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  5. Einsicht in Klausursachverhalt bei Widerspruch gg. Examen
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Einsicht in Klausursachverhalt bei Widerspruch gg. Examen
CryptoKraut
Member
***
Beiträge: 66
Themen: 2
Registriert seit: Jul 2022
#11
20.03.2025, 19:30
(20.03.2025, 18:02)NewNRW24 schrieb:  Ich glaube:

,,Ich trete hiermit meinen Schadensersatzanspruch auf Erstattung der Sachver-
ständigenkosten in Höhe des Bruttoendbetrages der ..."

Habe es gerade einen Urteil entnommen. Glaube das war die Klausel die auch wir in der Klausur hatten. Bin mir aber nicht sicher. Was denkst du?
Danke für Deine Einschätzung!

Ich dachte, es wären generell die Schadensersatzansprüche an den SV abgetreten worden als Sicherung für dessen Bezahlung, bin mir aber nach den vielen Monaten auch nicht mehr 100% sicher. 
Ich denke, ich lege mal Widerspruch ein um mir den SV zu holen und nehme den Widerspruch ggf. zurück, sollte das, was Du hier schreibst stimmen, da dann die Kritik an meiner Bearbeitung tatsächlich berechtigt wäre. 

Geht bei mir auch nicht um irgendne Notenstufe oder so, möchte nur nicht, dass hier unnötig Punkte liegen gelassen werden.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.03.2025, 19:32 von CryptoKraut.)
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NewNRW24
Member
***
Beiträge: 113
Themen: 34
Registriert seit: Sep 2024
#12
20.03.2025, 19:46
Gerne! Wünsche viel Erfolg! Vllt hast du ja auch doch Recht.
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Lalaland
Junior Member
**
Beiträge: 7
Themen: 0
Registriert seit: Jan 2025
#13
24.03.2025, 11:54
Man bekommt als Ref keine Einsicht in den SV, aber der Anwalt bekommt den SV übermittelt. Ich warte noch auf mein Ergebnis aus dem Widerspruchsverfahren und kann daher aus eigener Erfahrung berichten. LG und viel Erfolg!
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