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Inhalt Personalakte
Youn91
Junior Member
**
Beiträge: 3
Themen: 1
Registriert seit: Dec 2025
#1
28.12.2025, 20:39
Guten Abend allerseits,

ich bewerbe mich gegenwärtig bei der Justiz in NRW. Ich muss eine Einwilligung abgeben zur Einsicht in die Personalakte. Diese wird beim OLG geführt. 

Ich würde gerne wissen, ob Inhalt der Personalakte auch meine Klausuren mit den Voten sind, sowie die mündliche Prüfung mit den Bewertungsbögen etc. Oder ob dies die Prüfungsakte ist, und nur beim LJPA geführt wird.

Was genau steht alles in der Personalakte?
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Homer S.
Senior Member
****
Beiträge: 448
Themen: 5
Registriert seit: Apr 2023
#2
28.12.2025, 22:17
(28.12.2025, 20:39)Youn91 schrieb:  Guten Abend allerseits,

ich bewerbe mich gegenwärtig bei der Justiz in NRW. Ich muss eine Einwilligung abgeben zur Einsicht in die Personalakte. Diese wird beim OLG geführt. 

Ich würde gerne wissen, ob Inhalt der Personalakte auch meine Klausuren mit den Voten sind, sowie die mündliche Prüfung mit den Bewertungsbögen etc. Oder ob dies die Prüfungsakte ist, und nur beim LJPA geführt wird.

Was genau steht alles in der Personalakte?

Zum Inhalt kannst du dir exemplarisch 83 LBG NRW anschauen.
Klausuren etc werden da nicht drin sein (Abs. 3)
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Youn91
Junior Member
**
Beiträge: 3
Themen: 1
Registriert seit: Dec 2025
#3
29.12.2025, 14:34
Interessant. Ich dachte immer, es gibt eine Gesamtakte für alles. Werden denn zumindest die Zeugnisse des zweiten Examens übermittelt? Denn eig sind die ja auch Teil des Prüfungsverfahrens
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Drin
Senior Member
****
Beiträge: 345
Themen: 1
Registriert seit: Mar 2022
#4
29.12.2025, 22:43
So richtig wirst du das nur durch Einsichtnahme erfahren. 

Form und Inhalt der Personalakte ergibt sich aus AV d. JM vom 29. Februar 2000 (2051 - Z. 9) in der Fassung vom 20. Februar 2015. Die während des Vorbereitungsdienstes erteilten Zeugnisse werden zu einer Teilakte genommen. 

Nach Ende der Ausbildung wird die Personalakte dem LJPA übermittelt, 50 II 2 JAG NRW. Ob das LJPA dann die Personalakte um das Zeugnis mit den Noten etc. erweitert, weiß ich nicht. Dagegen spricht, dass mit der bestandenen mündlichen Prüfung das Ausbildungsverhältnis endet und die Personalakte damit gegenstandslos wird. Dafür spricht, dass es im Sinne der Aktenvollständigkeit sinnvoll wäre, zu dokumentieren, wann das Ausbildungsverhältnis geendet hat
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