12.06.2015, 15:14
Ablehnung § 249 mehr als vertretbar: BGH 3 StR 261/13
12.06.2015, 15:14
Hab noch als Verfahrensrüge 338 Nr. 1 geprüft, weil im Protokoll nicht stand, dass die Schöffen vereidigt wurden. Jedoch ist diese Rüge präkludiertes.
Als Sachrüge hab ich noch Darstellungsfehler genannt, weil in den Urteilsgründen nichts zum Vorsatz hinsichtlich gemeinsamer Tatbegehung bzw. doppelten Gehilfenvorsatz zu finden war.
Als Sachrüge hab ich noch Darstellungsfehler genannt, weil in den Urteilsgründen nichts zum Vorsatz hinsichtlich gemeinsamer Tatbegehung bzw. doppelten Gehilfenvorsatz zu finden war.
12.06.2015, 15:19
12.06.2015, 15:22
(12.06.2015, 15:14)J aus B schrieb: Hab noch als Verfahrensrüge 338 Nr. 1 geprüft, weil im Protokoll nicht stand, dass die Schöffen vereidigt wurden. Jedoch ist diese Rüge präkludiertes.
Als Sachrüge hab ich noch Darstellungsfehler genannt, weil in den Urteilsgründen nichts zum Vorsatz hinsichtlich gemeinsamer Tatbegehung bzw. doppelten Gehilfenvorsatz zu finden war.
Ich hab noch 76 gvg weil drei berufsrichter willkürlich waren.
Konnte man aber auch gut ablehnen. ..
Gab doch keine Mitteilung nach 222a!
12.06.2015, 15:22
Welche Zusatzfrage?
Außerdem war noch Notwehr bzw. Nothilfe zu prüfen, weil der Mandant extra rügt, dass das Opfer die Schläge provoziert hätte, indem er seiner Freundin unmoralische Angebote gemacht hat...
Außerdem war noch Notwehr bzw. Nothilfe zu prüfen, weil der Mandant extra rügt, dass das Opfer die Schläge provoziert hätte, indem er seiner Freundin unmoralische Angebote gemacht hat...
12.06.2015, 15:23
(12.06.2015, 15:22)Gast schrieb:(12.06.2015, 15:14)J aus B schrieb: Hab noch als Verfahrensrüge 338 Nr. 1 geprüft, weil im Protokoll nicht stand, dass die Schöffen vereidigt wurden. Jedoch ist diese Rüge präkludiertes.
Als Sachrüge hab ich noch Darstellungsfehler genannt, weil in den Urteilsgründen nichts zum Vorsatz hinsichtlich gemeinsamer Tatbegehung bzw. doppelten Gehilfenvorsatz zu finden war.
Ich hab noch 76 gvg weil drei berufsrichter willkürlich waren.
Konnte man aber auch gut ablehnen. ..
Gab doch keine Mitteilung nach 222a!
doch gab es, stand vorne auf der ersten Seite des Sitzungsprotokolls!
12.06.2015, 15:29
Zusatzfrage? In welchem Bundesland?
12.06.2015, 15:30
(12.06.2015, 15:23)Gast schrieb:(12.06.2015, 15:22)Gast schrieb:(12.06.2015, 15:14)J aus B schrieb: Hab noch als Verfahrensrüge 338 Nr. 1 geprüft, weil im Protokoll nicht stand, dass die Schöffen vereidigt wurden. Jedoch ist diese Rüge präkludiertes.
Als Sachrüge hab ich noch Darstellungsfehler genannt, weil in den Urteilsgründen nichts zum Vorsatz hinsichtlich gemeinsamer Tatbegehung bzw. doppelten Gehilfenvorsatz zu finden war.
Ich hab noch 76 gvg weil drei berufsrichter willkürlich waren.
Konnte man aber auch gut ablehnen. ..
Gab doch keine Mitteilung nach 222a!
doch gab es, stand vorne auf der ersten Seite des Sitzungsprotokolls!
Stand da Mitteilung mach Beginn der Hauptverhandlung? Oder reicht es, wenn der UdG die Anwesenheit feststellt???
12.06.2015, 15:31
Ist der Antrag nicht eigene Entscheidung des revisionsgerichts? Weil ja keine verfahrensrechtlichen Gesetzesverletzungen?
Und die Vfg. war deswegen fehlerhaft weil die Adressen fehlten oder was?
Die Finalität konnte man insbesondere im Interesse des Mandanten ablehnen weil das auch ständige Rechtsprechung ist mein ich...
In NRW gab es keine Zusatzfrage. ;)
Und die Vfg. war deswegen fehlerhaft weil die Adressen fehlten oder was?
Die Finalität konnte man insbesondere im Interesse des Mandanten ablehnen weil das auch ständige Rechtsprechung ist mein ich...
In NRW gab es keine Zusatzfrage. ;)
12.06.2015, 15:38
Ich hab auch den 338 Nr. 1, weil Gericht mit drei Berufsrichtern aufgelaufen ist, wegen 76 II GVG. Bezüglich der Mitteilung nach 222a war ich unsicher, es standen nur die Namen der Richter im Protokoll. Weiß nicht, ob es da irgendwo speziell Mitteilung heißen muss.