11.12.2024, 16:43
11.12.2024, 16:51
Besteht die Möglichkeit, dass auch wir morgen die Klausur gestellt kriegen?
11.12.2024, 16:54
11.12.2024, 16:56
(11.12.2024, 16:43)LariBW schrieb: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/v...onstrieren
Danke
11.12.2024, 16:59
11.12.2024, 17:02
(11.12.2024, 16:11)LariBW schrieb: Klausur ÖR1 in BW:
VGH BW, Beschl. v. 07.06.2024, Az. 12 S 882/24
Entscheidung des Gerichts war zu entwerfen (80 V Beschluss)
Vorl. Vollstreckbarkeit, Streitwertfestsetzung, Sachbericht erlassen.
Statthafter Rechtsbehelf sollte nur benannt werden.
Musste in BW diesen Durchgang bereits ein Tatbestand/Sachbericht geschrieben werden? (also in ZR oder StrafR)
Oder war dieser immer erlassen?
11.12.2024, 17:04
(11.12.2024, 17:02)freesyder schrieb:Soweit ich mich erinnere, war dieser bisher immer erlassen.(11.12.2024, 16:11)LariBW schrieb: Klausur ÖR1 in BW:
VGH BW, Beschl. v. 07.06.2024, Az. 12 S 882/24
Entscheidung des Gerichts war zu entwerfen (80 V Beschluss)
Vorl. Vollstreckbarkeit, Streitwertfestsetzung, Sachbericht erlassen.
Statthafter Rechtsbehelf sollte nur benannt werden.
Musste in BW diesen Durchgang bereits ein Tatbestand/Sachbericht geschrieben werden? (also in ZR oder StrafR)
Oder war dieser immer erlassen?
11.12.2024, 17:17
(11.12.2024, 16:59)Berlino24 schrieb:(11.12.2024, 16:54)OliBW schrieb:(11.12.2024, 16:51)Gesetzgeber1 schrieb: Besteht die Möglichkeit, dass auch wir morgen die Klausur gestellt kriegen?
das würde ich ausschließen, sonst dürft ihr euch auf die Nachklausur freuen. Habe ich schon zweimal erlebt, macht kein Spaß
wie ??
Also die Klausur kommt so in diesem Durchganh nicht mehr dran, sonst würde es die Chancengleichheit verletzen. Und dann schreibt man eine Nachklausur
11.12.2024, 18:42
Wie war euer Tenor heute? Und: Warum? Spuckt es aus - jeder hat etwas anderes, sodass alles richtig sein wird/könnte.
11.12.2024, 21:41
(11.12.2024, 18:42)Gast001BW schrieb: Wie war euer Tenor heute? Und: Warum? Spuckt es aus - jeder hat etwas anderes, sodass alles richtig sein wird/könnte.Mein Tenor lautete:
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragstellerinnen je zur Hälfte.
Keine Ahnung. Der VGH hat es anders gesehen und die Entscheidung des VG KA aufgehoben. Die Gründe sind noch nicht öffentlich
Habe gesagt öff Einrichtung (+)
Gefahr (+)
Sowohl öffentliche Sicherheit als auch für die Ordnung (+)
Was habt ihr?