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"Doppelte Einziehung" im Strafurteil
F-H98
Junior Member
**
Beiträge: 5
Themen: 4
Registriert seit: Feb 2025
#1
05.04.2025, 13:04
Hallo ihr Lieben,

bin in einer Revisionsaufgabe ziemlich überfordert und würde mich über Input freuen.

Sachverhalt: A hat sich bei B einen Kredit in Höhe von 200.000 EUR genommen und diesen mit Sicherungseigentum an einem seltenen Bild (Wert 100.000 EUR) besichert. Nachdem A in finanzielle Schieflage gerät kündigt B das Darlehen. A leiht sich bei C nunmehr 50.000 Euro und besichert die Rückzahlung mit dem selben Bild.

Das Amtsgericht hat den A tateinheitlich wegen Betrug (zu Lasten des C) und Unterschlagung (Zu lasten des B) verurteilt.

Jetzt der Knackpunkt: Das Amtsgericht hat eine (Ersatz-)Einziehung in Höhe von 150.000 EUR angeordnet. Begründet wird dies damit, dass durch die Unterschlagung dem A 100.000 und durch den Betrug 50.000 EUR zugekommen wären. 

1. Halte ich es für fragwürdig, ob die drittbereichernde Zueignung überhaupt einen Vermögenszufluss auf Seiten des A darstellt. 

2. Hat der A allenfalls die 50.000 EUR durch den Betrug erlangt.

Ist die Einziehungsentscheidung fehlerhaft? Wie begründe ich das tragfähig?

Besten Dank
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