• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Zivilrechts-, Strafrechts- und Verwaltungsstation
  5. Ansprüche des Krankenhauses gg. Selbstzahler
Antworten

 
Ansprüche des Krankenhauses gg. Selbstzahler
HelenL.
Junior Member
**
Beiträge: 14
Themen: 4
Registriert seit: Mar 2025
#1
09.12.2025, 18:08
Hallo zusammen, 

kurze Erläuterung vorweg: 

Es geht um ein Krankenhaus, das Zahlungsansprüche gegen einen Patienten geltend macht. Laut Krankenhaus habe er eine Selbstzahlerrechnung gewünscht. Der Beklagte bestreitet dies . Er ist gesetzlich versichert und er wurde nach seinem Vortrag im Krankenhaus nie nach seiner Verischerung gefragt.  
Als AGL hab ich den Behandlungsvertrag herangezogen. Allerdings befindet sich dort nur ein Hinweis, dass sofern keine kein gesetzlicher Versicherungsschutz besteht, der Patient als Selbstzahler verpflichtet wird. Die Krankenkasse lehnt eine rückwirkende Zahlung ab. 

Ich hab alle möglichen Kommentare durchgeblättert aber finde nicht die richtige Antwort.
Frage: in wessen Pflichtenkreis fällt es, den Versicherungsschutz zu klären? 

Aus dem Hinweis hinsichtlich der Kostentragung lässt sich meiner Meinung nach noch kein Wille ableiten, eine Selbstzahlerrechnung zu erhalten. 

Bin für jeden Gedankengang/ Idee dankbar ! 

VG
Suchen
Zitieren
Spaghettimonster
Junior Member
**
Beiträge: 13
Themen: 1
Registriert seit: Nov 2025
#2
09.12.2025, 19:17
§ 630c Abs. 3 BGB spricht aus meiner Sicht (und nach bloßer Lektüre/erstem Anschein) dafür, dass der Pflichtenkreis des KH berührt ist. Aber du hast sicher dazu schon in die Kommentare geschaut…
Suchen
Zitieren
Praktiker
Posting Freak
*****
Beiträge: 2.009
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#3
09.12.2025, 20:25
Was ist das denn für ein Vertrag? Totaler Krankenhausaufnahmevertrag oder gespalten?

Schau auch mal in die Kommentierung zu KHEntG. Mein Gefühl wäre, dass die Beweislast dafür, dass ein gesetzlich Versicherter selbst zahlen wollte, beim Krankenhaus liegt, das sich darauf beruft.

Und schau mal hier, ob die Zitate weiterhelfen (BGH, Urteil vom 28.04.2005 - Aktenzeichen III ZR 351/04) :

In einem solchen Fall besteht ein Vergütungsanspruch des Krankenhausträgers unmittelbar und ausschließlich gegen die gesetzliche Krankenkasse. Das gilt unbeschadet dessen, daß neben dieses öffentlich-rechtliche "Abrechnungsverhältnis" ein "Behandlungsverhältnis" zwischen dem Patienten und dem Krankenhaus tritt, das auf einem privatrechtlichen Vertrag (§ 611 BGB) beruht. Dementsprechend richtete sich schon das "Angebot" der Klägerin von vornherein auf die stationäre Behandlung ohne Kostenbelastung - nach den Modifizierungen des Sozialrechts - für die Patientin und die diese einliefernde Beklagte (vgl. BGHZ 89, 250 , 258; BGH, Urteil vom 9. Mai 2000 - VI ZR 173/99 - NJW 2000, 3429 f.; s. auch Senat BGHZ 140, 102 , 110; BSGE 70, 20 , 22 f. und BSG NJW-RR 1998, 273 , 274).

Schau mal hier Rn. 17: https://openjur.de/u/64990.html
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.12.2025, 08:21 von Praktiker.)
Suchen
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus