22.12.2025, 00:02
Hallo zusammen, ich habe in einer Examensklausur als AGL §§ 634 N. 4, 280 I, III, 283 BGB verwendet, obwohl ohne Abnahme nur §§ 280, 283 S. BGB richtig gewesen wäre. Im Sachverhalt stand nichts zu einer möglichen Abnahme, nur dass das körperliche Werk nach der Reparatur zerstört war. Daher hab ich über die Abnahme wenig nachgedacht und sie im Eifer des Gefechts einfach unterstellt.
Am Rest der Klausur ändert sich dabei wenig (gab ohnehin 4 verschieden Fragen), nur natürlich etwas ärgerlich gleich zu Beginn der Klausur an der Lösung etwas "vorbeizuschreiben". beim Rest der Klausur scheint es dagegen gut gelaufen zu sein.
Wie hoch würdet ihr den Punktabzug für einen solchen Flüchtigkeitsfehler einschätzen?
Vielen Dank an alle!
Am Rest der Klausur ändert sich dabei wenig (gab ohnehin 4 verschieden Fragen), nur natürlich etwas ärgerlich gleich zu Beginn der Klausur an der Lösung etwas "vorbeizuschreiben". beim Rest der Klausur scheint es dagegen gut gelaufen zu sein.
Wie hoch würdet ihr den Punktabzug für einen solchen Flüchtigkeitsfehler einschätzen?
Vielen Dank an alle!
22.12.2025, 14:06
(22.12.2025, 00:02)ph232323 schrieb: Hallo zusammen, ich habe in einer Examensklausur als AGL §§ 634 N. 4, 280 I, III, 283 BGB verwendet, obwohl ohne Abnahme nur §§ 280, 283 S. BGB richtig gewesen wäre. Im Sachverhalt stand nichts zu einer möglichen Abnahme, nur dass das körperliche Werk nach der Reparatur zerstört war. Daher hab ich über die Abnahme wenig nachgedacht und sie im Eifer des Gefechts einfach unterstellt.
Am Rest der Klausur ändert sich dabei wenig (gab ohnehin 4 verschieden Fragen), nur natürlich etwas ärgerlich gleich zu Beginn der Klausur an der Lösung etwas "vorbeizuschreiben". beim Rest der Klausur scheint es dagegen gut gelaufen zu sein.
Wie hoch würdet ihr den Punktabzug für einen solchen Flüchtigkeitsfehler einschätzen?
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Ich bezweifle, dass der Fehler dich an der Bestehensgrenze scheitern lassen würde. Eine perfekte Lösung wären 18 Punkte, nicht vergessen. Und da es diese perfekten 18 Punkte nicht gibt. Selbst eine VB Klausur muss ja dann auch irgendwelche Fehler haben, sonst wären es mehe als 9 Punkte. Am Ende weißt du nicht, wie der Korrektur das Gesamtpaket auf das es ankommt bewertet. Mach dir darüber keine Gedanken. Geschrieben ist geschrieben. Ändern kannst du eh nichts. Du kannst nur abwarten


