07.06.2019, 15:02
(07.06.2019, 14:52)NRW2019 schrieb:AHAHAHAHA WIE GEIL MAN :DDDDDDDD(07.06.2019, 14:39)NRW schrieb: War der TB in der Z3-Klausur in NRW erlassen?
Dann würde sich mein Zeitproblem erklären.
Ja
Hab den hinweis voll überlesen, aber mit den Entscheidungsgründen angefangen (soweit ich hier mitgelesen habe alles richtig wenn auch kacke formuliert teilweise) und am Ende dann den Tatbestand nicht mehr geschafft und nur "[Tatbestand]" geschrieben. War kurz vorm heulen weil ich mir sicher war, dass man mit einem Urteil ohne TB keine Chance hat zu bestehen....und jetzt stellts sich durchs lesen hier plötzlich als PERFEKT heraus!
Boah manchmal ist man echt vom Glück geküsst :D :D :D
PS. Mein Beileid für alle die einen TB geschrieben haben und weniger Glück hatten :(
07.06.2019, 15:06
Schreibt mal jemand aus dem GPA-Bereich etwas zu der heutigen Klausur? Ich habe gestern schon vorgelegt und meine Lösung (Titelgegenklage) wurde dermaßen zerrissen, dass ich mich heute nicht mehr traue :)
07.06.2019, 15:10
Eine Z 3 Klausur ohne Tatbestand klingt seltsam :idea:
07.06.2019, 15:13
(07.06.2019, 15:06)Gast schrieb: Schreibt mal jemand aus dem GPA-Bereich etwas zu der heutigen Klausur? Ich habe gestern schon vorgelegt und meine Lösung (Titelgegenklage) wurde dermaßen zerrissen, dass ich mich heute nicht mehr traue :)
Die heute hat bei mir dermaßene Ratlosigkeit, gepaart mit Fassungslosigkeit gegenüber dem JPA ausgelöst, dass mir nach wie vor die Worte fehlen.
07.06.2019, 15:14
Scheiß Klausur, habe am Ende die Berichtigung nach § 164 I ZPO abgelehnt und stattdessen die Anfechtung geprüft.
Aber überhaupt nicht fertig geworden, bin zwischen den einzelnen Aufgaben hin und her gesprungen, um überhaupt überall was zu haben.
Aber überhaupt nicht fertig geworden, bin zwischen den einzelnen Aufgaben hin und her gesprungen, um überhaupt überall was zu haben.
07.06.2019, 15:17
Könnte möglicherweise jemand ganz knapp zusammenfassen, was heute in BW lief? Das wäre super nett :)
Ansonsten wünsche ich allen Schreibern ein erholsames Wochenende!
Ansonsten wünsche ich allen Schreibern ein erholsames Wochenende!
07.06.2019, 15:19
07.06.2019, 15:21
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bi...os=0&anz=1
Dem Fall war wohl die Aufgabe mit dem Schließfach nachgebildet.
Dem Fall war wohl die Aufgabe mit dem Schließfach nachgebildet.
07.06.2019, 15:23
(07.06.2019, 15:14)Gast schrieb: Scheiß Klausur, habe am Ende die Berichtigung nach § 164 I ZPO abgelehnt und stattdessen die Anfechtung geprüft.164 ging ja auch nicht, war also richtig.
Aber überhaupt nicht fertig geworden, bin zwischen den einzelnen Aufgaben hin und her gesprungen, um überhaupt überall was zu haben.
164 gilt nicht, wenn das was genehmigt wurde auch im Protokoll steht. Da geht nur die Anfechtung.
07.06.2019, 15:23
Da ich anonym bin fang ich an (unvollständig und schlecht)
I. Zulässigkeit und Begründetheit der Klage prüfen
1. Zulässigkeit
Zuständigkeit, örtlich unproblematisch, sachlich ggf. auch Amtsgericht nach Mdt Vortrag (5000-6000 Euro im Safe). Aber eh unsubstantiiert so unbestimmt und laut Bearbeitervermerk keine weiteren Infos zu bekommen. Außerdem Beweisprognose klar für Gegner -> örtliche Zuständigkeit gegeben
- Ansonsten noch Prozess und Parteifähigkeit kurz anprüfen
- sonst keine Probleme (hoffe ich)
2. Begründetheit
Die große Sause quer durchs BGB
a. Anspruch aus Schließfachvertrag? (-) Mdt. ist durch Erbschaft zwar Vertragspartnerin, aber keine Pflichtverletzung
b. Anspruch aus GoA? (+) wenn auf fremde Schuld gezahlt
-> Dann müsste Herr Draxler Anspruch gegen Mdt haben
- Im Ergebnis (+) aus §812 I S. 1 var. 1 -> Entreicherungseinwand greift nicht, weil "Geld hat man zu haben" und keine Luxusaufwendung schlüssig vorgetragen.
-> Aber hat Bank auf die Schuld gezahlt?
Wohl (-) weil gezahlt "da die Sache so unangenehm war", also um Ruf der Bank zu schützen. Zudem besteht wohl auch ein Anspruch des Draxler gegen die Bank aus dem MIET- (nicht Verwahrungs-) VERTRAG.
-> Rückwirkende Tilgungsbestimmung zwar möglich laut Palandt, aber nur in den Engen Grenzen des §242
-> Wäre aus Wertungsgründen unbillig (Die Bank hats doch im Ergebnis verkackt, weil sie ohne Prüfung locker flockig 10k an eine Person ohne Schlüssel auszahlt), weil die Bank sich sonst schadlos halten könnte an der mdt.
Ergebnis: Klage zulässig, aber unbegründet -> Klageabweisung beantragen.
FRAGE 2:
die §40 ff. ZPO durchprüfen...insbesondere Statthaftigkeit, Form etc.
Bei der Begründetheit dann wohl Wertungsfrage: Mir hat eine einmalige Teilnahme an einer Infoveranstaltung für den Dachverband (!) der Klägerin bei Nichtwissen ob Honorar bekommen oder nicht nicht ausgereicht....zumal das ganze 2 Jahre her ist und nicht regelmäßig solche Auftritte stattfinden.
Kann man aber sicher auch anders sehen.
FRAGE 3:
Hatte kaum noch Zeit leider. Hab den Anspruch auf die Bonuszahlung aber abgelehnt im Ergebnis.
Bin ziemlich sicher durchgefallen :D
I. Zulässigkeit und Begründetheit der Klage prüfen
1. Zulässigkeit
Zuständigkeit, örtlich unproblematisch, sachlich ggf. auch Amtsgericht nach Mdt Vortrag (5000-6000 Euro im Safe). Aber eh unsubstantiiert so unbestimmt und laut Bearbeitervermerk keine weiteren Infos zu bekommen. Außerdem Beweisprognose klar für Gegner -> örtliche Zuständigkeit gegeben
- Ansonsten noch Prozess und Parteifähigkeit kurz anprüfen
- sonst keine Probleme (hoffe ich)
2. Begründetheit
Die große Sause quer durchs BGB
a. Anspruch aus Schließfachvertrag? (-) Mdt. ist durch Erbschaft zwar Vertragspartnerin, aber keine Pflichtverletzung
b. Anspruch aus GoA? (+) wenn auf fremde Schuld gezahlt
-> Dann müsste Herr Draxler Anspruch gegen Mdt haben
- Im Ergebnis (+) aus §812 I S. 1 var. 1 -> Entreicherungseinwand greift nicht, weil "Geld hat man zu haben" und keine Luxusaufwendung schlüssig vorgetragen.
-> Aber hat Bank auf die Schuld gezahlt?
Wohl (-) weil gezahlt "da die Sache so unangenehm war", also um Ruf der Bank zu schützen. Zudem besteht wohl auch ein Anspruch des Draxler gegen die Bank aus dem MIET- (nicht Verwahrungs-) VERTRAG.
-> Rückwirkende Tilgungsbestimmung zwar möglich laut Palandt, aber nur in den Engen Grenzen des §242
-> Wäre aus Wertungsgründen unbillig (Die Bank hats doch im Ergebnis verkackt, weil sie ohne Prüfung locker flockig 10k an eine Person ohne Schlüssel auszahlt), weil die Bank sich sonst schadlos halten könnte an der mdt.
Ergebnis: Klage zulässig, aber unbegründet -> Klageabweisung beantragen.
FRAGE 2:
die §40 ff. ZPO durchprüfen...insbesondere Statthaftigkeit, Form etc.
Bei der Begründetheit dann wohl Wertungsfrage: Mir hat eine einmalige Teilnahme an einer Infoveranstaltung für den Dachverband (!) der Klägerin bei Nichtwissen ob Honorar bekommen oder nicht nicht ausgereicht....zumal das ganze 2 Jahre her ist und nicht regelmäßig solche Auftritte stattfinden.
Kann man aber sicher auch anders sehen.
FRAGE 3:
Hatte kaum noch Zeit leider. Hab den Anspruch auf die Bonuszahlung aber abgelehnt im Ergebnis.
Bin ziemlich sicher durchgefallen :D