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  5. Vorbereitung auf Sozialrichterstelle
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Vorbereitung auf Sozialrichterstelle
Therizinosaurus
Unregistered
 
#1
19.11.2025, 01:00
Wie vertieft ist eine fachliche Vorbereitung auf eine Stelle als Sozialrichter erforderlich, wenn man keinen Schwerpunkt im Sozialrecht hatte?
Bin im Sozialrecht in der Verwaltung völlig ohne Vorkenntnisse gestartet und es war absolut kein Problem - die Kenntnisse hatte ich mir in kurzer Zeit angeeignet.. ist das am SG anders? Gibt es eine kurze "Anlernphase"?

In welchen Bereichen landen Anfänger am häufigsten?
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FreundundHelfer
Junior Member
**
Beiträge: 3
Themen: 0
Registriert seit: May 2025
#2
19.11.2025, 12:07
Also in NRW gibt es eine dreimonatige Einarbeitungsphase, in welcher du auch noch nicht den Kammervorsitz hast, sondern von einem oder zwei Mentoren eingearbeitet wirst. In diesen drei Monaten nimmt man schon sehr viel mit. Du verfügst dann praktisch vor und dein Einarbeiter unterzeichnet für dich. Man schaut sich auch viele Sitzungen an. Ist wie ein besser bezahlter Referendar und wirklich eine super Sache, weil du nicht direkt ins kalte Wasser geschmissen wirst. Wie es in anderen Bundesländern ist, weiß ich leider nicht. Nach drei Monaten bekommst du dann den Kammervorsitz übertragen.
Früher wurden die Neuen oft in der Grundsicherung eingesetzt, aber mittlerweile ist es ziemlich gemixt.
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RSG
Junior Member
**
Beiträge: 47
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2022
#3
19.11.2025, 22:59
(19.11.2025, 01:00)Therizinosaurus schrieb:  Wie vertieft ist eine fachliche Vorbereitung auf eine Stelle als Sozialrichter erforderlich, wenn man keinen Schwerpunkt im Sozialrecht hatte?
Bin im Sozialrecht in der Verwaltung völlig ohne Vorkenntnisse gestartet und es war absolut kein Problem - die Kenntnisse hatte ich mir in kurzer Zeit angeeignet.. ist das am SG anders? Gibt es eine kurze "Anlernphase"?

In welchen Bereichen landen Anfänger am häufigsten?

Wo fängst Du an?

In Hessen auch ein sehr ausgefeiltes Mentoringkonzept.

In RLP sogar noch etwas luxuriöser: Man startet für 3 Monate als wissenschaftlicher Mitarbeiter (mit R1) und lernt dabei "Sozialrichter".
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RefNdsOL
Senior Member
****
Beiträge: 514
Themen: 19
Registriert seit: May 2024
#4
20.11.2025, 06:36
Hier in Nds beginnt man mit einer mehrwöchigen Einarbeitungsphase am LSG, bei dem man in die Themen der zukünftig zu leitenden Kammer eingearbeitet wird. Da Sozialrecht kein Pflichtfachstoff ist und es war auch relativ unbekannt allgemein ist, sind die Behörden entsprechend darauf ausgerichtet mit diesem Umstand - kein Vorwissen - umzugehen. Letztlich sollte einem bewusst sein, dass es besonderes Verwaltungsrecht ist und besondere Verwaltungsgerichte. Insofern lässt sich weitgehend das systematische Verständnis des ÖR anwenden.

Querlesen des Meyer-Ladewigs als Standardkommentar zum SGG, insbesondere die ersten Vorschriften kann dabei sicherlich nicht uninteressant sein für den ersten Zugang.
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Therizinosaurus
Unregistered
 
#5
27.11.2025, 04:15
Vielen Dank. Gibt es auch Erfahrungen aus Bayern?
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marls
Member
***
Beiträge: 117
Themen: 6
Registriert seit: Jul 2023
#6
27.11.2025, 09:41
Dazu muss man doch deiner Meinung nach nicht zwingend Volljurist sein, also kann es doch so anspruchsvoll nicht sein... /s
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Therizinosaurus
Unregistered
 
#7
27.11.2025, 09:47
(27.11.2025, 09:41)marls schrieb:  Dazu muss man doch deiner Meinung nach nicht zwingend Volljurist sein, also kann es doch so anspruchsvoll nicht sein... /s

Cheese
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