02.05.2025, 18:56
Liebe Forenmitglieder,
darf man im schriftlichen E-Examen eigentlich schon vor der Ausgabe des Sachverhalts vorbereitend mit dem Tippen beginnen? Zum Beispiel, indem man bereits grob Gliederungspunkte für das zu erstellende Gutachten einträgt:
Und falls ja: Wie weit wird das toleriert? Dürfte man etwa schon das Rubrum des Urteils schematisch eintippen? Vielleicht ist meine Frage ziemlich naiv und das ist gar nicht erlaubt – aber eigentlich gehört das ja nicht zur juristischen Leistung, zumal man den Sachverhalt noch gar nicht kennt. Im ausgeteilten Schmierpapier darf ich ja direkt auch etwas schreiben (oder nicht???)... Wie seht ihr das? Vielleicht hat der eine oder andere ja schon – positive wie negative – Erfahrungen damit gemacht.
darf man im schriftlichen E-Examen eigentlich schon vor der Ausgabe des Sachverhalts vorbereitend mit dem Tippen beginnen? Zum Beispiel, indem man bereits grob Gliederungspunkte für das zu erstellende Gutachten einträgt:
Zitat:I. Mandantenbegehren
II. Gutachten
1. Zulässsigkeit der Klage
2. Begründetheit der Klage
...
Und falls ja: Wie weit wird das toleriert? Dürfte man etwa schon das Rubrum des Urteils schematisch eintippen? Vielleicht ist meine Frage ziemlich naiv und das ist gar nicht erlaubt – aber eigentlich gehört das ja nicht zur juristischen Leistung, zumal man den Sachverhalt noch gar nicht kennt. Im ausgeteilten Schmierpapier darf ich ja direkt auch etwas schreiben (oder nicht???)... Wie seht ihr das? Vielleicht hat der eine oder andere ja schon – positive wie negative – Erfahrungen damit gemacht.
02.05.2025, 19:22
1. Hier in Berlin überhaupt nicht möglich, da wir zusammen mit dem IT-Guy die Schreiboberfläche starten und dann geht es auch sofort mit der Bearbeitung los.
2. Das ist jetzt der viel wichtigere Punkt: Du weißt doch gar nicht, welchen Klausurtyp ihr zur Bearbeitung bekommen werdet. Lass dich nicht von der üblichen Tradition täuschen.
3. Du hast doch hier ohnehin nur eine Minute an Schreibzeit gewonnen.
2. Das ist jetzt der viel wichtigere Punkt: Du weißt doch gar nicht, welchen Klausurtyp ihr zur Bearbeitung bekommen werdet. Lass dich nicht von der üblichen Tradition täuschen.
3. Du hast doch hier ohnehin nur eine Minute an Schreibzeit gewonnen.
03.05.2025, 10:36
Das muss ja eigentlich durch die zuständige Behörde klar geregelt sein. In BaWü werden Eingaben vor Beginn der Bearbeitungsfrist geloggt und als Täuschungsversuch gewertet.
03.05.2025, 11:24
in Thüringen nicht möglich
Man kann erst Tippen, wenn die Bearbeitungszeit begonnen hat, d.h. vom IT-Admin freigeschaltet wurde. Ab dann läuft die Bearbeitungszeit.
Man kann erst Tippen, wenn die Bearbeitungszeit begonnen hat, d.h. vom IT-Admin freigeschaltet wurde. Ab dann läuft die Bearbeitungszeit.
03.05.2025, 11:46
In Hessen und NRW gilt das selbe. Eine Bearbeitung vor Freischaltung, welche mit dem Beginn der Bearbeitungszeit beginnt, ist nicht möglich.
03.05.2025, 14:01
(02.05.2025, 18:56)Stupid_Babuin schrieb: Liebe Forenmitglieder,
darf man im schriftlichen E-Examen eigentlich schon vor der Ausgabe des Sachverhalts vorbereitend mit dem Tippen beginnen? Zum Beispiel, indem man bereits grob Gliederungspunkte für das zu erstellende Gutachten einträgt:
Zitat:I. Mandantenbegehren
II. Gutachten
1. Zulässsigkeit der Klage
2. Begründetheit der Klage
...
Und falls ja: Wie weit wird das toleriert? Dürfte man etwa schon das Rubrum des Urteils schematisch eintippen? Vielleicht ist meine Frage ziemlich naiv und das ist gar nicht erlaubt – aber eigentlich gehört das ja nicht zur juristischen Leistung, zumal man den Sachverhalt noch gar nicht kennt. Im ausgeteilten Schmierpapier darf ich ja direkt auch etwas schreiben (oder nicht???)... Wie seht ihr das? Vielleicht hat der eine oder andere ja schon – positive wie negative – Erfahrungen damit gemacht.
Wieso denkst du über so etwas nach?
Es ist nicht erlaubt, sollte es auch nicht und die 1 min Vorteil würde deine Note auch nicht ändern.