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Meine Literatu rliste (fast) ohne Kaiser
Burchard von Worms
Junior Member
**
Beiträge: 10
Themen: 1
Registriert seit: Apr 2025
#1
26.04.2025, 16:46
Nachdem ich mir hier immer wieder als stiller Mitleser Impulse für meine eigene Examensvorbereitung geholt und es vor ein paar Monaten endlich hinter mich gebracht habe, möchte ich nunmehr gerne nachfolgende Referendare von meinen Erfahrungen profitieren lassen. Ich habe relativ viel Aufwand darauf verwendet, die für mich passende Literatur zusammen zu suchen und habe mich dabei nicht auf die immer selben 1–2 Werke, die zu einem bestimmten Thema empfohlen werden, beschränkt. Nicht zuletzt, weil ich bereits früh im Referendariat eine starke Abneigung gegen die Kaiser-Skripte entwickelt habe und somit gezwungen war, ein bisschen tiefer zu graben. Gerade für Leute, denen es ähnlich geht, könnte daher der eine oder andere „Geheimtipp“ dabei sein.
 
Zur Einordnung:
- Am Ende standen bei mir 8,5 Punkte. Gänzlich falsch scheine ich es also nicht gemacht zu haben.
- Zwischen dem 1. Examen und dem Ref lagen bei mir mehrere Jahre, sodass es schon ab der ersten Station galt, verstärkt materielles Recht zu wiederholen. Das ist so sicherlich nicht auf jeden übertragbar.
- Irgendwelche Repetitorien oder Seminare habe ich nicht besucht.
 
I. Zivilrecht
Am Anfang der Zivilstation hineingelesen habe ich zuerst – natürlich – in das Kaiserskript Die Zivilgerichtsklausur im Assessorexamen, konnte mit dem Stil aber so gar nichts anfangen. In der AG wurden der Oberheim und der Knöringer empfohlen. Oberheim erschien mir als viel zu dick, weshalb ich es mit dem Knöringer versuchte und kläglich scheiterte. Ich verstand wirklich kein Wort. Selten habe ich ein didaktisch derart grottiges „Lehrbuch“ gesehen. In der Spätphase der Examensvorbereitung habe ich noch ein paar Mal versucht, einzelne Probleme darin nachzuschlagen und dann zwar nicht mehr ausschließlich Bahnhof verstanden, aber im Grunde guckt man an dem Punkt lieber in den Kommentar, da hat man mehr von.
Was schließlich einigermaßen für die Einarbeitung während der Station funktionierte, mich letztlich aber auch nicht wirklich begeistert hat: Stoffregen, Die zivilgerichtliche Assessorklausur (Alpmann Schmidt). Es ist angenehm lesbar und holt den Leser im Grunde bei Null ab, bleibt aber oftmals eher schwammig und verkürzt. Das Kapitel z.B. zur Berufung ist völlig unzureichend und wie man eine Berufungsklausur konkret angeht, wusste ich danach definitiv nicht. Zudem gibt es merkwürdige Empfehlungen, etwa in seiner Klausurlösung die Kommentar-Fundstellen anzugeben …
Mehr Glück hatte ich mit dem materiellen Zivilrecht: Hier stieß ich gleich zu Anfang auf das Skript von Jan Jacob, Materielles Zivilrecht - Ein Arbeitsbuch für Referendare. Es ist inzwischen etwas in die Jahre gekommen, v.a. beim Kaufrecht muss man also aufpassen. Es bekommt aber mE den Spagat zwischen Anspruch und Verständlichkeit ziemlich gut hin und gibt schöne Formulierungsbeispiele dafür, wie man seine Argumentation zu Problempunkten im 2. Examen aufbauen kann. Das fand ich in der Anfangsphase sehr hilfreich. Zu kurz kommt lediglich das Erbrecht, das eigentlich nur in der Theorie ein „Nebengebiet“ ist und andauernd in Examensklausuren auftaucht.
Mein „Geheimtipp“ zum Zivilrecht ist aber ein Werk, das ich erst recht spät, gegen Ende der Verwaltungsstation entdeckt habe, nämlich – kein Scherz – Kaiser/Kaiser, Grundwissen Zivilrecht im Assessorexamen. Bei den beiden Autoren handelt es sich allerdings um keine Angehörigen des Kaiserseminar-Clans, sondern um einen ehemaligen sächsischen VRiOLG und wohl seinen ebenfalls in der Justiz gelandeten Sohn. Auf etwas mehr als 300 Seiten (A5) gehen sie einmal komplett durch alles durch, was regelmäßig drankommt, prozessual und materiell. Ich bin damit super zurechtgekommen und habe mich in der heißen Phase der Examensvorbereitung in den letzten Monaten weitgehend darauf beschränkt. Allein das Zwangsvollstreckungsrecht wird mE etwas zu knapp dargestellt und gerade diesbezüglich lohnt es sich, ranzuklotzen, weil man in den allermeisten Bundesländern wenigstens sicher sein kann, dass das auch drankommt (wie viele Themen lernt man nicht mühsam, nur damit sie nie irgendeine Rolle spielen …). Des Weiteren sind die Formulierungsbeispiele eher dünn gesät, was ein Problem sein könnte, wenn jemand sich mit dem Buch den ersten Zugang zur ZR-Klausur erschließen möchte und kein entsprechendes Material in der AG bekommt.
Womit also das Zwangsvollstreckungsrecht vertiefen? Ich hatte es hier zunächst tatsächlich nochmal mit dem Kaiserskript probiert, aber nach 20 oder 30 Seiten aufgegeben. Wie irgendjemand damit lernen kann, ist mir unbegreiflich. Gelungen, wenngleich ziemlich umfangreich, finde ich Kornol/Wahlmann, Zwangsvollstreckungsrecht. Das ist ein recht dickes Lehrbuch, allerdings von zwei Praktikern geschrieben für Referendare als Zielgruppe. Ganz durchgearbeitet habe ich es nicht, soweit ich es aber habe, fand ich es didaktisch gut gemacht und immer klausurorientiert.
 
II. Strafrecht
Zur StA-Klausur bin ich direkt bei Dinter/Jakob, Die Staatsanwaltklausur: Prüfungswissen für das Assessorexamen, gelandet und war damit rundum zufrieden. Dieses kleine, schlanke Büchlein erklärt in gut verständlicher Weise alles, was man zur StA-Klausur wissen muss. Ein allgemeines StPO-Lehrbuch ist es aber natürlich nicht. Insbesondere wird also nicht jeder erdenkliche Verfahrensverstoß, der zu einem Beweisverwertungsverbot führen kann, durchgekaut.
Sucht man ein solches allgemeineres Werk zum Strafverfahrensrecht für Referendare, so kann man sich den Haller/Conzen ansehen. Richtig gelungen fand ich dieses Monstrum von Lehrbuch jedoch nicht. Es ist einerseits extrem umfassend und behandelt selbst die exotischsten strafverfahrensrechtlichen Werkzeuge, in den für die Klausuren entscheidenden Punkten bleibt es dann aber erstaunlich oberflächlich. Man kann es durcharbeiten, wenn man Interesse am Thema hat und in der mündlichen Prüfung auf wirklich alles vorbereitet sein will. Dann gibt es noch das StPO-Fallrepetitorium von Schuster/Weitner. Behandelt werden hier letztlich auch wieder nur ausgewählte Schwerpunkte, aber das wirklich gut! Ich fand es didaktisch richtig stark und gut verständlich, ohne zu versimplifizieren. Dazu ist es nebenbei noch gleich ein halbes Revisionsskript.
Spezifisch zur Revision bekommt man ausnahmslos immer den Russack empfohlen. Da es sich dabei aber um ein inoffizielles Kaiserskript handelt, hatte ich auf ihn keine Lust und habe mich nach Alternativen umgesehen. Didaktisch überragend fand ich das kleine „Jurakompakt“-Büchlein von Sobota/Wipplinger, Die strafrechtliche Revision im Assessorexamen. Der rote Faden der Revisionsklausur und die systematischen Zusammenhänge werden darin wirklich schön und selbst für blutige Anfänger nachvollziehbar erklärt. Eine auch nur annähernde Vollständigkeit hinsichtlich der möglichen Klausurprobleme darf man hier aber nicht erwarten. Deutlich umfassender, indes mE weniger gut erklärt und v.a. weniger systematisch ist Weidemann/Scherf, Die Revision im Strafrecht. Eine Kombination beider Bücher bietet sich an, wobei im Grunde der oben erwähnte Schuster/Weitner in einer solchen Kombi die Rolle des Weidemann/Scherf weitgehend miterfüllen könnte.
Wer beim Strafurteil nicht komplett auf Lücke setzen will, dem kann ich das Crashkurs Assex Skript von Jura Intensiv ans Herz legen. Das ist mal wirklich auf das Wesentliche reduziert (70 Seiten).
Um in der Station wieder in das materielle Strafrecht hineinzufinden hatte ich das Crashkurs Skript von Jura intensiv verwendet und fand das nicht verkehrt. Man darf sich aber nicht davon täuschen lassen, dass darauf „Ab dem Hauptstudium bis zum Referendariat“ steht. Es ist schon deutlich auf das 1. Examen zugeschnitten. Hineingeschaut hatte ich daher später zunächst in das Alpmann Skript für das Assessorexamen, fand aber die Schwerpunktsetzung misslungen. Fast zur Hälfte dreht es sich um den AT. So bin ich letztlich doch beim Kaiserskript zum materiellen Strafrecht gelandet, was ganz okay war. Man kann damit arbeiten und der Lesefluss wird nicht permanent von „Das müssen Sie wissen!!!111elf“ oder „Das lief erst wieder in der Kampagne XYZ“ unterbrochen. Leider gibt es ein paar kleinere Fehler darin. Ich habe es mehrmals erlebt, dass mir etwas merkwürdig vorkam, ich dann den angegebenen Fundstellen gefolgt bin und dort absolut nicht das stand, was im Skript behauptet wurde. Man sollte bei der Arbeit damit also wachsam sein.
 
III. Öffentliches Recht
Für die Erarbeitung der einzelnen Klausurtypen und des Prozessrechts habe ich Kintz, Öffentliches Recht im Assessorexamen, verwendet. Gerichts-, Behörden-, Anwaltsklausur – ist alles drin und überwiegend nachvollziehbar dargestellt, daneben aber auch einige ziemlich abseitige Themen und Spezialprobleme, die kaum je in Klausuren eine Rolle spielen dürften. Wer auf Tenorierungsbeispiele steht, wird den Kintz lieben, denn die nehmen darin kein Ende. Insgesamt ist das Buch nicht verkehrt, gerade wenn man noch  nicht unter zu großem Zeitdruck steht, aber das effizienteste Werk ist es sicherlich nicht. Also man kann sich damit definitiv klausurfit machen, aber es dürfte schnellere Wege zu diesem Ziel geben.
Für das materielle Verwaltungsrecht gibt es mit Stuttmann, Materielles Verwaltungsrecht in der Assessorklausur (Alpmann Schmidt), das vielleicht beste Skript, das ich je gelesen habe. Selbst Baurecht ergibt danach halbwegs Sinn. Neben den großen Brocken wie Bau-, Polizei- und Kommunalrecht, werden auch die Grundzüge anderer, immer wieder gern von den Prüfungsämtern herangezogener Gebiete behandelt: Straßen-, Waffen-, Schulrecht etc. Die Normen werden für sämtliche Bundesländer angegeben, nicht nur „beispielhaft“ die von NRW oder so, wie man es gerne mal erlebt.
Falls man sich dezidiert auf Europarecht und seinen „Einbau“ in die deutsche Rechtsordnung vorbereiten will, finde ich unschlagbar Hermann/Michl, Examens-Repetitorium Europarecht, Staatsrecht III. Sehr kompakt auf das Prüfungsrelevante reduziert, klar strukturiert und gut nachvollziehbar. Die Autoren bekommen es gut hin, aus der teils doch stark hin und her oszilierenden EuGH-Rechtsprechung etwas griffiges heraus zu destillieren, mit dem man in der Prüfung arbeiten kann. Weniger gut gefallen hat mir Purnhagen, Europarecht. Ist auch kompakt, aber irgendwie weniger klar in der Gedankenführung und schwammiger.
Aus einer Laune heraus – und weil ich bei der Vorbereitung auf das 1. Examen mit Fallbüchern gute Erfahrungen gemacht hatte – habe ich außerdem Decker/Konrad, Öffentlich-rechtliche Assessorklausuren mit Erläuterungen, durchgearbeitet. Das kann man sich aber im Grunde sparen, einen wirklichen Mehrwert habe ich dabei nicht feststellen können. Ein paar zufällige Fälle mit Beispiellösungen und eher nichtssagenden Erläuterungen dazu. Sehr auf Bayern zugeschnitten, für Referendare dort mag es daher anders sein.
 
Ich hoffe, dem einen oder anderen bei der Suche nach geeignetem Lehrmaterial etwas weiterhelfen zu können. Womit man gut zurecht kommt, ist natürlich immer eine individuelle Frage, deren Beantwortung ich niemandem abnehmen kann. Auf einige eher unbekannte Werke wie Sobota/Wipplinger oder Kaiser/Kaiser wäre ich aber definitiv gerne früher gestoßen.
Viel Erfolg und lasst euch nicht unterkriegen! =)
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26.04.2025, 16:58 von Burchard von Worms.)
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26.04.2025, 17:07
Und erwerben kann man die meisten der genannten Bücher in unserem speziell dafür angelegten Referendarbuchladen:

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Um den ein oder anderen Euro zu sparen, gibt es viele Bücher auch im gut erhaltenen Zustand als Gebrauchtbuch.
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