16.01.2025, 13:50
Hallo zusammen,
ich habe mein 1. Examen jetzt mit insgesamt 8,97 Punkten bestanden (8,6 staatlich) und bin ziemlich enttäuscht darüber, dass ich das VB so knapp wie nur möglich verpasst habe. Ich frage mich, ob es im Hinblick auf Stationen im Ref oder den Berufseinstieg tatsächlich einen Unterschied machen würde, wenn ich mit 9,0 Punkten und damit mit VB bestanden hätte. Schließlich trennt mich davon nur ein halber Punkt in irgendeiner der relevanten Prüfungsleistungen. Mache ich mir zu viele Gedanken oder gilt das VB tatsächlich als starre Grenze für viele attraktive Stellen z.B. in Großkanzleien?
Danke im Voraus!
ich habe mein 1. Examen jetzt mit insgesamt 8,97 Punkten bestanden (8,6 staatlich) und bin ziemlich enttäuscht darüber, dass ich das VB so knapp wie nur möglich verpasst habe. Ich frage mich, ob es im Hinblick auf Stationen im Ref oder den Berufseinstieg tatsächlich einen Unterschied machen würde, wenn ich mit 9,0 Punkten und damit mit VB bestanden hätte. Schließlich trennt mich davon nur ein halber Punkt in irgendeiner der relevanten Prüfungsleistungen. Mache ich mir zu viele Gedanken oder gilt das VB tatsächlich als starre Grenze für viele attraktive Stellen z.B. in Großkanzleien?
Danke im Voraus!
16.01.2025, 13:59
(16.01.2025, 13:50)Bildungsbürgerproll schrieb: Hallo zusammen,
ich habe mein 1. Examen jetzt mit insgesamt 8,97 Punkten bestanden (8,6 staatlich) und bin ziemlich enttäuscht darüber, dass ich das VB so knapp wie nur möglich verpasst habe. Ich frage mich, ob es im Hinblick auf Stationen im Ref oder den Berufseinstieg tatsächlich einen Unterschied machen würde, wenn ich mit 9,0 Punkten und damit mit VB bestanden hätte. Schließlich trennt mich davon nur ein halber Punkt in irgendeiner der relevanten Prüfungsleistungen. Mache ich mir zu viele Gedanken oder gilt das VB tatsächlich als starre Grenze für viele attraktive Stellen z.B. in Großkanzleien?
Danke im Voraus!
Nein, macht dir keine Sorgen. In den allermeisten Fällen gibt es keine starre Notengrenzen und mit 8,9 bist du für die meisten Stellen gut qualifiziert.
Abgesehen davon - für die wenigen anderen Fälle - willst du bei jemandem arbeiten, der deine Einstellung von 0,03 Punkten Differenz abhängig macht?
16.01.2025, 14:07
Erst einmal Glückwunsch zu deinem tollen Examen!
Das ist eine beachtliche Note mit der dir sehr vielen Türen offen stehen.
Und einen Unterschied zu 9,0 macht es nicht, insbesondere wenn der Gesamteindruck passt. Jeder potentielle Arbeitgeber weiß wie viel Glück etc. in die Note letztlich einfließt und erkennt, dass du keineswegs ein schlechterer Jurist bist als ein anderer Bewerber mit 9,0. Vereinzelt gibt es vielleicht Kanzleien die starr an den 9,0 festhalten, aber es werden immer weniger. Deshalb musst du dir faktisch keine allzu großen Gedanken machen; im Gegenteil, du kannst sogar sehr stolz auf dich sein.
Ich kann deine Enttäuschung – entgegen einen bisherigen Ausführungen – dennoch ein wenig nachvollziehen, insbesondere weil es dermaßen knapp war. Letztlich musst du alleine mit deiner Note zufrieden sein und musst dich dafür auch vor niemandem rechtfertigen. Ich kenne Kandidaten die mit einem deutlich zweistelligen Ergebnis erneut geschrieben haben. Jeder rational denkende Mensch würde davon abraten oder zumindest die Sinnhaftigkeit hinterfragen. Aber darauf kommt es nicht an, jeder hat seine eigenen Ziele und jeder muss damit zufrieden sein. Ich finde du kannst sehr zufrieden sein, aber wenn du unbedingt von VB wolltest, dann spricht auch nichts dagegen erneut zu schreiben, sofern du diese Möglichkeit hast.
Das ist eine beachtliche Note mit der dir sehr vielen Türen offen stehen.
Und einen Unterschied zu 9,0 macht es nicht, insbesondere wenn der Gesamteindruck passt. Jeder potentielle Arbeitgeber weiß wie viel Glück etc. in die Note letztlich einfließt und erkennt, dass du keineswegs ein schlechterer Jurist bist als ein anderer Bewerber mit 9,0. Vereinzelt gibt es vielleicht Kanzleien die starr an den 9,0 festhalten, aber es werden immer weniger. Deshalb musst du dir faktisch keine allzu großen Gedanken machen; im Gegenteil, du kannst sogar sehr stolz auf dich sein.
Ich kann deine Enttäuschung – entgegen einen bisherigen Ausführungen – dennoch ein wenig nachvollziehen, insbesondere weil es dermaßen knapp war. Letztlich musst du alleine mit deiner Note zufrieden sein und musst dich dafür auch vor niemandem rechtfertigen. Ich kenne Kandidaten die mit einem deutlich zweistelligen Ergebnis erneut geschrieben haben. Jeder rational denkende Mensch würde davon abraten oder zumindest die Sinnhaftigkeit hinterfragen. Aber darauf kommt es nicht an, jeder hat seine eigenen Ziele und jeder muss damit zufrieden sein. Ich finde du kannst sehr zufrieden sein, aber wenn du unbedingt von VB wolltest, dann spricht auch nichts dagegen erneut zu schreiben, sofern du diese Möglichkeit hast.
16.01.2025, 19:26
(16.01.2025, 13:50)Bildungsbürgerproll schrieb: Hallo zusammen,Lieber Bildungsbürgerproll,
ich habe mein 1. Examen jetzt mit insgesamt 8,97 Punkten bestanden (8,6 staatlich) und bin ziemlich enttäuscht darüber, dass ich das VB so knapp wie nur möglich verpasst habe. Ich frage mich, ob es im Hinblick auf Stationen im Ref oder den Berufseinstieg tatsächlich einen Unterschied machen würde, wenn ich mit 9,0 Punkten und damit mit VB bestanden hätte. Schließlich trennt mich davon nur ein halber Punkt in irgendeiner der relevanten Prüfungsleistungen. Mache ich mir zu viele Gedanken oder gilt das VB tatsächlich als starre Grenze für viele attraktive Stellen z.B. in Großkanzleien?
Danke im Voraus!
die Enttäuschung ist emotional erstmal nachvollziehbar - wie kannst du auch anders fühlen, wenn einem seit vielen Jahren genau das vermittelt wird?
Zur Frage: Nein, du solltest langfristig keine Nachteile haben :) Viele Großkanzleien schauen vor allem auf den "Staatsteil" und da liegst du mit deinem gehobenen Befriedigend definitiv in der Range - vielleicht nicht bei Hengeler Mueller, Gleis Lutz oder Latham Watkins. Es gibt aber noch so viele andere interessante Kanzleien, dass du dich darüber nicht zu grämen brauchst.
Deine Note öffnet sehr viele Türen (und die, die sie nicht öffnet, hätten auch zB 9,1 Punkte staatlich nicht geöffnet). Deine Note ist ein tolles Ergebnis und öffnet auch im Ausland in akademischer Hinsicht - ich kann jetzt persönlich nur fürs Trinity College sprechen, da dort die "offizielle" Notengrenze bei 8,5 Punkten liegt - für diverse LL.M.-Programme Türen, sollte dich das interessieren.
Falls du eine Promotion anstrebst, so geht das bei deiner Note idR auch über den sog. Dispens - der bei einem überzeugenden Exposé / thematischer Passung auch gewährt werden wird.
Auch im Rahmen der anstehenden Bewerbungen für Stationen im Referendariat ist deine Note kein Handicap: Wenn dich ein Arbeitgeber wirklich ablehnen sollte wegen 0,03 Punkten, dann möchtest du dar gar nicht arbeiten.
Falls der Verbesserungsversuch eine Option ist, könntest du ihn einfach schreiben und spätestens dann anfangen, mit deiner Note Frieden zu schließen. Dein Ergebnis ist wirklich gut und etwas, was viele Absolventen so leider nicht erreichen (auch wenn man immer denkt, jeder hat doch mindestens mittleres befriedigend erreicht - dem ist nicht so).
Mit besten Wünschen
Joko
21.01.2025, 21:44
Wenn Dich Klausuren schreiben nicht belastet und Du das Gefühl hast, ohne Angst vorm Durchfallen könnte es noch einen Ticken besser laufen, dann schreib nochmal. Ansonsten bringt es mehr, die Zeit ins Zweite Examen zu investieren.
Vor 5 Stunden
Es gibt einige wenige Kanzleien, die tatsächlich starr auf dieser Notengrenze bestehen. Aktuell fallen mir da SZA und Milbank ein. Unabhängig davon wird es aber völlig egal sein und du wirst keine schlechteren Chancen haben als jemand mit 9,0. Für mich hast du ein VB geschafft, herzlichen Glückwunsch und viel Erfolg!