07.06.2019, 20:19
Ich habe wohl auch ziemlichen Bockmist gebaut, die Klausur ist wohl sicher nicht bestanden.
Habe bei der Klage GoA geprüft und dort inzident, ob Draxler(?) einen Anspruch gegen die Mandantin hat.
Habe hier LK abgelehnt, NLK aber wohl unvertretbar bejaht. Mein Gedanke war, dass zwar Bank - Mandantin LK, aber Draxler - Bank LK (-), daher kein Vorrang der LK.
Habe dann beim FGW aber gesagt, das kein Fremdtilgungswille und auch keine nachträgliche Änderung wegen 242.
GoA (-)
Und dann LK Bank - Mandantin (+), Entreicherung (-) weil Geld hat man zu haben, das es hier um den Besitz ging habe ich nicht richtig wahr genommen.
Außerdem hab ich 426 geprüft, irgendwas hatte ich da im Kopf, war aber wohl voll daneben :s
Und da grds 426 (+) da Bank und Mandantin Gesamtschuldner ggü Draxler; Bank auf 657u analog, jedenfalls aber 241 und Mandantin eben aus NLK.
Da habe ich dann gesagt dass die Mandantin aber gu war und daher Enthaftung, das schlägt dann wiederum auf die NLK durch.
Ergebnis Anspruch gegen M grds. (+) aber sie haftet nicht.
Befangenheit (+), denke hier aber alles möglich.
Bonus (-), da keine Benachteiligung, denke hier war auch alles möglich.
Naja. Kann nur besser werden.
Habe bei der Klage GoA geprüft und dort inzident, ob Draxler(?) einen Anspruch gegen die Mandantin hat.
Habe hier LK abgelehnt, NLK aber wohl unvertretbar bejaht. Mein Gedanke war, dass zwar Bank - Mandantin LK, aber Draxler - Bank LK (-), daher kein Vorrang der LK.
Habe dann beim FGW aber gesagt, das kein Fremdtilgungswille und auch keine nachträgliche Änderung wegen 242.
GoA (-)
Und dann LK Bank - Mandantin (+), Entreicherung (-) weil Geld hat man zu haben, das es hier um den Besitz ging habe ich nicht richtig wahr genommen.
Außerdem hab ich 426 geprüft, irgendwas hatte ich da im Kopf, war aber wohl voll daneben :s
Und da grds 426 (+) da Bank und Mandantin Gesamtschuldner ggü Draxler; Bank auf 657u analog, jedenfalls aber 241 und Mandantin eben aus NLK.
Da habe ich dann gesagt dass die Mandantin aber gu war und daher Enthaftung, das schlägt dann wiederum auf die NLK durch.
Ergebnis Anspruch gegen M grds. (+) aber sie haftet nicht.
Befangenheit (+), denke hier aber alles möglich.
Bonus (-), da keine Benachteiligung, denke hier war auch alles möglich.
Naja. Kann nur besser werden.
07.06.2019, 20:29
Hat irgendwer gesagt, dass ne Protokollberichtigung noch möglich sein muss?
07.06.2019, 20:38
07.06.2019, 21:22
Hat einer dem Drexler den Streit verkündet? Wäre das vertretbar, damit die Mandantin nicht im einem Folgeprozess von ihm in Anspruch genommen wird?
07.06.2019, 21:53
(07.06.2019, 21:22)Gast schrieb: Hat einer dem Drexler den Streit verkündet? Wäre das vertretbar, damit die Mandantin nicht im einem Folgeprozess von ihm in Anspruch genommen wird?
Nein. Guter Gedanke, aber er hat doch Geld bekommen und sich nicht dahingehend geäußert, dass ihm die M etwas noch schuldet? Es Muss doch einen Grund geben für ein rechtliches Interesse für die Streitverkündung
07.06.2019, 21:57
(07.06.2019, 21:22)Gast schrieb: Hat einer dem Drexler den Streit verkündet? Wäre das vertretbar, damit die Mandantin nicht im einem Folgeprozess von ihm in Anspruch genommen wird?
Hab leider nicht dran gedacht. Denke aber das wird einen schönen Extrapunkt gegeben haben, das anzusprechen.
Wobei er ja eigentlich durch die Zahlung der Bank befriedigt war?
07.06.2019, 22:05
Wie hieß der Dritte im GPS?
07.06.2019, 22:05
GPA*
07.06.2019, 22:27
Der Dritte hieß Dietmar Dreier
08.06.2019, 09:34
Guten Morgen,
kennt jemand die Statistik was in S2 in Nrw dieses Jahr kam? Überlege, ob ich für Strafurteil mehrere Stunden lernen soll
kennt jemand die Statistik was in S2 in Nrw dieses Jahr kam? Überlege, ob ich für Strafurteil mehrere Stunden lernen soll