09.03.2025, 00:52
Hallo Leute :)
Wie filtert ihr bei euren Abgaben in der StA, hinsichtlich welcher Taten Strafantrag gestellt wurde? Der übliche Text im polizeilichen Strafantrag ist bei uns: "Ich stelle Strafantrag wegen des am (...) angegebenen Sachverhalts". Oft erzählen die Geschädigten aber ja auch viel von dem Drumherum, sodass manchmal in der Sachverhaltsdarstellung noch weitere konkretisierte Taten auftauchen, die nicht unbedingt der Anlass gewesen sind, dass der Geschädigte nun zur Polizei gegangen ist.
Beispiel:
Im Falle häuslicher Gewalt geht der Geschädigte nach einem besonders schlimmer Streit mit seinen Verletzungen zur Polizei. Bei der Sachverhaltsaufnahme erzählt er kurz, dass die Partnerin schon am Tag zuvor ihn beleidigt und leicht geschlagen hat. Das habe er aber nicht als so schlimm empfunden.
Die Polizei nimmt im Strafantrag als Tatzeit nur den Tag und die Zeit auf, die mit der "schlimmeren" Tat übereinstimmen und die augenscheinlich (aber nicht vom Geschädigten so direkt geäußert) Anlass dafür war, dass er polizeiliche Hilfe gesucht hat.
Kann ich mich da an die Einschätzung der Polizei halten oder legt man auch bei einem Strafantrag noch danach aus, was der Geschädigte wohl gewollt hat?
Wie filtert ihr bei euren Abgaben in der StA, hinsichtlich welcher Taten Strafantrag gestellt wurde? Der übliche Text im polizeilichen Strafantrag ist bei uns: "Ich stelle Strafantrag wegen des am (...) angegebenen Sachverhalts". Oft erzählen die Geschädigten aber ja auch viel von dem Drumherum, sodass manchmal in der Sachverhaltsdarstellung noch weitere konkretisierte Taten auftauchen, die nicht unbedingt der Anlass gewesen sind, dass der Geschädigte nun zur Polizei gegangen ist.
Beispiel:
Im Falle häuslicher Gewalt geht der Geschädigte nach einem besonders schlimmer Streit mit seinen Verletzungen zur Polizei. Bei der Sachverhaltsaufnahme erzählt er kurz, dass die Partnerin schon am Tag zuvor ihn beleidigt und leicht geschlagen hat. Das habe er aber nicht als so schlimm empfunden.
Die Polizei nimmt im Strafantrag als Tatzeit nur den Tag und die Zeit auf, die mit der "schlimmeren" Tat übereinstimmen und die augenscheinlich (aber nicht vom Geschädigten so direkt geäußert) Anlass dafür war, dass er polizeiliche Hilfe gesucht hat.
Kann ich mich da an die Einschätzung der Polizei halten oder legt man auch bei einem Strafantrag noch danach aus, was der Geschädigte wohl gewollt hat?
10.03.2025, 15:24
§ 158 Abs. 2 StPO. Seit der Reform letzteres Jahr (Änderung vom 17.07.2024) ist der Verfolgungswille maßgeblich, ggf. wenn es nicht eindeutig zu erkennen ist / völlig unklar ist, auch aus den Umständen nicht zu ermitteln, wird man im Zweifel mit dem Antragsteller in Verbindung setzen müssen. Das sind dann eben solche Situationen, in denen die Polizeibeamten nicht ganz mitgedacht haben; das kann ärgerlich sein, ist aber sofern Verjährung droht o.ä. lediglich nervig aber nicht schädlich. Wichtig: Etwas anderes gilt, wenn ausdrücklich der Verzicht auf den Strafantrag gegenüber der Polizei für ein bestimmtes Antragsdelikt erklärt wurde.
ggf. ergänzend sonst in einen aktuellen (!) Kommentar schauen, der womöglich schon Stellung dazu nimmt.
ggf. ergänzend sonst in einen aktuellen (!) Kommentar schauen, der womöglich schon Stellung dazu nimmt.