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Schlimmes Erwachen im Berufseinstieg
jurameuhle
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#71
11.02.2026, 23:05
(11.02.2026, 18:36)nachdenklich schrieb:  
(11.02.2026, 18:05)kumpelanton schrieb:  
(10.02.2026, 21:04)Praktiker schrieb:  
(10.02.2026, 20:27)kumpelanton schrieb:  
(10.02.2026, 19:25)Patenter Gast schrieb:  Der Pathologe... ach Herr Gott. Wenn du als Jurist Steuerrecht machst, ist deine Note auch relativ egal.

Ansonsten, wie viele Juristen haben 1,0er Abi? Arzt ist eben ein krasser Mangelberuf und stark nachgefragt. Was soll jetzt das Argument sein? Ein Arzt bekommt 70.000 Euro Gehalt, also will ich als Anwalt das auch haben?  Happywide

wir wollen sachlich bleiben. mein argument ist, dass berufe, deren zugang staatlich geregelt ist, gut bezahlt werden und man als berufsausüber eine gute bezahlung bereits ob der reglementierung (verknappung) erwarten darf

Staatlich verknappt sind die Notare und die Vertragsärzte, die anderen sind nur reglementierte Berufe. Da geht es um den Schutz des Publikums und nicht den Schutz des Einkommens. Wer das zweite Staatsexamen, die Approbation oder was es sonst an Qualifikationen braucht mitbringt, kann loslegen. 

Auch Physiotherapeuten haben einen geregelten Berufszugang, aber keine künstliche Verknappung. Schönes Beispiel, was die bloße Berufszugangsregelung für das Einkommen bedeutet: gar nichts.

Alles was aus obigen Beispielen deutlich wird, ist dass Ärzte dringender gesucht werden als Juristen mit entsprechenden Folgen für das Einkommen. Das kann sich auch umkehren, sieht aber momentan nicht danach aus.

ist doch egal, was der zweck ist. faktisch findet eine verknappung statt, wenn 1000 studenten anfangen und am ende nur ein paar als volljuristen übrig bleiben, weil das 1. und 2. examen den rest aussiebt. 

Naja, die aktuellen 8.000-9.000 Volljuristen/pro Jahr sind eigentlich deutlich zu viel. Keine KI, viel Bürokratie, brummende Wirtschaft und größer werdender ÖD = sehr gut für Volljuristen. Wenn auch nur ein Parameter davon ausfällt: man merkt es sofort sehr stark. jedenfalls, wenn man nicht VB oder hohes B. hat

Deutlich zu viel finde ich doch übertrieben. Ja es mag aktuell als Berufseinsteiger schwierigere Voraussetzungen als noch vor wenigen Jahren geben, aber man muss sich mal die Perspektive anschauen. Die Baby Boomer machen auch bei den Juristen nicht halt. In der Justiz gehen vor allem im Osten beinahe die Hälfte des Personals in den nächsten 10 Jahren in den Ruhestand, zudem jetzt schon oft ein Mangel besteht und sich Verfahren immer mehr verzögern. Auch in der Anwaltschaft ist das Durchschnittsalter auf über 50 gestiegen. Dort kann man natürlich einfach weiterarbeiten aber eben auch nicht ewig. Bessert sich die Wirtschaftslage wird die Justiz genau wie Unternehmen und Kanzleien wieder mehr einstellen. Die Zahl von 8000-9000 Volljuristen dürfte angesichts dieser Probleme nicht "deutlich" zu viel darstellen, zudem auch immer mehr Juristen nicht mehr typisch juristisch arbeiten und somit auch nicht die Stellen füllen.
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Äfes
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#72
11.02.2026, 23:40
(11.02.2026, 21:59)Negatives Tatbestandsmerkmal schrieb:  
(11.02.2026, 17:06)Patenter Gast schrieb:  
(11.02.2026, 14:54)Negatives Tatbestandsmerkmal schrieb:  Ganz im Ernst: Mit knapp 4.000 EUR netto Einstiegsgehalt, bei ordentlicher Work-life-balance, Zulagen und Quasi Unkündbarkeit, kann ich verstehen, warum heutzutage die allermeisten Absolventen extrem scharf auf den öffentlichen Dienst sind und auch Verbeamtungen in A11 oder A12 inzwischen gerne mitgenommen werden. Als Einstiegschance und entsprechende langfristige Sicherheit. Und ganz im Ernst: Verdien auch das erstmal da draußen irgendwo zum Einstieg, was du in A11 oder A12 netto raus hast.

Nur biste mit A11/12 von den 4.000 netto auch weit entfernt. Bei A11 bist du nach Abzug der Krankenkasse eher bei 3.000 netto.

Und wenn du als Selbstständiger mit 110.000 Euro Gewinn nur auf 4.000 Euro netto kommst, solltest du mal besser deinen StB wechseln. Denn deine Kosten fürs Versorgungswerk sind voll steuerlich abzugsfähig und ein Teil deiner PKV-Kosten auch. Realistisch solltest du eher mit 5,5 netto rausgehen bei so einem Umsatz.

Schön wärs.

110.000 Gewinn. 
Davon gehen 18,6% ans Versorgungswerk: 20.460 €

Von diesen 89.540 EUR gehen dann Sozialversicherungen ab.

Bei der TK in der gesetzlichen 16,29% Kranken- und 4, 2% Pflegeversicherung, insgesamt aufgerundet 14.600 EUR p.A.

Bleiben gerundet 75.000 zu versteuerndes Einkommen. Davon gehen rund 20.000 EKS steuer ab, sodass du am Ende bei rund 55.000 EUR netto auskommst, was 4.400 EUR p.M. entspricht. Die 4.000 netto knackt man indes bereits ab rund 100.000 EUR Gewinn. Aber man setze das mal in Relation.

Um bei etwa 5.500 Netto p.M. rauszukommen muss ein Gewinn von rund 150.000 EUR stehen

Mit PKV mag man in jüngeren Jahren weniger Abzüge haben, aber PKV oder doch GKV ist wiederum eine Diskussion für sich.

Und nicht zu vergessen: Auf das alles kommen auch noch die individuellen Betriebskosten drauf, die ebenso erwirtschaftet werden wollen.

Du vergisst aber die Beitragsbemessungsgrenzen für Versorgungswerk und KV oder?

Und die KV-Beiträge werden erst nach Abzug des Versorgungswerks aus dem dann übrigen Betrag errechnet, ist das richtig? Ich dachte die werden auch von Gesamtbetrag aus gerechnet.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.02.2026, 23:46 von Äfes.)
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Patenter Gast
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#73
12.02.2026, 11:23
(11.02.2026, 23:40)Äfes schrieb:  
(11.02.2026, 21:59)Negatives Tatbestandsmerkmal schrieb:  
(11.02.2026, 17:06)Patenter Gast schrieb:  
(11.02.2026, 14:54)Negatives Tatbestandsmerkmal schrieb:  Ganz im Ernst: Mit knapp 4.000 EUR netto Einstiegsgehalt, bei ordentlicher Work-life-balance, Zulagen und Quasi Unkündbarkeit, kann ich verstehen, warum heutzutage die allermeisten Absolventen extrem scharf auf den öffentlichen Dienst sind und auch Verbeamtungen in A11 oder A12 inzwischen gerne mitgenommen werden. Als Einstiegschance und entsprechende langfristige Sicherheit. Und ganz im Ernst: Verdien auch das erstmal da draußen irgendwo zum Einstieg, was du in A11 oder A12 netto raus hast.

Nur biste mit A11/12 von den 4.000 netto auch weit entfernt. Bei A11 bist du nach Abzug der Krankenkasse eher bei 3.000 netto.

Und wenn du als Selbstständiger mit 110.000 Euro Gewinn nur auf 4.000 Euro netto kommst, solltest du mal besser deinen StB wechseln. Denn deine Kosten fürs Versorgungswerk sind voll steuerlich abzugsfähig und ein Teil deiner PKV-Kosten auch. Realistisch solltest du eher mit 5,5 netto rausgehen bei so einem Umsatz.

Schön wärs.

110.000 Gewinn. 
Davon gehen 18,6% ans Versorgungswerk: 20.460 €

Von diesen 89.540 EUR gehen dann Sozialversicherungen ab.

Bei der TK in der gesetzlichen 16,29% Kranken- und 4, 2% Pflegeversicherung, insgesamt aufgerundet 14.600 EUR p.A.

Bleiben gerundet 75.000 zu versteuerndes Einkommen. Davon gehen rund 20.000 EKS steuer ab, sodass du am Ende bei rund 55.000 EUR netto auskommst, was 4.400 EUR p.M. entspricht. Die 4.000 netto knackt man indes bereits ab rund 100.000 EUR Gewinn. Aber man setze das mal in Relation.

Um bei etwa 5.500 Netto p.M. rauszukommen muss ein Gewinn von rund 150.000 EUR stehen

Mit PKV mag man in jüngeren Jahren weniger Abzüge haben, aber PKV oder doch GKV ist wiederum eine Diskussion für sich.

Und nicht zu vergessen: Auf das alles kommen auch noch die individuellen Betriebskosten drauf, die ebenso erwirtschaftet werden wollen.

Du vergisst aber die Beitragsbemessungsgrenzen für Versorgungswerk und KV oder?

Und die KV-Beiträge werden erst nach Abzug des Versorgungswerks aus dem dann übrigen Betrag errechnet, ist das richtig? Ich dachte die werden auch von Gesamtbetrag aus gerechnet.

Du hast schon recht, der ignoriert einfach die Beitragsbemessungsgrenzen. Und wer als erfolgreicher Selbstständiger in der GKV bleibt, muss das eben unter eigenem Spaß verbuchen. 

Man zahlt 1.571 im Monat ans VW, also knapp 19k pro Jahr. Dazu hat man eine gute Krankenversicherung, ohne viel Selbstvorbehalt für 800 Euro im Monat, sind nochmal 10k pro Jahr für Kranken- und Pflegeversicherung.

Sind 29k Gesamtbelastung, verbleiben 81k steuerbares Einkommen und nicht 75k. 

Und das Gute ist, mit jedem Euro Umsatz steigen die eigenen Sozialabgaben um Null Komma Null Euro. Nach Abzug der Kosten steigt also unmittelbar das steuerbare Einkommen.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.02.2026, 11:27 von Patenter Gast.)
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Äfes
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#74
12.02.2026, 11:49
(12.02.2026, 11:23)Patenter Gast schrieb:  
(11.02.2026, 23:40)Äfes schrieb:  
(11.02.2026, 21:59)Negatives Tatbestandsmerkmal schrieb:  
(11.02.2026, 17:06)Patenter Gast schrieb:  
(11.02.2026, 14:54)Negatives Tatbestandsmerkmal schrieb:  [...]

Du hast schon recht, der ignoriert einfach die Beitragsbemessungsgrenzen. Und wer als erfolgreicher Selbstständiger in der GKV bleibt, muss das eben unter eigenem Spaß verbuchen. 

Man zahlt 1.571 im Monat ans VW, also knapp 19k pro Jahr. Dazu hat man eine gute Krankenversicherung, ohne viel Selbstvorbehalt für 800 Euro im Monat, sind nochmal 10k pro Jahr für Kranken- und Pflegeversicherung.

Sind 29k Gesamtbelastung, verbleiben 81k steuerbares Einkommen und nicht 75k. 

Und das Gute ist, mit jedem Euro Umsatz steigen die eigenen Sozialabgaben um Null Komma Null Euro. Nach Abzug der Kosten steigt also unmittelbar das steuerbare Einkommen.

Das mag grundsätzlich stimmen. In Einzelfällen ist der Wechsel in die PKV aber auch einfach nicht möglich. Bspw. Schlaganfall oder Krebs. Selbst ohne Folgen ist das direkt ein Ausschlusskriterium. Kommt in dem Alter natürlich seltener vor, aber kommt leider vor.

Ansonsten sind Deine beiden letzten Sätze wirklich das Angenehme.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.02.2026, 11:51 von Äfes.)
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REF.NRW
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#75
12.02.2026, 14:14
Ich habe nicht geschrieben, dass man 4000 Netto als Untergrenze für alle Volljuristen ansetzen soll, das würde gar nicht gehen, weil nicht der Staat der freien Wirtschaft diktieren kann (Mindestlohn mal ausgenommen). Meinte das wäre nur fairer Lohn gerade im Vergleich zu anderen Berufswegen mit einer ähnlichen Ausbildungdauer. 

Die Löhne bestimmen sich durch Angebot und Nachfrage und wir haben derzeit die längste Rezession in Deutschland seit dem Ende des 2. WK. Sogar Ingenieure und ITler finden mit einem Masterabschluss teilweise keinen Job.

Der Arbeitsmarkt war halt vor 2,3 Jahren ganz anders. 

Mal schauen wann sich das wieder dreht, vielleicht hat der demographische Wandel und der sog. „Pakt für den Rechtsstaat“ einen positiven Einfluss.
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Patenter Gast
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#76
12.02.2026, 15:04
(12.02.2026, 14:14)REF.NRW schrieb:  Ich habe nicht geschrieben, dass man 4000 Netto als Untergrenze für alle Volljuristen ansetzen soll, das würde gar nicht gehen, weil nicht der Staat der freien Wirtschaft diktieren kann (Mindestlohn mal ausgenommen). Meinte das wäre nur fairer Lohn gerade im Vergleich zu anderen Berufswegen mit einer ähnlichen Ausbildungdauer. 

Der Punkt ist eben, Ausbildungsdauer oder Vergleichbarkeit zu vollkommen anderen Studiengängen/Berufen sind kein valides Argument für einen Arbeitgeber.

Für 4.000 Euro netto habe ich ein Arbeitgeberbrutto von knapp 100.000 Euro jährlich. Da will ich als Argument nicht hören "aber ich habe solange studiert". Ihr solltet erklären (nicht für mich, gegenüber potentiellen Arbeitgebern) wieso ihr diesen Mehrwert schafft. Was ist in eurem Lebenslauf, dass diese 100.000 Euro wert ist, die der Kanzlei/Unternehmen einen solchen Mehrwert bringen. Das kann vieles sein: Praktische Erfahrung, Fachexpertise, bereits erste Visibilität über LinkedIn/Konferenzen und Co. geschaffen, eine Idee für ein neues Geschäftsfeld der Kanzlei, Kontakte... 

Um es mal überspitzt zu sagen: Niemand nimmt 100.000 Euro in die Hand, nur weil jemand 10 Jahre für seine Ausbildung gebraucht hat, aber nicht mal eine Verteidigungsanzeige sauber hinbekommt.
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Homer S.
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#77
12.02.2026, 15:45
(12.02.2026, 15:04)Patenter Gast schrieb:  
(12.02.2026, 14:14)REF.NRW schrieb:  Ich habe nicht geschrieben, dass man 4000 Netto als Untergrenze für alle Volljuristen ansetzen soll, das würde gar nicht gehen, weil nicht der Staat der freien Wirtschaft diktieren kann (Mindestlohn mal ausgenommen). Meinte das wäre nur fairer Lohn gerade im Vergleich zu anderen Berufswegen mit einer ähnlichen Ausbildungdauer. 

Der Punkt ist eben, Ausbildungsdauer oder Vergleichbarkeit zu vollkommen anderen Studiengängen/Berufen sind kein valides Argument für einen Arbeitgeber.

Für 4.000 Euro netto habe ich ein Arbeitgeberbrutto von knapp 100.000 Euro jährlich. Da will ich als Argument nicht hören "aber ich habe solange studiert". Ihr solltet erklären (nicht für mich, gegenüber potentiellen Arbeitgebern) wieso ihr diesen Mehrwert schafft. Was ist in eurem Lebenslauf, dass diese 100.000 Euro wert ist, die der Kanzlei/Unternehmen einen solchen Mehrwert bringen. Das kann vieles sein: Praktische Erfahrung, Fachexpertise, bereits erste Visibilität über LinkedIn/Konferenzen und Co. geschaffen, eine Idee für ein neues Geschäftsfeld der Kanzlei, Kontakte... 

Um es mal überspitzt zu sagen: Niemand nimmt 100.000 Euro in die Hand, nur weil jemand 10 Jahre für seine Ausbildung gebraucht hat, aber nicht mal eine Verteidigungsanzeige sauber hinbekommt.

Glaube Piloten und Fluglotsen fänden das auch eine sehr ungerechte Lösung  LolLolLol
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Sonnenschein
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#78
15.02.2026, 19:27
(11.02.2026, 09:20)Patenter Gast schrieb:  
(10.02.2026, 23:17)Sonnenschein schrieb:  
(10.02.2026, 12:42)Patenter Gast schrieb:  
(10.02.2026, 12:28)REF.NRW schrieb:  
(10.02.2026, 01:11)Praktiker schrieb:  Warum genau sollen Lehrer mehr verdienen? Die bekommen A13, Grundschule in manchen Ländern A12. Juristen bekommen auch A13 und steigen im Zweifel schneller auf.

Völlig richtig, ich sage ja auch dass die Lehrer sich mit den 3000 € Netto nicht zufrieden geben würden und alle ein A13 Gehalt beanspruchen und es idR dann auch bekommen. Auch die unterdurchschnittlichen. Alle Schularten: Gymnasium, Realschule, Förderschule.

Bei den Grundschullehrern war es A12 und wurde mittlerweile erhöht, weil viele protestiert hatten.

Wie gesagt, das bekommen dann auch die unterdurchschnittlichen und keiner scheint damit ein größeres Problem zu haben, wie wir Juristen.


Aber ein Jurist, der nicht mal einen Fall im Examen sauber lösen konnte (daher die unterdurchschnittliche Note), fordert für sich selbstverständlich viel mehr. Warum? Weil er sich mehrere Jahre auf dem Weg in die Bib nicht verlaufen hat?

Diese Aussage ist an Arroganz kaum zu übertreffen. Leute die nicht gelernt haben sind auf dem Weg durch Zwischenprüfungen, Scheine usw. in der Regel aussortiert worden. Es kommt ohnehin nur ein gewisser %-Satz bis zum Examen und zweitem Examen... und zieht es auch wirklich durch und besteht es. Nicht selten hat man dabei auch Klausuren im ausreichenden (4-6P bspw.) Bereich dabei und din der mündlichen wird dann eben hochgeprüft. Nicht selten bei Leuten mit 6,5-9P der Fall. Zu behaupten diese Juristen, die dann ja irgendwo im oberen Befriedigend landen, können keine Fälle prüfen oder lösen ist sehr fragwürdig und völlig realitsfern. Gleiches gilt für Leute die im ausreichend verhungern. Kann auch einfach an einer unterschiedlich laufenden mündl. Prüfung liegen. Davon sind natürlich die 10% Überflieger die schriftlich schon bei 9P ausgenommen, aber die sind zumindest im zweiten Examen sehr selten statistisch... Nach der Aussage wären 80% der Volljuristen "zu blöd" einen Fall zu lösen. Und das bei 8 Klausuren, wo jeder mal einen Ausrutscher hat. Insgesamt sehr unangenehmer Post. Aber nicht selten unter Juristen. Leider enstpricht diese Aussage wirklich der Meineung einiger Juristen...

KollegInnen mit zweimal oberen befriedigend bekommen aber in aller Regel auch vernünftige Einstiegsgehälter und haben auch keine unterdurchschnittliche Note  Wink du solltest dir noch einmal die Genese der Diskussion ansehen. Dort hat jemand behauptet, dass jeder Jurist pauschal mind. 60.000 Euro oder mehr Einstiegsgehalt bekommen sollte, weil (ich zitiere): "selbst ein deutlich unterdurchschnittlicher Volljurist ist einem durchschnittlichen Absolventen vieler anderer Studiengänge häufig überlegen."

Und sorry, das ist die pure Arroganz von Juristen. Das muss man mE schon einmal zurechtrücken. Juristen haben keinen Grund, dass sie sich als besonders toll, besser oder was auch immer gegenüber anderen Studiengängen empfinden sollten. Vor allem wenn die eigene Anspruchshaltung nicht zu den eigenen Leistungen passt. 

Lies dir nochmal die Argumente durch von denen, die hier so hohe Einstiegsgehälter fordern. Keiner bringt ein Argument, was er/sie groß an Mehrwert für die Kanzlei liefern kann. Die Argumente sind "aber ich hatte so viel Stress", "ich habe so lange studiert" und "ein Arzt/Lehrer verdient auch gutes Geld". Das geht nun einmal an der Sache vorbei...

Also erstmal landet nicht jeder Volljurist in einer Kanzlei. Dort greift ohnehin immer das Umsatzargument, machst du eben viele lukrative Mandate bekommst du langfristig auch mehr Gehalt, völlig egal welche Note du hast. Für mich persönlich kann ich es aus dem Umfeld eines mittelständischen Unternehmens beobachten und bewerten. Wir haben Bürokaufleute (Realschule+ 3 Jahre Ausbildung) die 40-50k verdienen und die meiste Arbeitszeit damit verbringen Sachen auszudrucken, Dateien zu verschieben... etc. absolut simple Aufgaben mit 0 Verantwortung, Druck oder irgendein Skill wie bspw. anspruchsvolle juristische Prüfungen, Programmierungen oder die Buchführung als Betriebswirt usw. Da muss ich schon sagen, es wäre, völlig losgelöst von Noten oder Dauer der Ausbildung, auch mit 2 mal 4 Punkten völlig daneben einem Volljuristen im gleichen Unternehmen das selbe Gehalt zu zahlen aber deutlich mehr inhaltlich zu erwarten. Dann würde man entweder einen solchen gar nicht einstellen oder eben besser bezahlen und dann ist man ja schnell bei den 60k Jahresbrutto Untergrenze. Also für mich persönlich nicht so weit hergeholt, aber ich sehe ein, dass trifft nicht auf jeden Anwalt zu, da es dort oftmals um 1-3 Jahre Erfahrung und FA Titel geht um dann selbstständig mehr zu verdienen oder nachzuverhandeln. Ein Unternehmen zahlt immer für die geforderten Aufgaben welche übernommen werden sollen, nicht für Noten und nicht für 10 Jahre Ausbildung. Aber diese Aufgaben sind in der Regel nicht so 0815...
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Sonnenschein
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#79
15.02.2026, 19:31
(11.02.2026, 18:55)Patenter Gast schrieb:  
(11.02.2026, 18:05)kumpelanton schrieb:  
(10.02.2026, 21:04)Praktiker schrieb:  
(10.02.2026, 20:27)kumpelanton schrieb:  
(10.02.2026, 19:25)Patenter Gast schrieb:  Der Pathologe... ach Herr Gott. Wenn du als Jurist Steuerrecht machst, ist deine Note auch relativ egal.

Ansonsten, wie viele Juristen haben 1,0er Abi? Arzt ist eben ein krasser Mangelberuf und stark nachgefragt. Was soll jetzt das Argument sein? Ein Arzt bekommt 70.000 Euro Gehalt, also will ich als Anwalt das auch haben?  Happywide

wir wollen sachlich bleiben. mein argument ist, dass berufe, deren zugang staatlich geregelt ist, gut bezahlt werden und man als berufsausüber eine gute bezahlung bereits ob der reglementierung (verknappung) erwarten darf

Staatlich verknappt sind die Notare und die Vertragsärzte, die anderen sind nur reglementierte Berufe. Da geht es um den Schutz des Publikums und nicht den Schutz des Einkommens. Wer das zweite Staatsexamen, die Approbation oder was es sonst an Qualifikationen braucht mitbringt, kann loslegen. 

Auch Physiotherapeuten haben einen geregelten Berufszugang, aber keine künstliche Verknappung. Schönes Beispiel, was die bloße Berufszugangsregelung für das Einkommen bedeutet: gar nichts.

Alles was aus obigen Beispielen deutlich wird, ist dass Ärzte dringender gesucht werden als Juristen mit entsprechenden Folgen für das Einkommen. Das kann sich auch umkehren, sieht aber momentan nicht danach aus.

ist doch egal, was der zweck ist. faktisch findet eine verknappung statt, wenn 1000 studenten anfangen und am ende nur ein paar als volljuristen übrig bleiben, weil das 1. und 2. examen den rest aussiebt.


Problem ist halt nur, dass Rechtswissenschaften eines der Fächer mit der niedrigsten Abbruchquote ist. Da wird also weniger ausgesiebt als in anderen Fächern  Happywide du hast somit gar keine Verknappung. Das einzige was du hast, ist das etwas anachronistische Modell des Staatsexamens. Aber mein Gott, Tierärzte haben auch ein Staatsexamen.
Ich weiß nicht, an welcher Universität du studiert hast, klingt nach Brucerius oder EBS :D Aber bei uns an der staatlichen Uni waren von 500 Leuten im 1. Semster dann im 1. Staatsexamen noch ~150 dabei. (Erfahrung Studiumsbeginn 2015)
Zu behaupten es gäbe keine Abbruchsquote ist absolut verfehlt. Noch dazu gibt es ja sogar eine Durchfallquote in beiden Examina, soll heißen selbst von den 150 Leuten machen nicht mal alle das erste Examen und schon gar nicht beide Examina.. Also bleiben von den 500 Leuten am Ende 100. Keine Ahnung wie man bei diesen Zahl auch nur denken könnte Jura hätte keine Abbruchquote. Alleine in der Zwischenprüfung (anderorts kleine Scheine genannt) wurden bei uns 50%+ rausgeworfen oder zu einem Wechsel motiviert.
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HLLM
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#80
15.02.2026, 19:47
(15.02.2026, 19:31)Sonnenschein schrieb:  
(11.02.2026, 18:55)Patenter Gast schrieb:  
(11.02.2026, 18:05)kumpelanton schrieb:  
(10.02.2026, 21:04)Praktiker schrieb:  
(10.02.2026, 20:27)kumpelanton schrieb:  wir wollen sachlich bleiben. mein argument ist, dass berufe, deren zugang staatlich geregelt ist, gut bezahlt werden und man als berufsausüber eine gute bezahlung bereits ob der reglementierung (verknappung) erwarten darf

Staatlich verknappt sind die Notare und die Vertragsärzte, die anderen sind nur reglementierte Berufe. Da geht es um den Schutz des Publikums und nicht den Schutz des Einkommens. Wer das zweite Staatsexamen, die Approbation oder was es sonst an Qualifikationen braucht mitbringt, kann loslegen. 

Auch Physiotherapeuten haben einen geregelten Berufszugang, aber keine künstliche Verknappung. Schönes Beispiel, was die bloße Berufszugangsregelung für das Einkommen bedeutet: gar nichts.

Alles was aus obigen Beispielen deutlich wird, ist dass Ärzte dringender gesucht werden als Juristen mit entsprechenden Folgen für das Einkommen. Das kann sich auch umkehren, sieht aber momentan nicht danach aus.

ist doch egal, was der zweck ist. faktisch findet eine verknappung statt, wenn 1000 studenten anfangen und am ende nur ein paar als volljuristen übrig bleiben, weil das 1. und 2. examen den rest aussiebt.


Problem ist halt nur, dass Rechtswissenschaften eines der Fächer mit der niedrigsten Abbruchquote ist. Da wird also weniger ausgesiebt als in anderen Fächern  Happywide du hast somit gar keine Verknappung. Das einzige was du hast, ist das etwas anachronistische Modell des Staatsexamens. Aber mein Gott, Tierärzte haben auch ein Staatsexamen.
Ich weiß nicht, an welcher Universität du studiert hast, klingt nach Brucerius oder EBS :D Aber bei uns an der staatlichen Uni waren von 500 Leuten im 1. Semster dann im 1. Staatsexamen noch ~150 dabei. (Erfahrung Studiumsbeginn 2015)
Zu behaupten es gäbe keine Abbruchsquote ist absolut verfehlt. Noch dazu gibt es ja sogar eine Durchfallquote in beiden Examina, soll heißen selbst von den 150 Leuten machen nicht mal alle das erste Examen und schon gar nicht beide Examina.. Also bleiben von den 500 Leuten am Ende 100. Keine Ahnung wie man bei diesen Zahl auch nur denken könnte Jura hätte keine Abbruchquote. Alleine in der Zwischenprüfung (anderorts kleine Scheine genannt) wurden bei uns 50%+ rausgeworfen oder zu einem Wechsel motiviert.
Das habe ich mir auch gedacht. Aus meiner Tutorengruppe haben es gerade einmal 5 von 23 Leuten bis zum 1. SteX durchgezogen.
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