12.12.2024, 18:39
(12.12.2024, 18:36)WegzurVolljuristin schrieb:(12.12.2024, 18:23)KVB123 schrieb:(12.12.2024, 18:17)DezemberNRW schrieb: Hat noch jemand die Klage abgewiesen? (NRW) Oder habt ihr der Klägerin alle recht gegeben?Ich hab auch abgewiesen :)
Ich konnte nicht so recht nachvollziehen, warum sie denn nun meinte, dass das Ermessen der Beklagten auf Null reduziert sei.
Aus dem alten Bescheid konnte ich das persönlich nicht ziehen, aus der Verwaltungsvorschrift (dass die nicht abgedruckt war, hat mich irgendwann so nervös gemacht) auch nicht und Vertrauen hab ich bei ihr irgendwie nicht erkennen können. Ebenso keine Verletzung von Art 12 und 14.
Ich fand’s auch sehr unglücklich dass die nicht abgedruckt war ehrlich gesagt… habe jetzt schon von mehreren Personen gehört, die die Vorschrift dann unterschiedlich interpretiert haben.
„Höchstens 6 Monate“ ist ja kein Argument dafür, sie dann jetzt nicht ab Juli wieder für sechs Monate (oder eben nur für einen) zu erteilen und so weiter
Ist doch eig egal, weil Verwaltungsvorschriften eh nur intern wirken. Also wenn das Gesetz (nach Auslegung) was anderes besagt dann sind die doch egal…
12.12.2024, 18:45
(12.12.2024, 18:39)Fml2024 schrieb:(12.12.2024, 18:36)WegzurVolljuristin schrieb:(12.12.2024, 18:23)KVB123 schrieb:(12.12.2024, 18:17)DezemberNRW schrieb: Hat noch jemand die Klage abgewiesen? (NRW) Oder habt ihr der Klägerin alle recht gegeben?Ich hab auch abgewiesen :)
Ich konnte nicht so recht nachvollziehen, warum sie denn nun meinte, dass das Ermessen der Beklagten auf Null reduziert sei.
Aus dem alten Bescheid konnte ich das persönlich nicht ziehen, aus der Verwaltungsvorschrift (dass die nicht abgedruckt war, hat mich irgendwann so nervös gemacht) auch nicht und Vertrauen hab ich bei ihr irgendwie nicht erkennen können. Ebenso keine Verletzung von Art 12 und 14.
Ich fand’s auch sehr unglücklich dass die nicht abgedruckt war ehrlich gesagt… habe jetzt schon von mehreren Personen gehört, die die Vorschrift dann unterschiedlich interpretiert haben.
„Höchstens 6 Monate“ ist ja kein Argument dafür, sie dann jetzt nicht ab Juli wieder für sechs Monate (oder eben nur für einen) zu erteilen und so weiter
Ist doch eig egal, weil Verwaltungsvorschriften eh nur intern wirken. Also wenn das Gesetz (nach Auslegung) was anderes besagt dann sind die doch egal…
Es stand sowas drin wie dass sich die Beklagte daran gebunden fühlt. Da musste man dann argumentieren denke ich.
12.12.2024, 18:52
Ich dachte das hat vielleicht Einfluss auf eine ggf. gebundene Entscheidung wegen bestehender Verwaltungspraxis, weil sich dadurch die Savhlage verändert hat und ein solcher Anspruch deswegen nicht mehr bestünde
12.12.2024, 19:03
(12.12.2024, 18:32)Fml2024 schrieb:(12.12.2024, 18:28)11223344 schrieb:(12.12.2024, 18:18)WegzurVolljuristin schrieb:Wieso war der Antrag auszulegen und wie hätte er denn lauten müssen? Was war euer Tenor?(12.12.2024, 18:17)DezemberNRW schrieb: Hat noch jemand die Klage abgewiesen? (NRW) Oder habt ihr der Klägerin alle recht gegeben?
Ich habe ihr stattgegeben, aber leider den Antrag nicht mehr ausgelegt 🙃
Denke man hätte auslegen müssen ob sie die FFK im Rahmen einer Bescheidungsklage beantragt oder feststellen lassen will, dass der Beklagte dem Antrag hätte stattgeben müssen.
Hab letzteres - dummerweise auch ohne Auslegung - meiner Klausur zugrunde gelegt.
In welchem Bezirk hast du denn geschrieben? Ist letztes denn (mit Auslegung) falsch?
12.12.2024, 19:07
(12.12.2024, 19:03)11223344 schrieb:(12.12.2024, 18:32)Fml2024 schrieb:(12.12.2024, 18:28)11223344 schrieb:(12.12.2024, 18:18)WegzurVolljuristin schrieb:Wieso war der Antrag auszulegen und wie hätte er denn lauten müssen? Was war euer Tenor?(12.12.2024, 18:17)DezemberNRW schrieb: Hat noch jemand die Klage abgewiesen? (NRW) Oder habt ihr der Klägerin alle recht gegeben?
Ich habe ihr stattgegeben, aber leider den Antrag nicht mehr ausgelegt 🙃
Denke man hätte auslegen müssen ob sie die FFK im Rahmen einer Bescheidungsklage beantragt oder feststellen lassen will, dass der Beklagte dem Antrag hätte stattgeben müssen.
Hab letzteres - dummerweise auch ohne Auslegung - meiner Klausur zugrunde gelegt.
In welchem Bezirk hast du denn geschrieben? Ist letztes denn (mit Auslegung) falsch?
Hab in Berlin geschrieben. Da der erste Antrag dahin ging, denke ich letzteres wäre nach Auslegung richtig. Allerdings hab ich auch schon das Rubrum falsch, also kp ob du mir vertrauen solltest 😂
12.12.2024, 19:10
Ist morgen eher eine Anwaltsklausur oder Behördenklausur wahrscheinlicher ?
12.12.2024, 20:02
12.12.2024, 20:17
12.12.2024, 20:44
(12.12.2024, 18:03)GastHH2024 schrieb:Die ehrenamtlichen Richter müssen an der Beratung und Entscheidung mitwirken, denn der Verzicht auf mündliche Verhandlung führt nicht zu einer Veränderung der Besetzung (arg. § 5 Abs. 3 S. 2)(12.12.2024, 17:32)RefNdsOL schrieb:(12.12.2024, 17:24)Fml2024 schrieb:(12.12.2024, 17:11)mimimi18 schrieb: Mal ne ganz dumme Frage an die NRWler
Meint ihr der Korrektor rastet enorm aus weil man im verfahren ohne mündliche Verhandlung die ehrenamtlichen Richter und das Datum der Entscheidung vergisst xD
War so panisch dass ich die Ehrenamtlichen Richter im letzten Moment aus Versehen gelöscht habe 😭 dazu habe ich noch vergessen das Datum der Entscheidung anzugeben
Gott das sind nervige Fehler auf der ersten Seite
Habt ihr auch das Rubrum berichtigt weil bei der GmbH nicht angegeben wurde dass diese durch den gf vertreten wird?
Wirken ehrenamtliche auch mit, wenn es keine mündliche Verhandlung gibt?
Hab auch nicht das Datum der Entscheidung sondern mit Schriftsatzfrist bis zum…. 🙃🥲
§ 5 III 2 VwGO .
Der gilt nach der einschlägigen Kommentierung (und auch nach dem eindeutigen Wortlaut) gerade nicht für eine Entscheidung im schriftlichen Verfahren nach § 101 Abs. 2 VwGO
12.12.2024, 20:54
Ich hätte gesagt Anwalt ist deutlich wahrscheinlicher weil es eben eh häufiger ist und Behörde im Oktober schon lief. Wusste aber nicht, dass es im Dezember häufiger sein soll