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Schlimmes Erwachen im Berufseinstieg
Sonnenschein
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Themen: 3
Registriert seit: Apr 2025
#51
10.02.2026, 23:09
(10.02.2026, 18:50)Patenter Gast schrieb:  
(10.02.2026, 18:43)kumpelanton schrieb:  
(10.02.2026, 18:38)Patenter Gast schrieb:  
(10.02.2026, 17:54)kumpelanton schrieb:  
(10.02.2026, 13:54)Patenter Gast schrieb:  Irgendein Physik-PostDoc ist noch viel schlauer, hat viel mehr Hirn ins Studium gesteckt, und hat es auf dem Arbeitsmarkt noch viel schwerer. 

wer rechtlich beraten will, muss volljurist sein. den job, den der physiker machen will oder kann, kann auch irgendwer anderes machen, der nicht physiker ist. vielleicht ja sogar ich  Cool

für einen guten vergleich müsste man einen arzt, lehrer oder apotheker heranziehen. alles leute, die auch mit schlechten noten sehr ordentlich verdienen.

Das Mediangehalt für Apotheker liegt bei ca. 60.000 Euro. Nicht für Berufseinsteiger, sondern für alle. Ein Gehalt, was hier wohl gerade so als akzeptables Einstiegsgehalt gewertet wird...

und wie ist das mediangehalt für ärzte so

Die KI sagt:

Assistenzarzt: 67.500 € – 86.600 €.
Facharzt: 89.100 € – 111.600 €.
Oberarzt: 111.600 € – 148.000 €.

Und das sind Leute, die weit überwiegend den 1,0-1,2er NC von Medizin geschafft haben. Und vor dem Job noch das PJ gemacht haben, 12 Monate für praktisch kein Geld. 

Als Assistenzarzt schleifst du auch Stunden in der Klinik, da kannst du mit jedem GK Associate konkurrieren.

Völlig realitsfern zu glauben, dass jeder Mediziner einen 1er Schnitt hat. Mindestens die Hälfte der Studenten kommt über die Wartezeit rein und macht eben erstmal eine Ausbildung. Und wer es sich leisten kann, studiert einfach in Österreich, Bulgarien usw. Wie die meisten meiner Bekannten "Ärtze-Kinder" auch, da im während dem Abi nur gekifft wurde. Geld kann das ohnehin ausgleichen, bei Jura nicht wirklich, außer vielleicht ein Privat Rep oder die Brucerius... :D Und immer dieser Vergleich, PJ und kein Geld.. im Ref wird man auch nicht mit Geld beschmissen je nach Bundesland... und in dem ewig langem Studium wo man nicht mal in den Ferien wirklich arbeiten kann (Danke Hausarbeiten und Klausuren)...da hatten es einige andere Studenten deutlich angenehmer mit Ferienjobs..
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Attila
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Registriert seit: Nov 2025
#52
10.02.2026, 23:17
Es ist bezeichnend genug das Gehalt eines Menschen mit der „Leistung“ seiner Abinote von vor 20-50 Jahren rechtfertigen zu wollen. 

Realitätsferner gehts gar nicht mehr. Sollten Personen mit 1,0er Abi eigentlich eine staatliche Sonderrente bekommen, weil sie so viel bereits im Arbeitsleben geleistet haben? Lächerlich. 
Passt aber zu den Medizinern. Als ich bei einer solchen „Studienbeginnsfeier“ anwesend sein durfte wurde dort wortwörtlich gesagt, dass sie das schwerste (das zugelassen werden) ja bereits geschafft haben. Das folgende Studium würden über 95% schaffen. So viel dazu.


Mal ganz abgesehen davon, dass es früher sehr viele über Wartesemester gab, inzwischen immer noch 30% über Ausbildung, Losverfahren, Landarztprogramme…und der NC ist in Städten wie Greifswald auch näher an der 2 als an der 1. Von den ganzen im Ausland und privat Medizinstudierenden reden wir da gar nicht.

Das wichtigste wird im Vergleich außer Acht gelassen: dass es eine quasi-staatliche Zwangsabgabe namens Krankenversicherung gibt, die den Ärzten unbegrenzte Verdienstmöglichkeiten auf Kosten nur der Gesellschaft verschafft. Zwangsabgaben wohlgemerkt, die Praxeninhabern Durchschnittsverdienste von weit über 100.000€ Gewinn pro Jahr verschaffen. Ob es so gerecht ist, solche Gewinne nicht aus dem freien Markt, sondern aus Zwangsgebühren zu verteilen? Das bezweifle ich. Komisch komisch, dass die Kosten jährlich immer teurer werden.
Man stelle sich eine aus Zwangsabgaben finanzierte umfassende Rechtsschutzversicherung vor. Natürlich würde das Geld nur so fließen, wenn niemand persönlich den Anwalt zahlen müsste.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.02.2026, 23:21 von Attila.)
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Sonnenschein
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Registriert seit: Apr 2025
#53
10.02.2026, 23:17
(10.02.2026, 12:42)Patenter Gast schrieb:  
(10.02.2026, 12:28)REF.NRW schrieb:  
(10.02.2026, 01:11)Praktiker schrieb:  
(09.02.2026, 21:33)REF.NRW schrieb:  
(07.02.2026, 16:41)RRalf schrieb:  Komplett delulu, lol.

Dass du beim Abschluss 30 bist, ist in erster Linie dein eigener Lebenslauf. Abitur mit 18, 1. Examen mit 23, 2. mit 25. Geben wir ein Jahr Wartezeiten und/oder Verbesserungsversuch drauf, sind wir bei 26. Meinetwegen 27.

Was denkst du, was Absolventen anderer Fachrichtungen zum Einstieg so verdienen? Hint: es sind im Durchschnitt deutlich unter 60k, auch im Bereich MINT. 

Realistisch sind 60k direkt nach dem Master am ehesten noch als Ingenieur oder Informatiker, beides Berufsgruppen, die in der Regel nebenher Berufserfahrung als Werkstudent gesammelt haben. Um drüber zu sein, musst du trotzdem etwas Glück haben, die Mehrheit der Betriebe gibt das nicht her.

Du hast ewig studiert, das 2. Examen mit ausreichend abgelegt und hast mehrere Angebote im Bereich 60k. Du bist deutlich unterdurchschnittlicher Volljurist und kommst selbst im Vergleich mit überdurchschnittlichen Absolventen anderer Fachrichtungen gut weg.

Ich bin in einer oberen Bundesbehörde an der Schnittstelle zur IT. Die Lebensläufe, die sich aktuell auf E13 (zufällig genau deine 60k Einstieg) bewerben, sind zum Teil sehr stark und nicht nur Berufseinsteiger. Selbst auf E10/E11 bewerben sich sogar noch (meist frische) Masterabsolventen ohne Red Flags. Normale Studiendauer, gute Noten, bisschen Praxiserfahrung nebenher gesammelt usw.

“Deutlich unterdurchschnittlicher Volljurist” Skeptical

Anscheinend sind Volljuristen deutlich überdurchschnittlich darin, anderen Volljuristen ihre Qualifikation abzuprechen, um sich für eine kurze Zeit etwas besser zu fühlen. 

Selbst ein deutlich unterdurchschnittlicher Volljurist ist einem durchschnittlichen Absolventen vieler anderer Studiengänge häufig überlegen. Man darf nicht vergessen, dass der durchschnittliche Jura-Student in den ersten Semestern es gar nicht zum Volljuristen gebracht hat. 

Und ja, Absolventen anderer Studiengänge verdienen, solange sie keine Geistes-, Sprach-und Sozialwissenschaften studiert hatten in dem Alter deutlich besser. Nicht nur die von dir angesprochenen ITler und Ingenieure. Das gilt zB auch für Lehrer, Ärzte, BWLer mit StB oder WP-Examen. 

Natürlich entscheidet am Ende das Prinzip “Angebot und Nachfrage”, aber ein Gehalt von 4000 Netto zu erwarten, darf wohl auch für einen “unterdurchschnittlichen” Kandidaten angebracht sein.

Warum genau sollen Lehrer mehr verdienen? Die bekommen A13, Grundschule in manchen Ländern A12. Juristen bekommen auch A13 und steigen im Zweifel schneller auf.

Völlig richtig, ich sage ja auch dass die Lehrer sich mit den 3000 € Netto nicht zufrieden geben würden und alle ein A13 Gehalt beanspruchen und es idR dann auch bekommen. Auch die unterdurchschnittlichen. Alle Schularten: Gymnasium, Realschule, Förderschule.

Bei den Grundschullehrern war es A12 und wurde mittlerweile erhöht, weil viele protestiert hatten.

Wie gesagt, das bekommen dann auch die unterdurchschnittlichen und keiner scheint damit ein größeres Problem zu haben, wie wir Juristen.


Aber ein Jurist, der nicht mal einen Fall im Examen sauber lösen konnte (daher die unterdurchschnittliche Note), fordert für sich selbstverständlich viel mehr. Warum? Weil er sich mehrere Jahre auf dem Weg in die Bib nicht verlaufen hat?

Diese Aussage ist an Arroganz kaum zu übertreffen. Leute die nicht gelernt haben sind auf dem Weg durch Zwischenprüfungen, Scheine usw. in der Regel aussortiert worden. Es kommt ohnehin nur ein gewisser %-Satz bis zum Examen und zweitem Examen... und zieht es auch wirklich durch und besteht es. Nicht selten hat man dabei auch Klausuren im ausreichenden (4-6P bspw.) Bereich dabei und din der mündlichen wird dann eben hochgeprüft. Nicht selten bei Leuten mit 6,5-9P der Fall. Zu behaupten diese Juristen, die dann ja irgendwo im oberen Befriedigend landen, können keine Fälle prüfen oder lösen ist sehr fragwürdig und völlig realitsfern. Gleiches gilt für Leute die im ausreichend verhungern. Kann auch einfach an einer unterschiedlich laufenden mündl. Prüfung liegen. Davon sind natürlich die 10% Überflieger die schriftlich schon bei 9P ausgenommen, aber die sind zumindest im zweiten Examen sehr selten statistisch... Nach der Aussage wären 80% der Volljuristen "zu blöd" einen Fall zu lösen. Und das bei 8 Klausuren, wo jeder mal einen Ausrutscher hat. Insgesamt sehr unangenehmer Post. Aber nicht selten unter Juristen. Leider enstpricht diese Aussage wirklich der Meineung einiger Juristen...
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Sonnenschein
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#54
10.02.2026, 23:24
(10.02.2026, 18:38)Patenter Gast schrieb:  
(10.02.2026, 17:54)kumpelanton schrieb:  
(10.02.2026, 13:54)Patenter Gast schrieb:  Irgendein Physik-PostDoc ist noch viel schlauer, hat viel mehr Hirn ins Studium gesteckt, und hat es auf dem Arbeitsmarkt noch viel schwerer. 

wer rechtlich beraten will, muss volljurist sein. den job, den der physiker machen will oder kann, kann auch irgendwer anderes machen, der nicht physiker ist. vielleicht ja sogar ich  Cool

für einen guten vergleich müsste man einen arzt, lehrer oder apotheker heranziehen. alles leute, die auch mit schlechten noten sehr ordentlich verdienen.

Das Mediangehalt für Apotheker liegt bei ca. 60.000 Euro. Nicht für Berufseinsteiger, sondern für alle. Ein Gehalt, was hier wohl gerade so als akzeptables Einstiegsgehalt gewertet wird...
Ich weiß nicht wieso plötzlich alle von 4.000 netto sprechen. Ursprünglich wurden doch 60k Jahresbrutto genannt, das sind bei Steuerklasse I ca 3250€ netto, also von 4k noch gut entfernt. Auch für ein ausreichend finde ich das, je nach Region und Stelle, durchaus angemessen. Man bringt dem AG in der Regel schnell Gewinne ein oder einen Mehrwert im Unternehmen. Im Übrigen schaffen das nicht nur tolle Volljuristen, sondern bspw. bei uns auch gute Master Absolventen, nur bekommen die für teilweise die gleiche Arbeit deutlich weniger Gehalt. Und nein, die Aufgaben als Volljurist in einem Unternehmen sind nicht immer so viel schwerer oder komplexer. Zumindest nicht am Anfang. Da wird auch lediglich für den Abschluss mehr gezahlt.
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Äfes
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#55
11.02.2026, 00:08
(10.02.2026, 23:24)Sonnenschein schrieb:  
(10.02.2026, 18:38)Patenter Gast schrieb:  
(10.02.2026, 17:54)kumpelanton schrieb:  
(10.02.2026, 13:54)Patenter Gast schrieb:  Irgendein Physik-PostDoc ist noch viel schlauer, hat viel mehr Hirn ins Studium gesteckt, und hat es auf dem Arbeitsmarkt noch viel schwerer. 

wer rechtlich beraten will, muss volljurist sein. den job, den der physiker machen will oder kann, kann auch irgendwer anderes machen, der nicht physiker ist. vielleicht ja sogar ich  Cool

für einen guten vergleich müsste man einen arzt, lehrer oder apotheker heranziehen. alles leute, die auch mit schlechten noten sehr ordentlich verdienen.

Das Mediangehalt für Apotheker liegt bei ca. 60.000 Euro. Nicht für Berufseinsteiger, sondern für alle. Ein Gehalt, was hier wohl gerade so als akzeptables Einstiegsgehalt gewertet wird...
Ich weiß nicht wieso plötzlich alle von 4.000 netto sprechen. Ursprünglich wurden doch 60k Jahresbrutto genannt, das sind bei Steuerklasse I ca 3250€ netto, also von 4k noch gut entfernt. Auch für ein ausreichend finde ich das, je nach Region und Stelle, durchaus angemessen. Man bringt dem AG in der Regel schnell Gewinne ein oder einen Mehrwert im Unternehmen. Im Übrigen schaffen das nicht nur tolle Volljuristen, sondern bspw. bei uns auch gute Master Absolventen, nur bekommen die für teilweise die gleiche Arbeit deutlich weniger Gehalt. Und nein, die Aufgaben als Volljurist in einem Unternehmen sind nicht immer so viel schwerer oder komplexer. Zumindest nicht am Anfang. Da wird auch lediglich für den Abschluss mehr gezahlt.

Weil ein Kollege ein paar Seiten vorher im Zusammenhang mit unterdurchschnittlichen Absolventen meinte, 4k netto dürfe man ja wohl schon erwarten.

Und so schnell ist das mit dem Gewinn einbringen zumindest in nicht sehr großen Kanzleien bei einem Berufseinsteiger für 60k nicht unbedingt der Fall. Bis der konstant nur die Kosten seines Gehalts einbringt, vergehen schon mal einige Monate. Und das sollte ja auch noch Geld sein, dass das bereits vorhandene Personal nicht einfach mit etwas intensiverer Arbeit auch verdient hätte.
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Äfes
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#56
11.02.2026, 00:11
(09.02.2026, 21:33)REF.NRW schrieb:  [...]

Natürlich entscheidet am Ende das Prinzip “Angebot und Nachfrage”, aber ein Gehalt von 4000 Netto zu erwarten, darf wohl auch für einen “unterdurchschnittlichen” Kandidaten angebracht sein.

Da kommen die her
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Patenter Gast
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#57
11.02.2026, 09:20
(10.02.2026, 23:17)Sonnenschein schrieb:  
(10.02.2026, 12:42)Patenter Gast schrieb:  
(10.02.2026, 12:28)REF.NRW schrieb:  
(10.02.2026, 01:11)Praktiker schrieb:  
(09.02.2026, 21:33)REF.NRW schrieb:  “Deutlich unterdurchschnittlicher Volljurist” Skeptical

Anscheinend sind Volljuristen deutlich überdurchschnittlich darin, anderen Volljuristen ihre Qualifikation abzuprechen, um sich für eine kurze Zeit etwas besser zu fühlen. 

Selbst ein deutlich unterdurchschnittlicher Volljurist ist einem durchschnittlichen Absolventen vieler anderer Studiengänge häufig überlegen. Man darf nicht vergessen, dass der durchschnittliche Jura-Student in den ersten Semestern es gar nicht zum Volljuristen gebracht hat. 

Und ja, Absolventen anderer Studiengänge verdienen, solange sie keine Geistes-, Sprach-und Sozialwissenschaften studiert hatten in dem Alter deutlich besser. Nicht nur die von dir angesprochenen ITler und Ingenieure. Das gilt zB auch für Lehrer, Ärzte, BWLer mit StB oder WP-Examen. 

Natürlich entscheidet am Ende das Prinzip “Angebot und Nachfrage”, aber ein Gehalt von 4000 Netto zu erwarten, darf wohl auch für einen “unterdurchschnittlichen” Kandidaten angebracht sein.

Warum genau sollen Lehrer mehr verdienen? Die bekommen A13, Grundschule in manchen Ländern A12. Juristen bekommen auch A13 und steigen im Zweifel schneller auf.

Völlig richtig, ich sage ja auch dass die Lehrer sich mit den 3000 € Netto nicht zufrieden geben würden und alle ein A13 Gehalt beanspruchen und es idR dann auch bekommen. Auch die unterdurchschnittlichen. Alle Schularten: Gymnasium, Realschule, Förderschule.

Bei den Grundschullehrern war es A12 und wurde mittlerweile erhöht, weil viele protestiert hatten.

Wie gesagt, das bekommen dann auch die unterdurchschnittlichen und keiner scheint damit ein größeres Problem zu haben, wie wir Juristen.


Aber ein Jurist, der nicht mal einen Fall im Examen sauber lösen konnte (daher die unterdurchschnittliche Note), fordert für sich selbstverständlich viel mehr. Warum? Weil er sich mehrere Jahre auf dem Weg in die Bib nicht verlaufen hat?

Diese Aussage ist an Arroganz kaum zu übertreffen. Leute die nicht gelernt haben sind auf dem Weg durch Zwischenprüfungen, Scheine usw. in der Regel aussortiert worden. Es kommt ohnehin nur ein gewisser %-Satz bis zum Examen und zweitem Examen... und zieht es auch wirklich durch und besteht es. Nicht selten hat man dabei auch Klausuren im ausreichenden (4-6P bspw.) Bereich dabei und din der mündlichen wird dann eben hochgeprüft. Nicht selten bei Leuten mit 6,5-9P der Fall. Zu behaupten diese Juristen, die dann ja irgendwo im oberen Befriedigend landen, können keine Fälle prüfen oder lösen ist sehr fragwürdig und völlig realitsfern. Gleiches gilt für Leute die im ausreichend verhungern. Kann auch einfach an einer unterschiedlich laufenden mündl. Prüfung liegen. Davon sind natürlich die 10% Überflieger die schriftlich schon bei 9P ausgenommen, aber die sind zumindest im zweiten Examen sehr selten statistisch... Nach der Aussage wären 80% der Volljuristen "zu blöd" einen Fall zu lösen. Und das bei 8 Klausuren, wo jeder mal einen Ausrutscher hat. Insgesamt sehr unangenehmer Post. Aber nicht selten unter Juristen. Leider enstpricht diese Aussage wirklich der Meineung einiger Juristen...

KollegInnen mit zweimal oberen befriedigend bekommen aber in aller Regel auch vernünftige Einstiegsgehälter und haben auch keine unterdurchschnittliche Note  Wink du solltest dir noch einmal die Genese der Diskussion ansehen. Dort hat jemand behauptet, dass jeder Jurist pauschal mind. 60.000 Euro oder mehr Einstiegsgehalt bekommen sollte, weil (ich zitiere): "selbst ein deutlich unterdurchschnittlicher Volljurist ist einem durchschnittlichen Absolventen vieler anderer Studiengänge häufig überlegen."

Und sorry, das ist die pure Arroganz von Juristen. Das muss man mE schon einmal zurechtrücken. Juristen haben keinen Grund, dass sie sich als besonders toll, besser oder was auch immer gegenüber anderen Studiengängen empfinden sollten. Vor allem wenn die eigene Anspruchshaltung nicht zu den eigenen Leistungen passt. 

Lies dir nochmal die Argumente durch von denen, die hier so hohe Einstiegsgehälter fordern. Keiner bringt ein Argument, was er/sie groß an Mehrwert für die Kanzlei liefern kann. Die Argumente sind "aber ich hatte so viel Stress", "ich habe so lange studiert" und "ein Arzt/Lehrer verdient auch gutes Geld". Das geht nun einmal an der Sache vorbei...
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Freidenkender
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#58
11.02.2026, 09:49
(11.02.2026, 09:20)Patenter Gast schrieb:  
(10.02.2026, 23:17)Sonnenschein schrieb:  
(10.02.2026, 12:42)Patenter Gast schrieb:  
(10.02.2026, 12:28)REF.NRW schrieb:  
(10.02.2026, 01:11)Praktiker schrieb:  Warum genau sollen Lehrer mehr verdienen? Die bekommen A13, Grundschule in manchen Ländern A12. Juristen bekommen auch A13 und steigen im Zweifel schneller auf.

Völlig richtig, ich sage ja auch dass die Lehrer sich mit den 3000 € Netto nicht zufrieden geben würden und alle ein A13 Gehalt beanspruchen und es idR dann auch bekommen. Auch die unterdurchschnittlichen. Alle Schularten: Gymnasium, Realschule, Förderschule.

Bei den Grundschullehrern war es A12 und wurde mittlerweile erhöht, weil viele protestiert hatten.

Wie gesagt, das bekommen dann auch die unterdurchschnittlichen und keiner scheint damit ein größeres Problem zu haben, wie wir Juristen.


Aber ein Jurist, der nicht mal einen Fall im Examen sauber lösen konnte (daher die unterdurchschnittliche Note), fordert für sich selbstverständlich viel mehr. Warum? Weil er sich mehrere Jahre auf dem Weg in die Bib nicht verlaufen hat?

Diese Aussage ist an Arroganz kaum zu übertreffen. Leute die nicht gelernt haben sind auf dem Weg durch Zwischenprüfungen, Scheine usw. in der Regel aussortiert worden. Es kommt ohnehin nur ein gewisser %-Satz bis zum Examen und zweitem Examen... und zieht es auch wirklich durch und besteht es. Nicht selten hat man dabei auch Klausuren im ausreichenden (4-6P bspw.) Bereich dabei und din der mündlichen wird dann eben hochgeprüft. Nicht selten bei Leuten mit 6,5-9P der Fall. Zu behaupten diese Juristen, die dann ja irgendwo im oberen Befriedigend landen, können keine Fälle prüfen oder lösen ist sehr fragwürdig und völlig realitsfern. Gleiches gilt für Leute die im ausreichend verhungern. Kann auch einfach an einer unterschiedlich laufenden mündl. Prüfung liegen. Davon sind natürlich die 10% Überflieger die schriftlich schon bei 9P ausgenommen, aber die sind zumindest im zweiten Examen sehr selten statistisch... Nach der Aussage wären 80% der Volljuristen "zu blöd" einen Fall zu lösen. Und das bei 8 Klausuren, wo jeder mal einen Ausrutscher hat. Insgesamt sehr unangenehmer Post. Aber nicht selten unter Juristen. Leider enstpricht diese Aussage wirklich der Meineung einiger Juristen...

KollegInnen mit zweimal oberen befriedigend bekommen aber in aller Regel auch vernünftige Einstiegsgehälter und haben auch keine unterdurchschnittliche Note  Wink du solltest dir noch einmal die Genese der Diskussion ansehen. Dort hat jemand behauptet, dass jeder Jurist pauschal mind. 60.000 Euro oder mehr Einstiegsgehalt bekommen sollte, weil (ich zitiere): "selbst ein deutlich unterdurchschnittlicher Volljurist ist einem durchschnittlichen Absolventen vieler anderer Studiengänge häufig überlegen."

Und sorry, das ist die pure Arroganz von Juristen. Das muss man mE schon einmal zurechtrücken. Juristen haben keinen Grund, dass sie sich als besonders toll, besser oder was auch immer gegenüber anderen Studiengängen empfinden sollten. Vor allem wenn die eigene Anspruchshaltung nicht zu den eigenen Leistungen passt. 

Lies dir nochmal die Argumente durch von denen, die hier so hohe Einstiegsgehälter fordern. Keiner bringt ein Argument, was er/sie groß an Mehrwert für die Kanzlei liefern kann. Die Argumente sind "aber ich hatte so viel Stress", "ich habe so lange studiert" und "ein Arzt/Lehrer verdient auch gutes Geld". Das geht nun einmal an der Sache vorbei...

Danke!
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Spencer
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#59
11.02.2026, 10:33
@ Patenter Gast: Gut auf den Punkt gebracht.

Wobei ich wie gesagt diese (falsche) Anspruchshaltung menschlich gut nachvollziehen kann.

Den angehenden Juristen wurde in der Zeit vor Corona auch von allen Seiten noch gesagt, dass der Arbeitsmarkt nur so auf sie warte. Das hat die Erwartungen an ein zukünftiges Gehalt natürlich nicht gerade gedämpft.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.02.2026, 10:35 von Spencer.)
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Die Spitze der Sozialkompetenz
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#60
11.02.2026, 10:52
(11.02.2026, 09:49)Freidenkender schrieb:  
(11.02.2026, 09:20)Patenter Gast schrieb:  
(10.02.2026, 23:17)Sonnenschein schrieb:  
(10.02.2026, 12:42)Patenter Gast schrieb:  
(10.02.2026, 12:28)REF.NRW schrieb:  Völlig richtig, ich sage ja auch dass die Lehrer sich mit den 3000 € Netto nicht zufrieden geben würden und alle ein A13 Gehalt beanspruchen und es idR dann auch bekommen. Auch die unterdurchschnittlichen. Alle Schularten: Gymnasium, Realschule, Förderschule.

Bei den Grundschullehrern war es A12 und wurde mittlerweile erhöht, weil viele protestiert hatten.

Wie gesagt, das bekommen dann auch die unterdurchschnittlichen und keiner scheint damit ein größeres Problem zu haben, wie wir Juristen.


Aber ein Jurist, der nicht mal einen Fall im Examen sauber lösen konnte (daher die unterdurchschnittliche Note), fordert für sich selbstverständlich viel mehr. Warum? Weil er sich mehrere Jahre auf dem Weg in die Bib nicht verlaufen hat?

Diese Aussage ist an Arroganz kaum zu übertreffen. Leute die nicht gelernt haben sind auf dem Weg durch Zwischenprüfungen, Scheine usw. in der Regel aussortiert worden. Es kommt ohnehin nur ein gewisser %-Satz bis zum Examen und zweitem Examen... und zieht es auch wirklich durch und besteht es. Nicht selten hat man dabei auch Klausuren im ausreichenden (4-6P bspw.) Bereich dabei und din der mündlichen wird dann eben hochgeprüft. Nicht selten bei Leuten mit 6,5-9P der Fall. Zu behaupten diese Juristen, die dann ja irgendwo im oberen Befriedigend landen, können keine Fälle prüfen oder lösen ist sehr fragwürdig und völlig realitsfern. Gleiches gilt für Leute die im ausreichend verhungern. Kann auch einfach an einer unterschiedlich laufenden mündl. Prüfung liegen. Davon sind natürlich die 10% Überflieger die schriftlich schon bei 9P ausgenommen, aber die sind zumindest im zweiten Examen sehr selten statistisch... Nach der Aussage wären 80% der Volljuristen "zu blöd" einen Fall zu lösen. Und das bei 8 Klausuren, wo jeder mal einen Ausrutscher hat. Insgesamt sehr unangenehmer Post. Aber nicht selten unter Juristen. Leider enstpricht diese Aussage wirklich der Meineung einiger Juristen...

KollegInnen mit zweimal oberen befriedigend bekommen aber in aller Regel auch vernünftige Einstiegsgehälter und haben auch keine unterdurchschnittliche Note  Wink du solltest dir noch einmal die Genese der Diskussion ansehen. Dort hat jemand behauptet, dass jeder Jurist pauschal mind. 60.000 Euro oder mehr Einstiegsgehalt bekommen sollte, weil (ich zitiere): "selbst ein deutlich unterdurchschnittlicher Volljurist ist einem durchschnittlichen Absolventen vieler anderer Studiengänge häufig überlegen."

Und sorry, das ist die pure Arroganz von Juristen. Das muss man mE schon einmal zurechtrücken. Juristen haben keinen Grund, dass sie sich als besonders toll, besser oder was auch immer gegenüber anderen Studiengängen empfinden sollten. Vor allem wenn die eigene Anspruchshaltung nicht zu den eigenen Leistungen passt. 

Lies dir nochmal die Argumente durch von denen, die hier so hohe Einstiegsgehälter fordern. Keiner bringt ein Argument, was er/sie groß an Mehrwert für die Kanzlei liefern kann. Die Argumente sind "aber ich hatte so viel Stress", "ich habe so lange studiert" und "ein Arzt/Lehrer verdient auch gutes Geld". Das geht nun einmal an der Sache vorbei...

Danke!

Da kann ich mich nur anschließen. Als Jurist sollte man sich dieses „Privilegs“ des hohen Verdienstes bewusst sein. Dieses Privileg ist nicht selbstverständlich und steht auch nicht voll und ganz in Beziehung zur Leistung und dem gesellschaftlichen Mehrwert des Berufszweigs. 
Es ist in Teilen ein Produkt aus gesellschaftlichem Ansehen und den Marktgegebenheiten, beeinflusst durch Faktoren wie etwa das Rechtsberatungsmonopol. 

Ich verdiene auch sehr, sehr gut. Das hat aber nichts damit zu tun, ob und wie gut meine Leistungen im Vergleich zu anderen Berufszweigen sind.
Würde die Leistungen von uns Juristen im Vergleich auch als weniger beeindruckend und anspruchsvoll bezeichnen, als etwa die Leistungen in der medizinischen Forschung oder in der Physik. Und auch haben Ärzte (moralisch) grundsätzlich ein höheres Schmerzensgeld verdient, als wir Anwälte.  Wink
Wir bekommen natürlich trotzdem das höhere Schmerzensgeld (in der Spitze). Beklagen werde ich mich trotzdem nicht.  Cheese
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.02.2026, 10:52 von Die Spitze der Sozialkompetenz.)
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