12.02.2025, 20:39
(12.02.2025, 19:00)guga schrieb:(12.02.2025, 18:55)Praktiker schrieb:(12.02.2025, 17:40)guga schrieb:(12.02.2025, 15:17)Praktiker schrieb:(12.02.2025, 14:17)guga schrieb: Nö, wieso sollte das so sein? Das sind unsere Steuergelder. Ist schon okay, wenn der Staat gerade genug zahlt, damit es noch gerade genug qualifizierte Bewerber gibt. Nennt sich Angebot und Nachfrage. Keine Lust, dass der Staat mit meinem Steuergeldern der GK in Sachen Gehalt Konkurrenz macht. Wofür überhaupt? Damit der Richter zufriedener ist? Wieso ist der überhaupt unzufrieden? Die Gehälter sind bis zur Penisonierung beim Einstieg bereits ablesbar.
Für die Haltung habe ich eine gewisse Sympathie. Einschränkend aber der Hinweis auf Art. 33 GG: Die Besoldung unterliegt eben nicht nur Angebot und Nachfrage, sondern muss auch amtsangemessen sein. Und dazu gehört eben doch auch wieder eine Einordnung ins Besoldungsgefüge des öD und ein gewisser Vergleich zur Vergütung in der Wirtschaft - aber eben mit allen Vor- und Nachteilen und nicht nur Rosinen picken.
Amtsangemessen ist ein unbestimmter Rechtsbegriff. Man könnte ihn entsprechend auslegen. Mir ist natürlich die Rechtsprechung des BVerfG zu dem Thema bekannt. Ich finde sie schlicht falsch und wenig überzeugend. Guga Definition von amtsangemessen: Eine Besoldung ist amtsangemessen, wenn sich ausreichend qualifizierte Bewerber finden, die den Beruf zu der festgelegten Besoldung ausüben möchten. Der Bewerber gibt damit zu erkennen, dass er die Besoldung für amtsangemessen hält.
Aber dann würde natürlich das Tatbestandsmerkmal leerlaufen. Ein grundrechtsgleiches Recht darauf, dass die Besoldung nicht so weit abgesenkt wird, dass niemand mehr ein Amt übernimmt, wäre ziemlich sinnlos...
Wieso wäre das sinnlos? Wo ist das Problem, die Besoldung auf einem Niveau zu halten, das genug 8P Kandidaten anzieht?
Das ist kein Problem und könnte man natürlich so regeln, wenn man es wollte. Ein Individualrecht darauf, dass der Staat überhaupt noch irgendwenn einstellt, ist aber nutzlos. Das macht er ja schon aus eigenem Interesse und nach den Gesetzen des Marktes.
Ausführlicher: Funktion des Art. 33 GG ist es, gewisse Dinge der freien Regelung durch den Gesetzgeber zu entziehen. Denn da gibt es die Besonderheit, dass der Gesetzgeber zugleich Chef ist und damit anders als andere Arbeitgeber einseitig die Bedingungen setzen und verändern kann. Hinzu kommt, dass der Beamte dagegen auch nicht streiken darf. Der Dienstherr könnte also bis zur Grenze dessen, was der Arbeitsmarkt hergibt, die Standards runterschrauben. Das will die Verfassung verhindern. Es macht also den Artikel funktionslos, wenn man ihn so liest, dass man sich nur gegen das wehren kann, was der Arbeitsmarkt ohnehin gar nicht mehr mitmacht.
Klar, Du ziehst jetzt eine zusätzliche Grenze ein, weil sich nicht irgendwer mit Befähigung zum Richteramt bewerben muss, sondern ausreichend Personen mit 2 x 8. Unabhängig davon, dass damit wohl eine Erhöhung der Besoldung ausgelöst würde, ist es ja auch etwas willkürlich, "amtsangemessen" mit 2 x 8 zu übersetzen.
Ich finde, dass die Besoldung im Großen und Ganzen in Ordnung geht. Nur Deine Auslegung von Art. 33 GG überzeugt mich eben nicht. Aber das Schicksal teile ich ja mit dem BVerfG ;))
12.02.2025, 22:05
Spricht für dich, dass du meine hingerotzte Auslegung nicht überzeugend findest.
12.02.2025, 22:08
Ich bin R1, ich bleib R1 und geh um 1

12.02.2025, 23:17
(12.02.2025, 15:17)Praktiker schrieb:(12.02.2025, 14:17)guga schrieb:(12.02.2025, 13:07)Friedman schrieb:(12.02.2025, 11:37)Egal_ schrieb: Der Artikel ist hinter der Bezahlschranke, aber ich denke sowieso, dass es für den ein oder anderen hilfreich sein kann, auch nach rechts und links über den Tellerrand zu schauen. Die Gehälter in der Normalbevölkerung liegen deutlich unter dem, was hier immer diskutiert wird. So schlecht geht es uns also nicht."Uns geht es gut" ist kein Argument gegen eine leistungsgerechte Besoldung. Die Vergleichsgruppe ist doch nicht der Querschnitt der erwerbstätigen Bevölkerung, sondern in Qualifikation, Arbeitsbelastung und Verantwortung vergleichbare Personen.
Wer nicht nur auf emotionaler Ebene diskutieren möchte, sondern allgemein an finanziellen Themen interessiert ist, dem kann ich die YouTube Kanäle von Finanztipp und Finanzfluss empfehlen. Die weisen u.a. auch auf die Statistik hin, mit der man selbst im Internet prüfen kann, in welcher sozialen Schicht man lebt und wie viel Prozent der Bevölkerung mehr und wie viel weniger verdienen. Man kann sie aber auch ergoogeln. Es ist sehr aufschlussreich, wenn man feststellt, dass man zu den oberen 20% (Berufseinsteiger), 10% oder 5% gehört. Damit erklären sich nämlich auch Kommentare wie unter dem verlinkten Artikel.
Nö, wieso sollte das so sein? Das sind unsere Steuergelder. Ist schon okay, wenn der Staat gerade genug zahlt, damit es noch gerade genug qualifizierte Bewerber gibt. Nennt sich Angebot und Nachfrage. Keine Lust, dass der Staat mit meinem Steuergeldern der GK in Sachen Gehalt Konkurrenz macht. Wofür überhaupt? Damit der Richter zufriedener ist? Wieso ist der überhaupt unzufrieden? Die Gehälter sind bis zur Penisonierung beim Einstieg bereits ablesbar.
Für die Haltung habe ich eine gewisse Sympathie. Einschränkend aber der Hinweis auf Art. 33 GG: Die Besoldung unterliegt eben nicht nur Angebot und Nachfrage, sondern muss auch amtsangemessen sein. Und dazu gehört eben doch auch wieder eine Einordnung ins Besoldungsgefüge des öD und ein gewisser Vergleich zur Vergütung in der Wirtschaft - aber eben mit allen Vor- und Nachteilen und nicht nur Rosinen picken.
so ist es und deshalb sollte man eben auch berücksichtigen, dass Richter in R1 allein durch ihre Dienstjahre im Vergleich bis A15 aufsteigen, wofür Verwaltungsbeamte immerhin zweimal befördert werden müssen.
12.02.2025, 23:43
(12.02.2025, 23:17)juraistschön schrieb:(12.02.2025, 15:17)Praktiker schrieb:(12.02.2025, 14:17)guga schrieb:(12.02.2025, 13:07)Friedman schrieb:(12.02.2025, 11:37)Egal_ schrieb: Der Artikel ist hinter der Bezahlschranke, aber ich denke sowieso, dass es für den ein oder anderen hilfreich sein kann, auch nach rechts und links über den Tellerrand zu schauen. Die Gehälter in der Normalbevölkerung liegen deutlich unter dem, was hier immer diskutiert wird. So schlecht geht es uns also nicht."Uns geht es gut" ist kein Argument gegen eine leistungsgerechte Besoldung. Die Vergleichsgruppe ist doch nicht der Querschnitt der erwerbstätigen Bevölkerung, sondern in Qualifikation, Arbeitsbelastung und Verantwortung vergleichbare Personen.
Wer nicht nur auf emotionaler Ebene diskutieren möchte, sondern allgemein an finanziellen Themen interessiert ist, dem kann ich die YouTube Kanäle von Finanztipp und Finanzfluss empfehlen. Die weisen u.a. auch auf die Statistik hin, mit der man selbst im Internet prüfen kann, in welcher sozialen Schicht man lebt und wie viel Prozent der Bevölkerung mehr und wie viel weniger verdienen. Man kann sie aber auch ergoogeln. Es ist sehr aufschlussreich, wenn man feststellt, dass man zu den oberen 20% (Berufseinsteiger), 10% oder 5% gehört. Damit erklären sich nämlich auch Kommentare wie unter dem verlinkten Artikel.
Nö, wieso sollte das so sein? Das sind unsere Steuergelder. Ist schon okay, wenn der Staat gerade genug zahlt, damit es noch gerade genug qualifizierte Bewerber gibt. Nennt sich Angebot und Nachfrage. Keine Lust, dass der Staat mit meinem Steuergeldern der GK in Sachen Gehalt Konkurrenz macht. Wofür überhaupt? Damit der Richter zufriedener ist? Wieso ist der überhaupt unzufrieden? Die Gehälter sind bis zur Penisonierung beim Einstieg bereits ablesbar.
Für die Haltung habe ich eine gewisse Sympathie. Einschränkend aber der Hinweis auf Art. 33 GG: Die Besoldung unterliegt eben nicht nur Angebot und Nachfrage, sondern muss auch amtsangemessen sein. Und dazu gehört eben doch auch wieder eine Einordnung ins Besoldungsgefüge des öD und ein gewisser Vergleich zur Vergütung in der Wirtschaft - aber eben mit allen Vor- und Nachteilen und nicht nur Rosinen picken.
so ist es und deshalb sollte man eben auch berücksichtigen, dass Richter in R1 allein durch ihre Dienstjahre im Vergleich bis A15 aufsteigen, wofür Verwaltungsbeamte immerhin zweimal befördert werden müssen.
Volle Zustimmung.
13.02.2025, 09:16
(12.02.2025, 20:29)Egal_ schrieb:(12.02.2025, 13:34)JuraHassLiebe schrieb:(12.02.2025, 13:07)Friedman schrieb:(12.02.2025, 11:37)Egal_ schrieb: Der Artikel ist hinter der Bezahlschranke, aber ich denke sowieso, dass es für den ein oder anderen hilfreich sein kann, auch nach rechts und links über den Tellerrand zu schauen. Die Gehälter in der Normalbevölkerung liegen deutlich unter dem, was hier immer diskutiert wird. So schlecht geht es uns also nicht."Uns geht es gut" ist kein Argument gegen eine leistungsgerechte Besoldung. Die Vergleichsgruppe ist doch nicht der Querschnitt der erwerbstätigen Bevölkerung, sondern in Qualifikation, Arbeitsbelastung und Verantwortung vergleichbare Personen.
Wer nicht nur auf emotionaler Ebene diskutieren möchte, sondern allgemein an finanziellen Themen interessiert ist, dem kann ich die YouTube Kanäle von Finanztipp und Finanzfluss empfehlen. Die weisen u.a. auch auf die Statistik hin, mit der man selbst im Internet prüfen kann, in welcher sozialen Schicht man lebt und wie viel Prozent der Bevölkerung mehr und wie viel weniger verdienen. Man kann sie aber auch ergoogeln. Es ist sehr aufschlussreich, wenn man feststellt, dass man zu den oberen 20% (Berufseinsteiger), 10% oder 5% gehört. Damit erklären sich nämlich auch Kommentare wie unter dem verlinkten Artikel.
Ja sehe ich auch so. Da sind die Kollegen in der freien Wirtschaft, die dieselbe Ausbildung durchlaufen haben, eine bessere Vergleichsgruppe und da kommt vermutlich auch der Frust her. Der Durchschnittsbürger ist schnell entsetzt über eine Forderung von 2.000 Euro mehr netto, dass kann man ihm kaum verübeln, wenn es fast dem eigenem Nettogehalt entspricht, welches jemand zusätzlich zu seinem bereits scheinbar sehr hohen Gehalt fordert.
Auf der anderen Seite muss man der Richterin entgegenhalten, dass nicht nur ihr jetziges Gehalt, sondern auch ihr potentielles Gehalt in 5, 10 und 20 Jahren bei Berufseinstieg gewissermaßen feststand und sie sich (vermutlich unter Berücksichtigung der Vorzüge des Richteramtes) bewusst dazu entschieden hat. Und solang es genügend Nachwuchs gibt, werden wohl kaum die Gehälter – erst Recht nicht in dem geforderte Umfang – angepasst werden. Vorher werden die Notenanforderungen sinken.
Das ist falsch. In der freien Wirtschaft bekommt niemand eine Rente von 75% des letzten Gehalts. Die Pension und die berufliche Sicherheit muss man nämlich mit einpreisen.
Das man dies Einpreisen muss, da hast du Recht. Falsch wird meine Aussage dadurch jedoch nicht. Auch wenn man die Bezüge im Alter einpreist, schneidet das Gehalt im öffentlichen Dienst, gemessen an den Anforderungen an die Bewerber, im Vergleich zur freien Wirtschaft ziemlich schlecht ab.
13.02.2025, 16:49
Wenn man das Richtergehalt mit dem Gehalt eines angestellten RA mit Doppel-VB in Senftenberg oder Mittweida vergleicht schneidet der Richter immer noch deutlich besser ab
13.02.2025, 18:30
(12.02.2025, 20:29)Egal_ schrieb:(12.02.2025, 13:34)JuraHassLiebe schrieb:(12.02.2025, 13:07)Friedman schrieb:(12.02.2025, 11:37)Egal_ schrieb: Der Artikel ist hinter der Bezahlschranke, aber ich denke sowieso, dass es für den ein oder anderen hilfreich sein kann, auch nach rechts und links über den Tellerrand zu schauen. Die Gehälter in der Normalbevölkerung liegen deutlich unter dem, was hier immer diskutiert wird. So schlecht geht es uns also nicht."Uns geht es gut" ist kein Argument gegen eine leistungsgerechte Besoldung. Die Vergleichsgruppe ist doch nicht der Querschnitt der erwerbstätigen Bevölkerung, sondern in Qualifikation, Arbeitsbelastung und Verantwortung vergleichbare Personen.
Wer nicht nur auf emotionaler Ebene diskutieren möchte, sondern allgemein an finanziellen Themen interessiert ist, dem kann ich die YouTube Kanäle von Finanztipp und Finanzfluss empfehlen. Die weisen u.a. auch auf die Statistik hin, mit der man selbst im Internet prüfen kann, in welcher sozialen Schicht man lebt und wie viel Prozent der Bevölkerung mehr und wie viel weniger verdienen. Man kann sie aber auch ergoogeln. Es ist sehr aufschlussreich, wenn man feststellt, dass man zu den oberen 20% (Berufseinsteiger), 10% oder 5% gehört. Damit erklären sich nämlich auch Kommentare wie unter dem verlinkten Artikel.
Ja sehe ich auch so. Da sind die Kollegen in der freien Wirtschaft, die dieselbe Ausbildung durchlaufen haben, eine bessere Vergleichsgruppe und da kommt vermutlich auch der Frust her. Der Durchschnittsbürger ist schnell entsetzt über eine Forderung von 2.000 Euro mehr netto, dass kann man ihm kaum verübeln, wenn es fast dem eigenem Nettogehalt entspricht, welches jemand zusätzlich zu seinem bereits scheinbar sehr hohen Gehalt fordert.
Auf der anderen Seite muss man der Richterin entgegenhalten, dass nicht nur ihr jetziges Gehalt, sondern auch ihr potentielles Gehalt in 5, 10 und 20 Jahren bei Berufseinstieg gewissermaßen feststand und sie sich (vermutlich unter Berücksichtigung der Vorzüge des Richteramtes) bewusst dazu entschieden hat. Und solang es genügend Nachwuchs gibt, werden wohl kaum die Gehälter – erst Recht nicht in dem geforderte Umfang – angepasst werden. Vorher werden die Notenanforderungen sinken.
Das ist falsch. In der freien Wirtschaft bekommt niemand eine Rente von 75% des letzten Gehalts. Die Pension und die berufliche Sicherheit muss man nämlich mit einpreisen.
Klar gibt es das. Es sind halt nur nicht 75% aus der gesetzlichen Rente. Ich kenne allerdings zig Leute, die durch zusätzliche Betriebsrenten und teilweise großzügige Abfindungspakete durchaus auf 75% kommen.
13.02.2025, 19:05
(13.02.2025, 18:30)Pontifex Maximus schrieb:(12.02.2025, 20:29)Egal_ schrieb:(12.02.2025, 13:34)JuraHassLiebe schrieb:(12.02.2025, 13:07)Friedman schrieb:(12.02.2025, 11:37)Egal_ schrieb: Der Artikel ist hinter der Bezahlschranke, aber ich denke sowieso, dass es für den ein oder anderen hilfreich sein kann, auch nach rechts und links über den Tellerrand zu schauen. [...]"Uns geht es gut" ist kein Argument gegen eine leistungsgerechte Besoldung. Die Vergleichsgruppe ist doch nicht der Querschnitt der erwerbstätigen Bevölkerung, sondern in Qualifikation, Arbeitsbelastung und Verantwortung vergleichbare Personen.
Ja sehe ich auch so. [...]
Das ist falsch. In der freien Wirtschaft bekommt niemand eine Rente von 75% des letzten Gehalts. Die Pension und die berufliche Sicherheit muss man nämlich mit einpreisen.
Klar gibt es das. Es sind halt nur nicht 75% aus der gesetzlichen Rente. Ich kenne allerdings zig Leute, die durch zusätzliche Betriebsrenten und teilweise großzügige Abfindungspakete durchaus auf 75% kommen.
Die Betriebsrente möchte ich sehen. Meine 60jährige Kollegin, mit ihrem Alt-Vertrag ja, wir aus der jüngeren Generation jedoch bei Weitem nicht. Außerdem zahlen nur wenige Arbeitgeber überhaupt eine arbeitgeberfinanzierte baV.
Eine Abfindung geht übrigens in der Regel mit einem gekündigem Arbeitsverhältnis einher, etwas, was den Beamten nie passieren wird.
14.02.2025, 15:13
(13.02.2025, 18:30)Pontifex Maximus schrieb:(12.02.2025, 20:29)Egal_ schrieb:(12.02.2025, 13:34)JuraHassLiebe schrieb:(12.02.2025, 13:07)Friedman schrieb:(12.02.2025, 11:37)Egal_ schrieb: Der Artikel ist hinter der Bezahlschranke, aber ich denke sowieso, dass es für den ein oder anderen hilfreich sein kann, auch nach rechts und links über den Tellerrand zu schauen. Die Gehälter in der Normalbevölkerung liegen deutlich unter dem, was hier immer diskutiert wird. So schlecht geht es uns also nicht."Uns geht es gut" ist kein Argument gegen eine leistungsgerechte Besoldung. Die Vergleichsgruppe ist doch nicht der Querschnitt der erwerbstätigen Bevölkerung, sondern in Qualifikation, Arbeitsbelastung und Verantwortung vergleichbare Personen.
Wer nicht nur auf emotionaler Ebene diskutieren möchte, sondern allgemein an finanziellen Themen interessiert ist, dem kann ich die YouTube Kanäle von Finanztipp und Finanzfluss empfehlen. Die weisen u.a. auch auf die Statistik hin, mit der man selbst im Internet prüfen kann, in welcher sozialen Schicht man lebt und wie viel Prozent der Bevölkerung mehr und wie viel weniger verdienen. Man kann sie aber auch ergoogeln. Es ist sehr aufschlussreich, wenn man feststellt, dass man zu den oberen 20% (Berufseinsteiger), 10% oder 5% gehört. Damit erklären sich nämlich auch Kommentare wie unter dem verlinkten Artikel.
Ja sehe ich auch so. Da sind die Kollegen in der freien Wirtschaft, die dieselbe Ausbildung durchlaufen haben, eine bessere Vergleichsgruppe und da kommt vermutlich auch der Frust her. Der Durchschnittsbürger ist schnell entsetzt über eine Forderung von 2.000 Euro mehr netto, dass kann man ihm kaum verübeln, wenn es fast dem eigenem Nettogehalt entspricht, welches jemand zusätzlich zu seinem bereits scheinbar sehr hohen Gehalt fordert.
Auf der anderen Seite muss man der Richterin entgegenhalten, dass nicht nur ihr jetziges Gehalt, sondern auch ihr potentielles Gehalt in 5, 10 und 20 Jahren bei Berufseinstieg gewissermaßen feststand und sie sich (vermutlich unter Berücksichtigung der Vorzüge des Richteramtes) bewusst dazu entschieden hat. Und solang es genügend Nachwuchs gibt, werden wohl kaum die Gehälter – erst Recht nicht in dem geforderte Umfang – angepasst werden. Vorher werden die Notenanforderungen sinken.
Das ist falsch. In der freien Wirtschaft bekommt niemand eine Rente von 75% des letzten Gehalts. Die Pension und die berufliche Sicherheit muss man nämlich mit einpreisen.
Klar gibt es das. Es sind halt nur nicht 75% aus der gesetzlichen Rente. Ich kenne allerdings zig Leute, die durch zusätzliche Betriebsrenten und teilweise großzügige Abfindungspakete durchaus auf 75% kommen.
Die Beschwerde ist doch aber, dass man mit den (Groß-)Kanzleigehältern nicht mithalten kann. Und von einer betrieblichen Altersvorsorge in Großkanzleien habe ich jedenfalls noch nicht gehört.
Gibt es vernünftige Betriebsrenten für Juristen? Bestimmt. Bekommt man die zuzüglich zu seinem astronomisch hohen Berufseinsteigergehalt in der Großkanzlei? Eben nicht.