Gestern, 15:28
Hallo zusammen,
hat jemand kürzlich das Bewerbungsverfahren für die Justiz in Hessen durchlaufen und musste an dem Gruppengespräch teilnehmen?
Kann man sich das ganze eher wie eine mündliche Prüfung vorstellen? Was für Themen werden abgefragt?
Wird nur eine Person aus der Gruppe dann schließlich „genommen“?
Ich wäre für alle Erfahrungsberichte dankbar!!
hat jemand kürzlich das Bewerbungsverfahren für die Justiz in Hessen durchlaufen und musste an dem Gruppengespräch teilnehmen?
Kann man sich das ganze eher wie eine mündliche Prüfung vorstellen? Was für Themen werden abgefragt?
Wird nur eine Person aus der Gruppe dann schließlich „genommen“?
Ich wäre für alle Erfahrungsberichte dankbar!!
Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
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Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
Gestern, 15:53
Ich schildere gerne kurz meine Eindrücke aus dem letzten Durchgang des Bewerbungsgesprächs in Hessen – vielleicht hilft es ja.
Zum Ablauf: Man nimmt in der Regel mit zwei Mitbewerbern an einem Gruppengespräch teil. Es wird ein Thema vorgegeben, das vorher unbekannt ist. Dabei handelt es sich meist um aktuelle Fragestellungen mit Bezug zur Justiz. In meiner Runde ging es zum Beispiel um die Frage, ob Richterinnen bzw. Staatsanwältinnen in öffentlichen Verhandlungen religiöse Symbole – etwa das Tragen eines Kopftuchs – zeigen dürfen (vgl. die einschlägige Rechtsprechung).
Wichtig: Das Ganze ist keine mündliche Prüfung im klassischen Sinne, wie man sie aus dem zweiten Staatsexamen kennt. Es werden also nicht materiell-rechtliche Fragen gestellt, sondern es wird vielmehr darauf geachtet, wie man in der Gruppe ein Thema diskutiert und welche Argumente man einbringt.
Auch wenn es ein Gruppengespräch ist, handelt es sich nicht um ein Konkurrenzverfahren, bei dem am Ende nur eine Person „genommen“ wird. In meiner Gruppe wurden alle Bewerber schließlich eingestellt.
Unterm Strich war es also eine faire und sachliche Atmosphäre, die weniger auf „Abprüfen“ ausgerichtet ist, sondern eher auf die Fähigkeit, in einer Diskussion strukturiert und reflektiert zu argumentieren. Im Anschluss an das Gruppengespräch folgt dann ein Einzelgespräch. Dieses beeinhaltet Fragen zum persönlichen Werdegang und allgemein zu den Absichen der Bewerbung.
Ich hoffe, dass ich dir helfen konnte.
Zum Ablauf: Man nimmt in der Regel mit zwei Mitbewerbern an einem Gruppengespräch teil. Es wird ein Thema vorgegeben, das vorher unbekannt ist. Dabei handelt es sich meist um aktuelle Fragestellungen mit Bezug zur Justiz. In meiner Runde ging es zum Beispiel um die Frage, ob Richterinnen bzw. Staatsanwältinnen in öffentlichen Verhandlungen religiöse Symbole – etwa das Tragen eines Kopftuchs – zeigen dürfen (vgl. die einschlägige Rechtsprechung).
Wichtig: Das Ganze ist keine mündliche Prüfung im klassischen Sinne, wie man sie aus dem zweiten Staatsexamen kennt. Es werden also nicht materiell-rechtliche Fragen gestellt, sondern es wird vielmehr darauf geachtet, wie man in der Gruppe ein Thema diskutiert und welche Argumente man einbringt.
Auch wenn es ein Gruppengespräch ist, handelt es sich nicht um ein Konkurrenzverfahren, bei dem am Ende nur eine Person „genommen“ wird. In meiner Gruppe wurden alle Bewerber schließlich eingestellt.
Unterm Strich war es also eine faire und sachliche Atmosphäre, die weniger auf „Abprüfen“ ausgerichtet ist, sondern eher auf die Fähigkeit, in einer Diskussion strukturiert und reflektiert zu argumentieren. Im Anschluss an das Gruppengespräch folgt dann ein Einzelgespräch. Dieses beeinhaltet Fragen zum persönlichen Werdegang und allgemein zu den Absichen der Bewerbung.
Ich hoffe, dass ich dir helfen konnte.