15.06.2015, 16:40
(15.06.2015, 16:24)NRW_Ph schrieb: b) Verstoß gegen Art. 3 GG (-),
schon mangels vergleichbarer Lage, da altes Toskanahaus vor B-Plan gebaut wurde und passiven Bestandsschutz genießt
das alte Haus war doch aber auch nie genehmigt, sondern hätte nur vor dem B-Plan genehmigt werden müssen. Eine sichere Rechtsposition ist also auch bzgl. des alten Hauses nie entstanden, weswegen das Bestandsschutzargument nicht zieht.
15.06.2015, 16:43
Die Beigeladene hat doch keinen Antrag gestellt und keinen PB, welche Kosten soll man denn da für erstattungsfähig erklären?
15.06.2015, 16:44
15.06.2015, 16:45
(15.06.2015, 16:40)gastNRW schrieb:(15.06.2015, 16:24)NRW_Ph schrieb: b) Verstoß gegen Art. 3 GG (-),
schon mangels vergleichbarer Lage, da altes Toskanahaus vor B-Plan gebaut wurde und passiven Bestandsschutz genießt
das alte Haus war doch aber auch nie genehmigt, sondern hätte nur vor dem B-Plan genehmigt werden müssen. Eine sichere Rechtsposition ist also auch bzgl. des alten Hauses nie entstanden, weswegen das Bestandsschutzargument nicht zieht.
Muss ich überlesen haben. Aber dann hat der Kl. jedenfalls einen bewussten Verstoß begangen.
15.06.2015, 16:52
Zur NRW:
War eigentlich irgendwo eine Rubrumsberichtigung vornzunehmen, wegen Falschbezeichnung?
Ich denke doch nicht und habe nirgends einen Fehler gefunden.:dodgy:
War eigentlich irgendwo eine Rubrumsberichtigung vornzunehmen, wegen Falschbezeichnung?
Ich denke doch nicht und habe nirgends einen Fehler gefunden.:dodgy:
15.06.2015, 16:52
15.06.2015, 17:24
(15.06.2015, 16:44)NRW_Ph schrieb:(15.06.2015, 16:43)Nrw schrieb: Die Beigeladene hat doch keinen Antrag gestellt und keinen PB, welche Kosten soll man denn da für erstattungsfähig erklären?
Ist doch eine Grundentscheidung!
Aber wenn Du nach dem KFB fragst: Vielleicht die Fahrtkosten des Bürgermeisters zum Termin?
Weißt du zufällig wie die Gewichtung von Rubrum/TB zu Entscheidungsgründen ist? Entscheidungsgründe sind mir glaube ich ganz gut gelungen, nur habe ich mir sowohl im Rubrum als auch im TB einige schwere Fehler erlaubt....
15.06.2015, 17:25
NRW
@Phil
Meines Erachtens müssen Teile deiner Ermessensprüfung hinsichtlich Ziffer 1 im Rahmen der materiellen Illegalität geprüft werden und nicht erst im Rahmen des Ermessens.
Ich hatte das in etwa so (stark vereinfacht und verkürzt):
Abrissverfügung benötigt auf Tatbestandsseite formelle UND materielle Illegalität:
Formell Illegal weil nicht der Genehmigung entsprechend
AUCH materiell illegal:
Zwar grundsätzlich zulässig, da reines Wohngebiet,
aber Verstoß gegen die Bauvorschriften
Prüfung möglich? Ja - keine materielle Präklusion
Ermächtigungsgrundlage 86 BauOrndung NRW
Formell +
Materiell + keine Abwägungsfehler
Danach kommt als Folge der materiellen und formellen Illegalität erst die Ermessensprüfung
Ermessen eingehalten, da alles gegeneinander abgewogen
VHM + da die Rechte der Allgmeinheit nicht außer Verhältnis zu denen des Klägers stehen.
@Phil
Meines Erachtens müssen Teile deiner Ermessensprüfung hinsichtlich Ziffer 1 im Rahmen der materiellen Illegalität geprüft werden und nicht erst im Rahmen des Ermessens.
Ich hatte das in etwa so (stark vereinfacht und verkürzt):
Abrissverfügung benötigt auf Tatbestandsseite formelle UND materielle Illegalität:
Formell Illegal weil nicht der Genehmigung entsprechend
AUCH materiell illegal:
Zwar grundsätzlich zulässig, da reines Wohngebiet,
aber Verstoß gegen die Bauvorschriften
Prüfung möglich? Ja - keine materielle Präklusion
Ermächtigungsgrundlage 86 BauOrndung NRW
Formell +
Materiell + keine Abwägungsfehler
Danach kommt als Folge der materiellen und formellen Illegalität erst die Ermessensprüfung
Ermessen eingehalten, da alles gegeneinander abgewogen
VHM + da die Rechte der Allgmeinheit nicht außer Verhältnis zu denen des Klägers stehen.
15.06.2015, 17:43
(15.06.2015, 17:25)Gast schrieb: Meines Erachtens müssen Teile deiner Ermessensprüfung hinsichtlich Ziffer 1 im Rahmen der materiellen Illegalität geprüft werden und nicht erst im Rahmen des Ermessens.
Ich hatte das in etwa so (stark vereinfacht und verkürzt):
Abrissverfügung benötigt auf Tatbestandsseite formelle UND materielle Illegalität:
Das ist ein beliebter Rep-Merksatz, aber hier (NRW) falsch. Die bauordnungsrechtliche Generalklausel verlangt tatbestandlich die Nichteinhaltung ö-r Vorschriften. Das ist bereits bei Fehlen der erforderlichen Genehmigung gegeben.
Weitergehende Anforderungen - hier materielle Illegalität - sind eine Frage des Ermessens.
Ich habe schon häufiger von prüfenden Verwaltungsrichtern gehört, dass sie darauf Wert legen. "Formelle und materielle Illegalität" ist ein Subsumtionsfehler, weil es keine Norm mit diesen Tatestandsvoraussetzungen gibt (in NRW).
15.06.2015, 17:48
Der erste Teil in NRW basiert wohl auf diesem Urteil:
https://openjur.de/u/351158.html
Gut auch, dass wir wieder zwei Urteile aneinander schreiben mussten...
https://openjur.de/u/351158.html
Gut auch, dass wir wieder zwei Urteile aneinander schreiben mussten...