02.04.2025, 18:16
Hat jemand schon probiert, die Gesetze zunächst zu bestellen und anschließen nach den Prüfungen wieder zurück zu schicken?
02.04.2025, 19:44
Das halte ich für moralisch verwerflich. Die Frage, die mir bei diesem Sachverhalt aufdrängt, ist ob hier schon eine Strafbarkeit nach § 263 I StGB im Raum steht.
Hypothetisch gedacht würde NIEMAND so einen Vertrag abschließen, wenn er über deine Absicht doch Bescheid wüsste.
Hypothetisch gedacht würde NIEMAND so einen Vertrag abschließen, wenn er über deine Absicht doch Bescheid wüsste.
02.04.2025, 22:25
Hab ich für die mündliche genau so gemacht. Gab keinerlei Probleme.
Es ist natürlich moralisch verwerflich. Andererseits sind die Preise auch einfach nicht zu stemmen als Ref. Ein moralisches Dilemma.
In den schriftlichen habe ich natürlich den Mietkoffer gemietet, aber weil keine Gesetze mehr für meinen Durchgang angeboten wurden, habe ich die Gesetzestexte gekauft. Diese habe ich dann privat mit etwa 30 € Verlust weiterverkauft, sind ja doch noch sehr aktuell.
2 ganze Wochen nutzen und dann zurückschicken, das war mir zu heikel. Selbst wenn es durchgeht, was es wahrscheinlich tut, finde ich es sehr schwierig mir selbst ggü. zu vertreten, ein Buch im Examensstress 2 Wochen lang abzunutzen (mit allen Knicken usw die unter Zeitdruck entstehen) um es dann zurückzuschicken.
Es ist natürlich moralisch verwerflich. Andererseits sind die Preise auch einfach nicht zu stemmen als Ref. Ein moralisches Dilemma.
In den schriftlichen habe ich natürlich den Mietkoffer gemietet, aber weil keine Gesetze mehr für meinen Durchgang angeboten wurden, habe ich die Gesetzestexte gekauft. Diese habe ich dann privat mit etwa 30 € Verlust weiterverkauft, sind ja doch noch sehr aktuell.
2 ganze Wochen nutzen und dann zurückschicken, das war mir zu heikel. Selbst wenn es durchgeht, was es wahrscheinlich tut, finde ich es sehr schwierig mir selbst ggü. zu vertreten, ein Buch im Examensstress 2 Wochen lang abzunutzen (mit allen Knicken usw die unter Zeitdruck entstehen) um es dann zurückzuschicken.
09.04.2025, 11:25
Die Kosten für die Bücher kann man steuerlich als Werbungskosten absetzen oder sie gering halten, wenn man sie weiterverkauft. Mit dem "Bestellen und wieder Zurückschicken" habe ich moralisch auch so meine Probleme und es ist auch unnötig.