20)NRWJUNI25 schrieb:(01.03.2026, 13:45)Bro schrieb: Wenn man möglichst viel Masse mit wenig Aufwand machen möchte, dann würden sich doch sicherlich auch Musterverfahren lohnen? Da hätte man dann auch potentielle Mandate im gesamten Bundesgebiet.
Ich hab die ganze Selbständigkeit mal durchgerechnet und da würde man selbst mit 150-200k Umsatz schon ganz gut leben können, vorausgesetzt man optimiert seine Struktur steuerlich (sprich Anwaltsbetrieb in einer GmbH, GmbH-Holding, Firmenwagen über GmbH, Kitakosten über die GmbH bezahlt, etc.). Ich hab nur noch keine Ahnung, wie ich an Mandate komme und mag Akquise auch nicht wirklich.
Die Frage ist halt, ob du wirklich im gesamten Bundesgebiet tätig sein möchtest, das ist letztlich Typensache. Zumal du dann als Einzelkämpfer mit größeren Einheiten konkurrieren würdest, die auch direkt eine Prozessfinanzierung etc. mit anbieten können.
Die von dir vorgeschlagene steuerliche Optimierungsstruktur ist m.E. für einen derart geringen Umsatz nicht sinnvoll. Eine Holdingstruktur lohnt sich nur, wenn das Kapital längerfristig in der Muttergesellschaft bleiben und reinvestiert wird, sodass sich die höheren Kosten für StB etc. auch lohnen. Für solche kleinen Umsätze verzichte ich lieber auf Bilanzierungspflichten, Gewerbe- und Körperschaftssteuer und kann im Zweifel die Steuererklärung selbst erstellen. Einen Firmenwagen kann man auch als Einzelunternehmer absetzen und man ist nicht zur Veröffentlichung seiner Jahresabschlüsse im Bundesanzeiger verpflichtet.
Sofern du das Geld auch entnehmen möchtest, ist ein Einzelunternehmen bzw. eine PersG auch steuerlich attraktiver, weil du lediglich mit deinem persönlichen Einkommenssteuersatz (ca. 42 % in der Größenordnung) besteuert wirst und nicht zunächst ca. 30 % Gewerbe + Körperschaftssteuer auf der operativen GmbH und dann nochmal 25 % Kapitalertragssteuer bei der Entnahme (insgesamt also ca. 55 % + die ca. 1,5 % Verschiebung von operativer GmbH in Holding bei einer Holdingstruktur) berücksichtigen musst.
Für meine Verhältnisse würde es auch auch schon locker ab 150k Umsatz lohnen. Mein Plan wäre nämlich, mir ein GF-Gehalt zu zahlen, die Lebenshaltungskosten meiner Familie locker deckt (versteuert mit dem persönlichen Steuersatz und man ist jährlich flexibel, wieviel man sich zahlt). Gehalt reduziert Gewinn in der GmbH, wie auch Zuschuss zu Kita Kosten, Smartphone, Rückstellungen für eine Pension, etc. Rest geht in die Holding und erwirtschaftet dort Aktiengewinne, die mit lediglich 1,5% versteuert werden (statt mit über 26% privat). Schafft man sich dann privat noch eine Immobilie an, die über ein Darlehen der GmbH abgezahlt wird, wird es erst richtig lukrativ. Seinen Kindern kann man so jährlich auch Ausschüttungen in Höhe des Grundfreibetrags machen, zB für private Urlaube ;)
Die 2000€ Steuerberatungskosten hast du bereits im zweiten Jahr wieder drin durch die Steuervorteile.
Woher kommt denn das mit den 1,5%? Das sagt mir gar nichts
Danke! Das muss ich mir in Ruhe anschauen. Das die Paragraphen im Steuerrecht immer so lang sein müssen, wie ein ganzes Buch...
02.03.2026, 13:17
(01.03.2026, 22:21)NRWJUNI25 schrieb:(01.03.2026, 19:03)Bro schrieb:(01.03.2026, 14:20)NRWJUNI25 schrieb:(01.03.2026, 13:45)Bro schrieb: Wenn man möglichst viel Masse mit wenig Aufwand machen möchte, dann würden sich doch sicherlich auch Musterverfahren lohnen? Da hätte man dann auch potentielle Mandate im gesamten Bundesgebiet.
Ich hab die ganze Selbständigkeit mal durchgerechnet und da würde man selbst mit 150-200k Umsatz schon ganz gut leben können, vorausgesetzt man optimiert seine Struktur steuerlich (sprich Anwaltsbetrieb in einer GmbH, GmbH-Holding, Firmenwagen über GmbH, Kitakosten über die GmbH bezahlt, etc.). Ich hab nur noch keine Ahnung, wie ich an Mandate komme und mag Akquise auch nicht wirklich.
Die Frage ist halt, ob du wirklich im gesamten Bundesgebiet tätig sein möchtest, das ist letztlich Typensache. Zumal du dann als Einzelkämpfer mit größeren Einheiten konkurrieren würdest, die auch direkt eine Prozessfinanzierung etc. mit anbieten können.
Die von dir vorgeschlagene steuerliche Optimierungsstruktur ist m.E. für einen derart geringen Umsatz nicht sinnvoll. Eine Holdingstruktur lohnt sich nur, wenn das Kapital längerfristig in der Muttergesellschaft bleiben und reinvestiert wird, sodass sich die höheren Kosten für StB etc. auch lohnen. Für solche kleinen Umsätze verzichte ich lieber auf Bilanzierungspflichten, Gewerbe- und Körperschaftssteuer und kann im Zweifel die Steuererklärung selbst erstellen. Einen Firmenwagen kann man auch als Einzelunternehmer absetzen und man ist nicht zur Veröffentlichung seiner Jahresabschlüsse im Bundesanzeiger verpflichtet.
Sofern du das Geld auch entnehmen möchtest, ist ein Einzelunternehmen bzw. eine PersG auch steuerlich attraktiver, weil du lediglich mit deinem persönlichen Einkommenssteuersatz (ca. 42 % in der Größenordnung) besteuert wirst und nicht zunächst ca. 30 % Gewerbe + Körperschaftssteuer auf der operativen GmbH und dann nochmal 25 % Kapitalertragssteuer bei der Entnahme (insgesamt also ca. 55 % + die ca. 1,5 % Verschiebung von operativer GmbH in Holding bei einer Holdingstruktur) berücksichtigen musst.
Für meine Verhältnisse würde es auch auch schon locker ab 150k Umsatz lohnen. Mein Plan wäre nämlich, mir ein GF-Gehalt zu zahlen, die Lebenshaltungskosten meiner Familie locker deckt (versteuert mit dem persönlichen Steuersatz und man ist jährlich flexibel, wieviel man sich zahlt). Gehalt reduziert Gewinn in der GmbH, wie auch Zuschuss zu Kita Kosten, Smartphone, Rückstellungen für eine Pension, etc. Rest geht in die Holding und erwirtschaftet dort Aktiengewinne, die mit lediglich 1,5% versteuert werden (statt mit über 26% privat). Schafft man sich dann privat noch eine Immobilie an, die über ein Darlehen der GmbH abgezahlt wird, wird es erst richtig lukrativ. Seinen Kindern kann man so jährlich auch Ausschüttungen in Höhe des Grundfreibetrags machen, zB für private Urlaube ;)
Die 2000€ Steuerberatungskosten hast du bereits im zweiten Jahr wieder drin durch die Steuervorteile.
Nach meinem Verständnis ist nur die Gewinnausschüttung von der Operativen GmbH in die Holding privilegiert (1,5%) & die Gewinne in der Holding selbst werden ganz normal versteuert. Aktiengewinne entsprechend mit 25 % Kapitalertragsteuer auf Holdingebene und bei Ausschüttung dann nochmal mit 25 % Kapitalertragsteuer auf Gesellschafterebene = 50% + ein bisschen Soli.
Man müsste also das GF Gehalt aus der Holding ziehen & nicht aus der operativen GmbH, wenn man wirklich Geld rausnehmen möchte.
Vielleicht kann hier ja ein Steuerrechtskollege aufklären, ich habe hier leider nur Halbwissen aus der Transaktionspraxis ohne steuerrechtlichen Schwerpunkt
Nein, § 8b Abs. 2 und 3 KStG sind da relativ klar. Veräußerungsgewinne werden lediglich zu 5% versteuert, woraus sich letztlich dann die 1,5% ergeben. Bei ETFs sind es übrigens ca. 12% und Dividenden sind nicht privilegiert (es sei denn, man is tmit über 10% an der anderen Gesellschaft beteiligt, was aber bei herkömmlichen Aktieninvestments utopisch ist).
GF-Gehalt bezieht man aus der operativen GmbH. Das Geld aus der Holding bekommt man am besten dem Teileinkünfteverfahren raus. Dabei werden nur 60% der Ausschüttungen mit dem persönlichen Steuersatz besteuert. Wenn man den in diesem Jahr ohnehin schon gut "runterbekommt", z.B. durch Werbungskostenüberschüsse aufgrund von Immobiliensanierungen oder einem IAB, etc., dann kann man die effektive Besteuerung schon ordentlich reduzieren.
Rechenbeispiel: Gehalt 50.000 €, verheiratet, zwei Kinder, Ausschüttung aus der Holding 100.000 €. Ergibt über das Teileinkünfteverfahren eine Gesamtsteuerbelastung von ca. 14.000-15.000€. Das sind knapp mehr als 10% eff. Gesamtbelastung. Nach der Steuererklärung hat man also fast 135k. netto zur Verfügung.
Und in diesem Beispiel habe ich noch nichts optimiert. Man könnte z.B. über fünf Jahre Gewinne ansammeln, anlegen und dann in einem Jahr sich künstlich arm rechnen, z.B. indem man für 150.000€ eine Immobilie saniert. In diesem jahr schütte ich dann mehr aus, z.B. 200.000€ und zahle dann effektiv so gut wie keine Steuer, die Wertsteigerungen kommen mir aber dennoch privat zugute (über die sanierte Immobilie).
02.03.2026, 14:00
(01.03.2026, 21:15)Daggel schrieb:(01.03.2026, 19:03)Bro schrieb:(01.03.2026, 14:20)NRWJUNI25 schrieb:(01.03.2026, 13:45)Bro schrieb: Wenn man möglichst viel Masse mit wenig Aufwand machen möchte, dann würden sich doch sicherlich auch Musterverfahren lohnen? Da hätte man dann auch potentielle Mandate im gesamten Bundesgebiet.
Ich hab die ganze Selbständigkeit mal durchgerechnet und da würde man selbst mit 150-200k Umsatz schon ganz gut leben können, vorausgesetzt man optimiert seine Struktur steuerlich (sprich Anwaltsbetrieb in einer GmbH, GmbH-Holding, Firmenwagen über GmbH, Kitakosten über die GmbH bezahlt, etc.). Ich hab nur noch keine Ahnung, wie ich an Mandate komme und mag Akquise auch nicht wirklich.
Die Frage ist halt, ob du wirklich im gesamten Bundesgebiet tätig sein möchtest, das ist letztlich Typensache. Zumal du dann als Einzelkämpfer mit größeren Einheiten konkurrieren würdest, die auch direkt eine Prozessfinanzierung etc. mit anbieten können.
Die von dir vorgeschlagene steuerliche Optimierungsstruktur ist m.E. für einen derart geringen Umsatz nicht sinnvoll. Eine Holdingstruktur lohnt sich nur, wenn das Kapital längerfristig in der Muttergesellschaft bleiben und reinvestiert wird, sodass sich die höheren Kosten für StB etc. auch lohnen. Für solche kleinen Umsätze verzichte ich lieber auf Bilanzierungspflichten, Gewerbe- und Körperschaftssteuer und kann im Zweifel die Steuererklärung selbst erstellen. Einen Firmenwagen kann man auch als Einzelunternehmer absetzen und man ist nicht zur Veröffentlichung seiner Jahresabschlüsse im Bundesanzeiger verpflichtet.
Sofern du das Geld auch entnehmen möchtest, ist ein Einzelunternehmen bzw. eine PersG auch steuerlich attraktiver, weil du lediglich mit deinem persönlichen Einkommenssteuersatz (ca. 42 % in der Größenordnung) besteuert wirst und nicht zunächst ca. 30 % Gewerbe + Körperschaftssteuer auf der operativen GmbH und dann nochmal 25 % Kapitalertragssteuer bei der Entnahme (insgesamt also ca. 55 % + die ca. 1,5 % Verschiebung von operativer GmbH in Holding bei einer Holdingstruktur) berücksichtigen musst.
Für meine Verhältnisse würde es auch auch schon locker ab 150k Umsatz lohnen. Mein Plan wäre nämlich, mir ein GF-Gehalt zu zahlen, die Lebenshaltungskosten meiner Familie locker deckt (versteuert mit dem persönlichen Steuersatz und man ist jährlich flexibel, wieviel man sich zahlt). Gehalt reduziert Gewinn in der GmbH, wie auch Zuschuss zu Kita Kosten, Smartphone, Rückstellungen für eine Pension, etc. Rest geht in die Holding und erwirtschaftet dort Aktiengewinne, die mit lediglich 1,5% versteuert werden (statt mit über 26% privat). Schafft man sich dann privat noch eine Immobilie an, die über ein Darlehen der GmbH abgezahlt wird, wird es erst richtig lukrativ. Seinen Kindern kann man so jährlich auch Ausschüttungen in Höhe des Grundfreibetrags machen, zB für private Urlaube ;)
Die 2000€ Steuerberatungskosten hast du bereits im zweiten Jahr wieder drin durch die Steuervorteile.
Krasser Scheiß. Klingt gut aber ziemlich kompliziert
Ist weniger kompliziert, wenn man mal "drin" ist. Das kriegen die meisten BWLer mit ihrer ersten GmbH sogar nach einer Weile komplett alleine hin. Ansonsten kann dir ein Steuerberater helfen. Aber wie gesagt, es kommt halt auf die Ziele an. Wenn man alle überschüssigen Gewinne anlegen möchte und darauf möglichst wenig Steuern zahlen, dann ist die GmbH mit Holding-Struktur the way to go. Wenn man aber gerne jedes Jahr viel Geld ausgibt, dann wäre vermutlich bis 200k eher die PartG vorzugswürdig.
02.03.2026, 14:15
(02.03.2026, 14:00)Bro schrieb:(01.03.2026, 21:15)Daggel schrieb:(01.03.2026, 19:03)Bro schrieb:(01.03.2026, 14:20)NRWJUNI25 schrieb:(01.03.2026, 13:45)Bro schrieb: Wenn man möglichst viel Masse mit wenig Aufwand machen möchte, dann würden sich doch sicherlich auch Musterverfahren lohnen? Da hätte man dann auch potentielle Mandate im gesamten Bundesgebiet.
Ich hab die ganze Selbständigkeit mal durchgerechnet und da würde man selbst mit 150-200k Umsatz schon ganz gut leben können, vorausgesetzt man optimiert seine Struktur steuerlich (sprich Anwaltsbetrieb in einer GmbH, GmbH-Holding, Firmenwagen über GmbH, Kitakosten über die GmbH bezahlt, etc.). Ich hab nur noch keine Ahnung, wie ich an Mandate komme und mag Akquise auch nicht wirklich.
Die Frage ist halt, ob du wirklich im gesamten Bundesgebiet tätig sein möchtest, das ist letztlich Typensache. Zumal du dann als Einzelkämpfer mit größeren Einheiten konkurrieren würdest, die auch direkt eine Prozessfinanzierung etc. mit anbieten können.
Die von dir vorgeschlagene steuerliche Optimierungsstruktur ist m.E. für einen derart geringen Umsatz nicht sinnvoll. Eine Holdingstruktur lohnt sich nur, wenn das Kapital längerfristig in der Muttergesellschaft bleiben und reinvestiert wird, sodass sich die höheren Kosten für StB etc. auch lohnen. Für solche kleinen Umsätze verzichte ich lieber auf Bilanzierungspflichten, Gewerbe- und Körperschaftssteuer und kann im Zweifel die Steuererklärung selbst erstellen. Einen Firmenwagen kann man auch als Einzelunternehmer absetzen und man ist nicht zur Veröffentlichung seiner Jahresabschlüsse im Bundesanzeiger verpflichtet.
Sofern du das Geld auch entnehmen möchtest, ist ein Einzelunternehmen bzw. eine PersG auch steuerlich attraktiver, weil du lediglich mit deinem persönlichen Einkommenssteuersatz (ca. 42 % in der Größenordnung) besteuert wirst und nicht zunächst ca. 30 % Gewerbe + Körperschaftssteuer auf der operativen GmbH und dann nochmal 25 % Kapitalertragssteuer bei der Entnahme (insgesamt also ca. 55 % + die ca. 1,5 % Verschiebung von operativer GmbH in Holding bei einer Holdingstruktur) berücksichtigen musst.
Für meine Verhältnisse würde es auch auch schon locker ab 150k Umsatz lohnen. Mein Plan wäre nämlich, mir ein GF-Gehalt zu zahlen, die Lebenshaltungskosten meiner Familie locker deckt (versteuert mit dem persönlichen Steuersatz und man ist jährlich flexibel, wieviel man sich zahlt). Gehalt reduziert Gewinn in der GmbH, wie auch Zuschuss zu Kita Kosten, Smartphone, Rückstellungen für eine Pension, etc. Rest geht in die Holding und erwirtschaftet dort Aktiengewinne, die mit lediglich 1,5% versteuert werden (statt mit über 26% privat). Schafft man sich dann privat noch eine Immobilie an, die über ein Darlehen der GmbH abgezahlt wird, wird es erst richtig lukrativ. Seinen Kindern kann man so jährlich auch Ausschüttungen in Höhe des Grundfreibetrags machen, zB für private Urlaube ;)
Die 2000€ Steuerberatungskosten hast du bereits im zweiten Jahr wieder drin durch die Steuervorteile.
Krasser Scheiß. Klingt gut aber ziemlich kompliziert
Ist weniger kompliziert, wenn man mal "drin" ist. Das kriegen die meisten BWLer mit ihrer ersten GmbH sogar nach einer Weile komplett alleine hin. Ansonsten kann dir ein Steuerberater helfen. Aber wie gesagt, es kommt halt auf die Ziele an. Wenn man alle überschüssigen Gewinne anlegen möchte und darauf möglichst wenig Steuern zahlen, dann ist die GmbH mit Holding-Struktur the way to go. Wenn man aber gerne jedes Jahr viel Geld ausgibt, dann wäre vermutlich bis 200k eher die PartG vorzugswürdig.
Die Frage ist eben, wie man das Geld irgendwann aus der GmbH/Holding rausbekommt. Und das steuerlich attraktiv.
Kitakosten bekomme ich auch so abgesetzt, Handy/Auto/Laptop laufen auch als Einzelanwalt oder in einer PartG. Wir hatten so eine Holding mal für Immobilien überlegt und es wäre natürlich sehr attraktiv gewesen, um die Steuerlast in der Holding gering zu halten, nur wären die Immos dann darin gebunden und bei Verkauf/Ausschüttung wäre es steuerlich nicht mehr attraktiv gewesen.
02.03.2026, 14:41
(02.03.2026, 14:15)Patenter Gast schrieb:(02.03.2026, 14:00)Bro schrieb:(01.03.2026, 21:15)Daggel schrieb:(01.03.2026, 19:03)Bro schrieb:(01.03.2026, 14:20)NRWJUNI25 schrieb: Die Frage ist halt, ob du wirklich im gesamten Bundesgebiet tätig sein möchtest, das ist letztlich Typensache. Zumal du dann als Einzelkämpfer mit größeren Einheiten konkurrieren würdest, die auch direkt eine Prozessfinanzierung etc. mit anbieten können.
Die von dir vorgeschlagene steuerliche Optimierungsstruktur ist m.E. für einen derart geringen Umsatz nicht sinnvoll. Eine Holdingstruktur lohnt sich nur, wenn das Kapital längerfristig in der Muttergesellschaft bleiben und reinvestiert wird, sodass sich die höheren Kosten für StB etc. auch lohnen. Für solche kleinen Umsätze verzichte ich lieber auf Bilanzierungspflichten, Gewerbe- und Körperschaftssteuer und kann im Zweifel die Steuererklärung selbst erstellen. Einen Firmenwagen kann man auch als Einzelunternehmer absetzen und man ist nicht zur Veröffentlichung seiner Jahresabschlüsse im Bundesanzeiger verpflichtet.
Sofern du das Geld auch entnehmen möchtest, ist ein Einzelunternehmen bzw. eine PersG auch steuerlich attraktiver, weil du lediglich mit deinem persönlichen Einkommenssteuersatz (ca. 42 % in der Größenordnung) besteuert wirst und nicht zunächst ca. 30 % Gewerbe + Körperschaftssteuer auf der operativen GmbH und dann nochmal 25 % Kapitalertragssteuer bei der Entnahme (insgesamt also ca. 55 % + die ca. 1,5 % Verschiebung von operativer GmbH in Holding bei einer Holdingstruktur) berücksichtigen musst.
Für meine Verhältnisse würde es auch auch schon locker ab 150k Umsatz lohnen. Mein Plan wäre nämlich, mir ein GF-Gehalt zu zahlen, die Lebenshaltungskosten meiner Familie locker deckt (versteuert mit dem persönlichen Steuersatz und man ist jährlich flexibel, wieviel man sich zahlt). Gehalt reduziert Gewinn in der GmbH, wie auch Zuschuss zu Kita Kosten, Smartphone, Rückstellungen für eine Pension, etc. Rest geht in die Holding und erwirtschaftet dort Aktiengewinne, die mit lediglich 1,5% versteuert werden (statt mit über 26% privat). Schafft man sich dann privat noch eine Immobilie an, die über ein Darlehen der GmbH abgezahlt wird, wird es erst richtig lukrativ. Seinen Kindern kann man so jährlich auch Ausschüttungen in Höhe des Grundfreibetrags machen, zB für private Urlaube ;)
Die 2000€ Steuerberatungskosten hast du bereits im zweiten Jahr wieder drin durch die Steuervorteile.
Krasser Scheiß. Klingt gut aber ziemlich kompliziert
Ist weniger kompliziert, wenn man mal "drin" ist. Das kriegen die meisten BWLer mit ihrer ersten GmbH sogar nach einer Weile komplett alleine hin. Ansonsten kann dir ein Steuerberater helfen. Aber wie gesagt, es kommt halt auf die Ziele an. Wenn man alle überschüssigen Gewinne anlegen möchte und darauf möglichst wenig Steuern zahlen, dann ist die GmbH mit Holding-Struktur the way to go. Wenn man aber gerne jedes Jahr viel Geld ausgibt, dann wäre vermutlich bis 200k eher die PartG vorzugswürdig.
Die Frage ist eben, wie man das Geld irgendwann aus der GmbH/Holding rausbekommt. Und das steuerlich attraktiv.
Kitakosten bekomme ich auch so abgesetzt, Handy/Auto/Laptop laufen auch als Einzelanwalt oder in einer PartG. Wir hatten so eine Holding mal für Immobilien überlegt und es wäre natürlich sehr attraktiv gewesen, um die Steuerlast in der Holding gering zu halten, nur wären die Immos dann darin gebunden und bei Verkauf/Ausschüttung wäre es steuerlich nicht mehr attraktiv gewesen.
Bei den Kitakosten ist es halt so: bei einer GmbHwerden die zu 100% von der GmbH übernommen, ohne dass es geldwerter Vorteil wäre. Bei dir privat kannst du sie bei der Steuer angeben und bekommst dann im besten 42% davon nach der Steuererklärung zurück. Macht bei einem Kind schon einen Unterschied von 3.500€ p.a. bei 500€ Kitakosten. Handy/Laptop musst du im als Eionzelanwalt im Zweifel nachweisen, dass du sie zu mehr als 50% betrieblich nutzt, um die Kosten voll absetzen zu können.
Und wie gesagt, die Gelder aus der Holding zu bekommen, ist im Zweifel kein Problem. Im Zweifel über Darlehen zur Verfügung stellen oder halt über das Teileinkünfteverfahren. Oder unversteuert direkt an die Kinder (inkongruente Ausschüttung), die davon ihren eigenen Anteil am Urlaub etc. tragen.
Richtig attraktiv wird es, wenn man das Game einmal drauf hat, also die Immos privat kauft, an die operative GmbH vermietet und das Geld von der Holding bereitgestellt hat. Da hat man dann am Ende eine abbezahlte Immobilie und die "Kosten" haben die Steuerlast in der GmbH reduziert. Wenn die Zinsen in der Holding für das Darlehen möglichst nicht versteuern will (man kann ja schon alle anderen Ausgaben wie IHK Beitrag, Abschlusskosten, etc. gegenrechnen), dann kann man bei der Holding noch Ausgaben produzieren, z.B. Management Fees. Oder wenn man einen draufsetzen möchte: Familienstiftung gründen, dort die "Marken" der operativen GmbH halten und der GmbH dann Lizenzgebühren berechnen. So bekommt man dann Gelder unter geringer Steuerlast in die Stifitung. Dort zahlt man auf Kapitalerträge übrigens nur 0,75% Steuern, muss sich aber von Anfang an Gedanken machen, wie die Stiftung aufgesetzt werden soll.
02.03.2026, 16:09
(02.03.2026, 14:41)Bro schrieb:(02.03.2026, 14:15)Patenter Gast schrieb:(02.03.2026, 14:00)Bro schrieb:(01.03.2026, 21:15)Daggel schrieb:(01.03.2026, 19:03)Bro schrieb: Für meine Verhältnisse würde es auch auch schon locker ab 150k Umsatz lohnen. Mein Plan wäre nämlich, mir ein GF-Gehalt zu zahlen, die Lebenshaltungskosten meiner Familie locker deckt (versteuert mit dem persönlichen Steuersatz und man ist jährlich flexibel, wieviel man sich zahlt). Gehalt reduziert Gewinn in der GmbH, wie auch Zuschuss zu Kita Kosten, Smartphone, Rückstellungen für eine Pension, etc. Rest geht in die Holding und erwirtschaftet dort Aktiengewinne, die mit lediglich 1,5% versteuert werden (statt mit über 26% privat). Schafft man sich dann privat noch eine Immobilie an, die über ein Darlehen der GmbH abgezahlt wird, wird es erst richtig lukrativ. Seinen Kindern kann man so jährlich auch Ausschüttungen in Höhe des Grundfreibetrags machen, zB für private Urlaube ;)
Die 2000€ Steuerberatungskosten hast du bereits im zweiten Jahr wieder drin durch die Steuervorteile.
Krasser Scheiß. Klingt gut aber ziemlich kompliziert
Ist weniger kompliziert, wenn man mal "drin" ist. Das kriegen die meisten BWLer mit ihrer ersten GmbH sogar nach einer Weile komplett alleine hin. Ansonsten kann dir ein Steuerberater helfen. Aber wie gesagt, es kommt halt auf die Ziele an. Wenn man alle überschüssigen Gewinne anlegen möchte und darauf möglichst wenig Steuern zahlen, dann ist die GmbH mit Holding-Struktur the way to go. Wenn man aber gerne jedes Jahr viel Geld ausgibt, dann wäre vermutlich bis 200k eher die PartG vorzugswürdig.
Die Frage ist eben, wie man das Geld irgendwann aus der GmbH/Holding rausbekommt. Und das steuerlich attraktiv.
Kitakosten bekomme ich auch so abgesetzt, Handy/Auto/Laptop laufen auch als Einzelanwalt oder in einer PartG. Wir hatten so eine Holding mal für Immobilien überlegt und es wäre natürlich sehr attraktiv gewesen, um die Steuerlast in der Holding gering zu halten, nur wären die Immos dann darin gebunden und bei Verkauf/Ausschüttung wäre es steuerlich nicht mehr attraktiv gewesen.
Bei den Kitakosten ist es halt so: bei einer GmbHwerden die zu 100% von der GmbH übernommen, ohne dass es geldwerter Vorteil wäre. Bei dir privat kannst du sie bei der Steuer angeben und bekommst dann im besten 42% davon nach der Steuererklärung zurück.
Aber die Kosten der GmbH sind doch genauso meine Kosten. Der Unterschied zwischen Ausgaben GmbH und Ausgaben privat ist doch primär, dass ich meine Privatausgaben vorher versteuern muss. Wenn ich nun Privatausgsaben aber steuermindernd angeben kann, ist es mE so wie eine Zahlung aus dem Brutto und damit sehr nah dran an einer Direktzahlung aus der GmbH.
02.03.2026, 19:26
(02.03.2026, 14:41)Bro schrieb:(02.03.2026, 14:15)Patenter Gast schrieb:(02.03.2026, 14:00)Bro schrieb:(01.03.2026, 21:15)Daggel schrieb:(01.03.2026, 19:03)Bro schrieb: Für meine Verhältnisse würde es auch auch schon locker ab 150k Umsatz lohnen. Mein Plan wäre nämlich, mir ein GF-Gehalt zu zahlen, die Lebenshaltungskosten meiner Familie locker deckt (versteuert mit dem persönlichen Steuersatz und man ist jährlich flexibel, wieviel man sich zahlt). Gehalt reduziert Gewinn in der GmbH, wie auch Zuschuss zu Kita Kosten, Smartphone, Rückstellungen für eine Pension, etc. Rest geht in die Holding und erwirtschaftet dort Aktiengewinne, die mit lediglich 1,5% versteuert werden (statt mit über 26% privat). Schafft man sich dann privat noch eine Immobilie an, die über ein Darlehen der GmbH abgezahlt wird, wird es erst richtig lukrativ. Seinen Kindern kann man so jährlich auch Ausschüttungen in Höhe des Grundfreibetrags machen, zB für private Urlaube ;)
Die 2000€ Steuerberatungskosten hast du bereits im zweiten Jahr wieder drin durch die Steuervorteile.
Krasser Scheiß. Klingt gut aber ziemlich kompliziert
Ist weniger kompliziert, wenn man mal "drin" ist. Das kriegen die meisten BWLer mit ihrer ersten GmbH sogar nach einer Weile komplett alleine hin. Ansonsten kann dir ein Steuerberater helfen. Aber wie gesagt, es kommt halt auf die Ziele an. Wenn man alle überschüssigen Gewinne anlegen möchte und darauf möglichst wenig Steuern zahlen, dann ist die GmbH mit Holding-Struktur the way to go. Wenn man aber gerne jedes Jahr viel Geld ausgibt, dann wäre vermutlich bis 200k eher die PartG vorzugswürdig.
Die Frage ist eben, wie man das Geld irgendwann aus der GmbH/Holding rausbekommt. Und das steuerlich attraktiv.
Kitakosten bekomme ich auch so abgesetzt, Handy/Auto/Laptop laufen auch als Einzelanwalt oder in einer PartG. Wir hatten so eine Holding mal für Immobilien überlegt und es wäre natürlich sehr attraktiv gewesen, um die Steuerlast in der Holding gering zu halten, nur wären die Immos dann darin gebunden und bei Verkauf/Ausschüttung wäre es steuerlich nicht mehr attraktiv gewesen.
Bei den Kitakosten ist es halt so: bei einer GmbHwerden die zu 100% von der GmbH übernommen, ohne dass es geldwerter Vorteil wäre. Bei dir privat kannst du sie bei der Steuer angeben und bekommst dann im besten 42% davon nach der Steuererklärung zurück. Macht bei einem Kind schon einen Unterschied von 3.500€ p.a. bei 500€ Kitakosten. Handy/Laptop musst du im als Eionzelanwalt im Zweifel nachweisen, dass du sie zu mehr als 50% betrieblich nutzt, um die Kosten voll absetzen zu können.
Und wie gesagt, die Gelder aus der Holding zu bekommen, ist im Zweifel kein Problem. Im Zweifel über Darlehen zur Verfügung stellen oder halt über das Teileinkünfteverfahren. Oder unversteuert direkt an die Kinder (inkongruente Ausschüttung), die davon ihren eigenen Anteil am Urlaub etc. tragen.
Richtig attraktiv wird es, wenn man das Game einmal drauf hat, also die Immos privat kauft, an die operative GmbH vermietet und das Geld von der Holding bereitgestellt hat. Da hat man dann am Ende eine abbezahlte Immobilie und die "Kosten" haben die Steuerlast in der GmbH reduziert. Wenn die Zinsen in der Holding für das Darlehen möglichst nicht versteuern will (man kann ja schon alle anderen Ausgaben wie IHK Beitrag, Abschlusskosten, etc. gegenrechnen), dann kann man bei der Holding noch Ausgaben produzieren, z.B. Management Fees. Oder wenn man einen draufsetzen möchte: Familienstiftung gründen, dort die "Marken" der operativen GmbH halten und der GmbH dann Lizenzgebühren berechnen. So bekommt man dann Gelder unter geringer Steuerlast in die Stifitung. Dort zahlt man auf Kapitalerträge übrigens nur 0,75% Steuern, muss sich aber von Anfang an Gedanken machen, wie die Stiftung aufgesetzt werden soll.
Die Immobilie privat kaufen und an die operative GmbH vermieten ist die schlechteste Idee, die man so umsetzen kann. Dadurch entsteht eine Betriebsaufspaltung mit allen negativen Konsequenzen.
Was dabei gerne vergessen wird sind die nicht unerheblichen Strukturkosten. Das lohnt sich nur bei sehr sehr hohen laufenden Einkünften und/ oder Vermögen.
Jedes Darlehen muss irgendwann zurückgezahlt werden. Ich habe bereits Mandanten in die Privatinsolvenz gehen sehen, weil die GmbH plötzlich Steuerschulden und daher Insolvenz anmelden musste und dann der Insolvenzverwalter das Darlehen zurückgefordert hat. Geschweige denn, dass auch das Darlehen fremdüblich sein muss. Ab einer gewissen Höhe dürfte hierfür regelmäßig auch Sicherheiten zu bestellen sein. Soo einfach, wie hier dargestellt, ist es dann doch nicht.
02.03.2026, 22:18
Vermutlich führt das eh zu sehr vom Thema weg, aber das mit den KiTa-Kosten verstehe ich nicht. Warum kann die GmbH die einfach übernehmen, ohne dass das versteuert werden muss?


