27.10.2025, 16:53
Im Mai 2026 schreiben Referendare aus Hessen und NRW die Klausuren im 2. Staatsexamen.
Hessen:
04.05.: Z I
05.05.: Z III
07.05.: Z II
08.05.: AW
11.05.: S I
12.05.: S II
15.05.: Ö I
18.05.: Ö II
NRW:
04.05.: Z 1
05.05.: Z 2
07.05.: Z 3
08.05.: Z 4
11.05.: S 1
12.05.: S 2
15.05.: V 2
18.05.: V 1
Erläuterung der Bezeichnungen laut LJPA NRW:
Bei den "Z-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Zivilrecht. Im Regelfall sind die Aufgabenstellungen bei der Z-1 und der Z-3 Klausur aus gerichtlicher Sicht und bei der Z-2 und der Z-4 Klausur aus anwaltlicher Sicht zu bearbeiten.
Bei den "S-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Strafrecht. Im Regelfall ist bei der S-1 Klausur eine staatsanwaltschaftliche Abschlussverfügung zu fertigen; die Aufgabenstellung der S-2 Klausur ist offener, hier kommen zum Beispiel ein erstinstanzliches Urteil oder ein Gutachten zu Rechtsmitteln des Beschuldigten oder der Staatsanwaltschaft in Betracht.
Bei den "V-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem öffentlichen Recht. Im Regelfall ist bei der V-1 Klausur die Aufgabe aus gerichtlicher Sicht zu bearbeiten, bei der V-2 Klausur kommen zum Beispiel eine behördliche Entscheidung oder eine anwaltliche Beratung in Betracht.
Wichtig: Damit man in der Diskussion zu den Klausuren verfolgen kann, auf welches Bundesland sich die Aussagen beziehen, wähle bitte beim Posten einen Namen und setze eine Abkürzung des Bundeslandes in Klammer, also zB Felix(NRW), Gast12(Hes), NoName(NRW).
Hessen:
04.05.: Z I
05.05.: Z III
07.05.: Z II
08.05.: AW
11.05.: S I
12.05.: S II
15.05.: Ö I
18.05.: Ö II
NRW:
04.05.: Z 1
05.05.: Z 2
07.05.: Z 3
08.05.: Z 4
11.05.: S 1
12.05.: S 2
15.05.: V 2
18.05.: V 1
Erläuterung der Bezeichnungen laut LJPA NRW:
Bei den "Z-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Zivilrecht. Im Regelfall sind die Aufgabenstellungen bei der Z-1 und der Z-3 Klausur aus gerichtlicher Sicht und bei der Z-2 und der Z-4 Klausur aus anwaltlicher Sicht zu bearbeiten.
Bei den "S-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Strafrecht. Im Regelfall ist bei der S-1 Klausur eine staatsanwaltschaftliche Abschlussverfügung zu fertigen; die Aufgabenstellung der S-2 Klausur ist offener, hier kommen zum Beispiel ein erstinstanzliches Urteil oder ein Gutachten zu Rechtsmitteln des Beschuldigten oder der Staatsanwaltschaft in Betracht.
Bei den "V-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem öffentlichen Recht. Im Regelfall ist bei der V-1 Klausur die Aufgabe aus gerichtlicher Sicht zu bearbeiten, bei der V-2 Klausur kommen zum Beispiel eine behördliche Entscheidung oder eine anwaltliche Beratung in Betracht.
Wichtig: Damit man in der Diskussion zu den Klausuren verfolgen kann, auf welches Bundesland sich die Aussagen beziehen, wähle bitte beim Posten einen Namen und setze eine Abkürzung des Bundeslandes in Klammer, also zB Felix(NRW), Gast12(Hes), NoName(NRW).
02.05.2026, 18:15
Hallo!
wie geht es euch...?
wie geht es euch...?
04.05.2026, 15:06
04.05.2026, 15:09
War doch ne ganz angenehme nicht so voll gestopfte Klausur, auch wenn der zu bearbeitende Inhalt mir etwas sehr knapp vorkam 😅
Wie lief es bei euch?
- NRW
Wie lief es bei euch?
- NRW
04.05.2026, 15:12
04.05.2026, 15:26
Ich habe es geschafft fertig zu werden. Musste aber enorm abkürzen. Hatte anfangs einen Blackout, weil ich sehr angespannt war. Hoffentlich hat es zum bestehen gereicht.
-NRW
-NRW
04.05.2026, 16:07
Hallo ihr Lieben, viel Erfolg! Was kam heute dran?
04.05.2026, 16:29
Mag einer von den NRWlern vielleicht für uns den SV zusammenfassen und seine Lösung darstellen? 😊
05.05.2026, 15:05
Und wie fandet ihr es heute? :)
05.05.2026, 15:44



