Gestern, 14:08
(Gestern, 12:10)guga schrieb: Tut euch einfach einen Gefallen und sucht den Job nicht auf Grund der Bezahlung aus. Anwalt und Beamtentum sind so grundverschieden. Am Ende verbringt ihr einen großen Teil eures Lebens mit der Arbeit und da sollte es einigermaßen Spaß machen.
Das sowieso, aber hier geht es nunmal explizit um die Frage des finanziellen Aspektes, der zumindest einen von vielen Beweggründen bei der Berufswahl darstellt.
Gestern, 14:09
(Gestern, 11:48)Luck schrieb: Geht ihr eigentlich bei euren Berechnungen davon aus, dass man das Geld als Anwalt konstan am Kapitalmarkt anlegt? Habt ihr die dann bei Auszahlung anfallenden Kapitalertragsteuer berücksichtigt?
Anderseits finde ich den Staatsdienst dahingehend riskant, dass man bezüglich Gehaltsanpassungen keinen Einfluss nehmen kann.
Ich habe bei der Berechnung die durchschnittliche Rendite eines ETF's zugrundegelegt und den Steuersatz von 26,375 bei Auszahlung berücksichtigt.
Gestern, 14:12
(Gestern, 12:59)Egal_ schrieb:(Gestern, 12:16)Luck schrieb: Was meinst du mit Grundverschieden genau?
Ich finde die Berufe im Ergebnis gar nicht verschieden
Die Arbeitsweise und Hierarchien sind in der Verwaltung sehr starr. Alleine wenn ich als Anwältin eine Verfügung aus irgendeiner Akte zu sehen bekomme, kommt mir das Gruseln.
Als Anwalt arbeiten manche von Beginn an, viele aber spätestens nach ein paar Jahren, sehr frei und mehr oder weder weisungsunabhängig. Ich habe meine Mandanten immer so beraten und immer das gemacht, was ich für richtig hielt. Ich musste nie jemanden fragen, fast nie jemandem zuarbeiten, der nur noch seine Unterschrift drunter setzt und ich musste auch nie mit Verfügungen arbeiten. Dahingehend unterscheiden sich die Strukturen zwischen einer modernen Kanzlei und dem Staatsapparat sehr stark.
Als Jurist ist man in der Verwaltung kein reiner Sachbearbeiter, aber gerade dieses "haben wir schon immer so gemacht" und "keine Abweichung von den Vorgaben" lösen bei mir als Bürger und Anwältin jedes Mal Kopfschütteln aus. Und ich könnte auch nicht jeden Tag drei bezahlte, lange Kaffeepausen ohne schlechtes Gewissen machen, wie ich es im Ref im Finanzamt erlebt habe. Es ist bestimmt nicht überall so, aber damals hat sich jedes bekannte Klischee über Beamte bestätigt. Das ist nicht meine Welt.
Es ist doch schön wie individuell wir alle sind. So sind die klaren Vorgaben, die Struktur und auch die bezahlten Kaffeepausen für manch einen anderen der Beweggrund für das Beamtentum.
Gestern, 14:18
[quote="Luck" pid="239742" dateline="1742382300"]
Hat jemand Erfahrungen dazu inwieweit man sich in der Verwaltung die Arbeitszeit selbst einteilen kann, also zum Beispiel morgens später kommt dafür abends länger bleibt oder mittags mal eine längere Pause macht? Oder ist das in der Verwaltung eher strikt vorgegeben? Und wie sieht es damit aus Samstags zu arbeiten und dafür unter der Woche weniger?
Also ich kann nur für Bayern sprechen. Die Regierungen haben in der Regel 60-80% HO Möglichkeiten. Meine alte Behörde hatte Gleitzeit von 6-20 Uhr frei einteilbar. Die Landratsämter haben in der Regel Gleitzeit + Kernzeit. Das bedeutet Anwesenheit zwingend zum Beispiel von 9-13 Uhr. Sonst frei einteilbar. Bei den Landratsämter in der Regel auch weniger HO Möglichkeiten, da „näher an der Front, heißt 1-2 Tage.
Wochenendarbeit grundsätzlich ausgeschlossen (Ausnahme bei Anordnung) also du kannst offiziell nicht samstags Stunden abbauen.
Im Ergebnis gibt es nicht „den Staat“ es ist von Behörde und wiederum behördenintern von einzelnen Arbeitsbereichen sehr unterschiedlich wie du arbeitest.
Grüße
Hat jemand Erfahrungen dazu inwieweit man sich in der Verwaltung die Arbeitszeit selbst einteilen kann, also zum Beispiel morgens später kommt dafür abends länger bleibt oder mittags mal eine längere Pause macht? Oder ist das in der Verwaltung eher strikt vorgegeben? Und wie sieht es damit aus Samstags zu arbeiten und dafür unter der Woche weniger?
Also ich kann nur für Bayern sprechen. Die Regierungen haben in der Regel 60-80% HO Möglichkeiten. Meine alte Behörde hatte Gleitzeit von 6-20 Uhr frei einteilbar. Die Landratsämter haben in der Regel Gleitzeit + Kernzeit. Das bedeutet Anwesenheit zwingend zum Beispiel von 9-13 Uhr. Sonst frei einteilbar. Bei den Landratsämter in der Regel auch weniger HO Möglichkeiten, da „näher an der Front, heißt 1-2 Tage.
Wochenendarbeit grundsätzlich ausgeschlossen (Ausnahme bei Anordnung) also du kannst offiziell nicht samstags Stunden abbauen.
Im Ergebnis gibt es nicht „den Staat“ es ist von Behörde und wiederum behördenintern von einzelnen Arbeitsbereichen sehr unterschiedlich wie du arbeitest.
Grüße
Gestern, 20:40
(Gestern, 14:12)JuraHassLiebe schrieb:(Gestern, 12:59)Egal_ schrieb:(Gestern, 12:16)Luck schrieb: Was meinst du mit Grundverschieden genau?
Ich finde die Berufe im Ergebnis gar nicht verschieden
Die Arbeitsweise und Hierarchien sind in der Verwaltung sehr starr. Alleine wenn ich als Anwältin eine Verfügung aus irgendeiner Akte zu sehen bekomme, kommt mir das Gruseln.
Als Anwalt arbeiten manche von Beginn an, viele aber spätestens nach ein paar Jahren, sehr frei und mehr oder weder weisungsunabhängig. Ich habe meine Mandanten immer so beraten und immer das gemacht, was ich für richtig hielt. Ich musste nie jemanden fragen, fast nie jemandem zuarbeiten, der nur noch seine Unterschrift drunter setzt und ich musste auch nie mit Verfügungen arbeiten. Dahingehend unterscheiden sich die Strukturen zwischen einer modernen Kanzlei und dem Staatsapparat sehr stark.
Als Jurist ist man in der Verwaltung kein reiner Sachbearbeiter, aber gerade dieses "haben wir schon immer so gemacht" und "keine Abweichung von den Vorgaben" lösen bei mir als Bürger und Anwältin jedes Mal Kopfschütteln aus. Und ich könnte auch nicht jeden Tag drei bezahlte, lange Kaffeepausen ohne schlechtes Gewissen machen, wie ich es im Ref im Finanzamt erlebt habe. Es ist bestimmt nicht überall so, aber damals hat sich jedes bekannte Klischee über Beamte bestätigt. Das ist nicht meine Welt.
Es ist doch schön wie individuell wir alle sind. So sind die klaren Vorgaben, die Struktur und auch die bezahlten Kaffeepausen für manch einen anderen der Beweggrund für das Beamtentum.
Das ist richtig. Mein Beitrag zielt auch nur auf die Unterschiede ab und da muss ich guga absolut recht geben. Beides sind unterschiedliche Jobs und wer nur wegen der Sicherheit in die Verwaltung geht, aber den Rest daran nicht mag, wird nicht glücklich werden und andersherum genauso.
Vor 7 Stunden
Was haltet ihr von folgendem Angebot?
1. StEx 6,8
2. StEx 5,8
NRW, Stadt > 250.000 Einwohner.
RA-Kanzlei: 5 Berufsträger, mehrere MA.
Einstieg Jahresbrutto: 48.000.
Urlaub: 30 Tage.
Rechtsgebiete: Allg. ZivilR, vor allem Mietrecht und Arbeitsrecht.
Es besteht die Möglichkeit, den Verbesserungsversuch zu machen. Ich weiß aber nicht, ob ich dafür noch die Motivation habe.
1. StEx 6,8
2. StEx 5,8
NRW, Stadt > 250.000 Einwohner.
RA-Kanzlei: 5 Berufsträger, mehrere MA.
Einstieg Jahresbrutto: 48.000.
Urlaub: 30 Tage.
Rechtsgebiete: Allg. ZivilR, vor allem Mietrecht und Arbeitsrecht.
Es besteht die Möglichkeit, den Verbesserungsversuch zu machen. Ich weiß aber nicht, ob ich dafür noch die Motivation habe.
Vor 5 Stunden
(Vor 7 Stunden)Benutzername_ schrieb: Was haltet ihr von folgendem Angebot?
1. StEx 6,8
2. StEx 5,8
NRW, Stadt > 250.000 Einwohner.
RA-Kanzlei: 5 Berufsträger, mehrere MA.
Einstieg Jahresbrutto: 48.000.
Urlaub: 30 Tage.
Rechtsgebiete: Allg. ZivilR, vor allem Mietrecht und Arbeitsrecht.
Es besteht die Möglichkeit, den Verbesserungsversuch zu machen. Ich weiß aber nicht, ob ich dafür noch die Motivation habe.
Ich finde es für den Einstieg in Ordnung. Ob es nun ein gutes oder schlechtes Angebot ist, hängt meines Erachtens von der Perspektive ab.
Wird es in absehbarer Zeit eine Umsatzbeteiligung geben? Sind Steigerungen des Gehalts geplant? Wie realistisch sind die Partnerchancen; in welchem Zeitraum?
Vor 3 Stunden
(Vor 5 Stunden)JuraHassLiebe schrieb:(Vor 7 Stunden)Benutzername_ schrieb: Was haltet ihr von folgendem Angebot?
1. StEx 6,8
2. StEx 5,8
NRW, Stadt > 250.000 Einwohner.
RA-Kanzlei: 5 Berufsträger, mehrere MA.
Einstieg Jahresbrutto: 48.000.
Urlaub: 30 Tage.
Rechtsgebiete: Allg. ZivilR, vor allem Mietrecht und Arbeitsrecht.
Es besteht die Möglichkeit, den Verbesserungsversuch zu machen. Ich weiß aber nicht, ob ich dafür noch die Motivation habe.
Ich finde es für den Einstieg in Ordnung. Ob es nun ein gutes oder schlechtes Angebot ist, hängt meines Erachtens von der Perspektive ab.
Wird es in absehbarer Zeit eine Umsatzbeteiligung geben? Sind Steigerungen des Gehalts geplant? Wie realistisch sind die Partnerchancen; in welchem Zeitraum?
Sehe ich auch so. Könnte etwas mehr sein, aber ist schon in Ordnung. Dann im Laufe der Zeit schauen, was passiert.
Vor 1 Stunde
ist wenig und wenn das perspektivisch nicht deutlich nach oben geht, dann würde ich mich umsehen. habe mit sehr ähnlichen noten 70k im ersten jahr verdient. das zwar im unternehmen aber es geht halt mehr