17.11.2024, 19:45
Kurze Frage: Wenn § 19 HGB beispielsweise sagt, dass eine Firma den Zusatz eK haben muss. Warum sehe ich dann häufig Firmen, auch im HR, die nur "Mustermann Fahnen Herstellung" heißen, also der Zusatz gerade fehlt? Vllt. hat da jemand eine Antwort. Danke euch!
17.11.2024, 23:00
Mir scheint im Register sogar häufig ohne eK eingetragen zu werden, vermutlich weil dort klar ist, dass es sich um einen Einzelkaufmann handelt, wenn nichts da steht. In der HRV finde ich dazu allerdings nichts - schau mal in die Kommentierung dazu, vermutlich war es einfach schon immer so, dass man da nicht zu streng war... oder es wurde früher lockerer gehandhabt als heute...
18.11.2024, 18:34
(17.11.2024, 23:00)Praktiker schrieb: Mir scheint im Register sogar häufig ohne eK eingetragen zu werden, vermutlich weil dort klar ist, dass es sich um einen Einzelkaufmann handelt, wenn nichts da steht. In der HRV finde ich dazu allerdings nichts - schau mal in die Kommentierung dazu, vermutlich war es einfach schon immer so, dass man da nicht zu streng war... oder es wurde früher lockerer gehandhabt als heute...
Vielen Dank! Hatte noch eine andere Frage: Was genau ist jetzt eigentlich die Firma iSd §§ 17 ff. HGB. Der Name des Kaufmanns oder der Name seines Handelsgewerbes iSd § 1 II HGB? Irgendwie verstehe ich die Verbindung noch nicht so ganz. Also mir ist klar, dass ich bspw. Ist-Kaufmann bin, wenn ich ein Handelsgewerbe nach § 1 II HGB führe. Aber wie steht dazu die Firma im Verhältnis?
18.11.2024, 19:25
(18.11.2024, 18:34)RefiNRW24 schrieb:(17.11.2024, 23:00)Praktiker schrieb: Mir scheint im Register sogar häufig ohne eK eingetragen zu werden, vermutlich weil dort klar ist, dass es sich um einen Einzelkaufmann handelt, wenn nichts da steht. In der HRV finde ich dazu allerdings nichts - schau mal in die Kommentierung dazu, vermutlich war es einfach schon immer so, dass man da nicht zu streng war... oder es wurde früher lockerer gehandhabt als heute...
Vielen Dank! Hatte noch eine andere Frage: Was genau ist jetzt eigentlich die Firma iSd §§ 17 ff. HGB. Der Name des Kaufmanns oder der Name seines Handelsgewerbes iSd § 1 II HGB? Irgendwie verstehe ich die Verbindung noch nicht so ganz. Also mir ist klar, dass ich bspw. Ist-Kaufmann bin, wenn ich ein Handelsgewerbe nach § 1 II HGB führe. Aber wie steht dazu die Firma im Verhältnis?
§ 17 I HGB beschreibt es im Grunde. Es ist der Name, unter dem der Kaufmann seine Geschäfte betreibt und unterschreibt. Das ist beim Einzelkaufleuten/Ist-Kaufmännern ggf. schwieriger zu verstehen, da dort ggf. Firma und Name der natürlichen Person identisch sein können, aber dazu zählen ja auch bspw. die Form-Kaufmänner nach § 6 I HGB, insbesondere die Handelsgesellschaften.
Wenn du jetzt die AmazonenObst OHG oder die Obstexperten KG. Dann sind dies Firmen der jeweiligen (Form-)Kaufleute.
Die Firma kann bspw. für die Haftung eines Erwerbs des Handelsgeschäftes von Bedeutung sein, § 25 I 1, III HGB. Beachet dazu auch § 23 HGB!
18.11.2024, 19:35
(18.11.2024, 19:25)RefNdsOL schrieb:(18.11.2024, 18:34)RefiNRW24 schrieb:(17.11.2024, 23:00)Praktiker schrieb: Mir scheint im Register sogar häufig ohne eK eingetragen zu werden, vermutlich weil dort klar ist, dass es sich um einen Einzelkaufmann handelt, wenn nichts da steht. In der HRV finde ich dazu allerdings nichts - schau mal in die Kommentierung dazu, vermutlich war es einfach schon immer so, dass man da nicht zu streng war... oder es wurde früher lockerer gehandhabt als heute...
Vielen Dank! Hatte noch eine andere Frage: Was genau ist jetzt eigentlich die Firma iSd §§ 17 ff. HGB. Der Name des Kaufmanns oder der Name seines Handelsgewerbes iSd § 1 II HGB? Irgendwie verstehe ich die Verbindung noch nicht so ganz. Also mir ist klar, dass ich bspw. Ist-Kaufmann bin, wenn ich ein Handelsgewerbe nach § 1 II HGB führe. Aber wie steht dazu die Firma im Verhältnis?
§ 17 I HGB beschreibt es im Grunde. Es ist der Name, unter dem der Kaufmann seine Geschäfte betreibt und unterschreibt. Das ist beim Einzelkaufleuten/Ist-Kaufmännern ggf. schwieriger zu verstehen, da dort ggf. Firma und Name der natürlichen Person identisch sein können, aber dazu zählen ja auch bspw. die Form-Kaufmänner nach § 6 I HGB, insbesondere die Handelsgesellschaften.
Wenn du jetzt die AmazonenObst OHG oder die Obstexperten KG. Dann sind dies Firmen der jeweiligen (Form-)Kaufleute.
Die Firma kann bspw. für die Haftung eines Erwerbs des Handelsgeschäftes von Bedeutung sein, § 25 I 1, III HGB. Beachet dazu auch § 23 HGB!
Danke! Also die Firma ist dann der Name des Unternehmensträgers, sprich des Kaufmanns? Dh ich als natürliche Person bin bspw. eingetragener Kaufmann (= der Unternehmensträger) und trete diesbezüglich im Rechtsverkehr unter einer Firma auf.
18.11.2024, 19:46
(18.11.2024, 19:35)RefiNRW24 schrieb:(18.11.2024, 19:25)RefNdsOL schrieb:(18.11.2024, 18:34)RefiNRW24 schrieb:(17.11.2024, 23:00)Praktiker schrieb: Mir scheint im Register sogar häufig ohne eK eingetragen zu werden, vermutlich weil dort klar ist, dass es sich um einen Einzelkaufmann handelt, wenn nichts da steht. In der HRV finde ich dazu allerdings nichts - schau mal in die Kommentierung dazu, vermutlich war es einfach schon immer so, dass man da nicht zu streng war... oder es wurde früher lockerer gehandhabt als heute...
Vielen Dank! Hatte noch eine andere Frage: Was genau ist jetzt eigentlich die Firma iSd §§ 17 ff. HGB. Der Name des Kaufmanns oder der Name seines Handelsgewerbes iSd § 1 II HGB? Irgendwie verstehe ich die Verbindung noch nicht so ganz. Also mir ist klar, dass ich bspw. Ist-Kaufmann bin, wenn ich ein Handelsgewerbe nach § 1 II HGB führe. Aber wie steht dazu die Firma im Verhältnis?
§ 17 I HGB beschreibt es im Grunde. Es ist der Name, unter dem der Kaufmann seine Geschäfte betreibt und unterschreibt. Das ist beim Einzelkaufleuten/Ist-Kaufmännern ggf. schwieriger zu verstehen, da dort ggf. Firma und Name der natürlichen Person identisch sein können, aber dazu zählen ja auch bspw. die Form-Kaufmänner nach § 6 I HGB, insbesondere die Handelsgesellschaften.
Wenn du jetzt die AmazonenObst OHG oder die Obstexperten KG. Dann sind dies Firmen der jeweiligen (Form-)Kaufleute.
Die Firma kann bspw. für die Haftung eines Erwerbs des Handelsgeschäftes von Bedeutung sein, § 25 I 1, III HGB. Beachet dazu auch § 23 HGB!
Danke! Also die Firma ist dann der Name des Unternehmensträgers, sprich des Kaufmanns? Dh ich als natürliche Person bin bspw. eingetragener Kaufmann (= der Unternehmensträger) und trete diesbezüglich im Rechtsverkehr unter einer Firma auf.
Nein. Das nennt man auch Personenfirma, in denen die betreibende Person und Firma identisch sind.
Es kann auch eine Sachfirma (d.h. mit Bezug zum Tätigkeitsgebiet sein) eine Mischfirma (Kombiantion aus Sach- und Personenfirma) oder eine völlige Phantasiefirma sein, solange sie eindeutig ist (teilweise Beschränkungen bei Begriffen, die der Allgemeinheit nutzbar bleiben müssen).
Max Mustermann
Firma: Max Mustermann Handwerksleistungen (Mischfirma)
Firma: Max Mustermann (Personenfirma)
Firma: MaxiWerke (Phatasiefirma)
Das sind alles möglichen Firmen, die der Kaufmann Max Mustermann wählen kann und unter denen er entsprechend sein Geschäfte betreiben kann. Er kann auch unter der Firma, die er eintragen lässt, dann nach § 17 II HGB klagen und verklagt werden - und zwar unabhängig davon, ob das eine Personen-, Sach-, Misch- oder Phantasiefirma ist.
18.11.2024, 19:53
(18.11.2024, 19:46)RefNdsOL schrieb:(18.11.2024, 19:35)RefiNRW24 schrieb:(18.11.2024, 19:25)RefNdsOL schrieb:(18.11.2024, 18:34)RefiNRW24 schrieb:(17.11.2024, 23:00)Praktiker schrieb: Mir scheint im Register sogar häufig ohne eK eingetragen zu werden, vermutlich weil dort klar ist, dass es sich um einen Einzelkaufmann handelt, wenn nichts da steht. In der HRV finde ich dazu allerdings nichts - schau mal in die Kommentierung dazu, vermutlich war es einfach schon immer so, dass man da nicht zu streng war... oder es wurde früher lockerer gehandhabt als heute...
Vielen Dank! Hatte noch eine andere Frage: Was genau ist jetzt eigentlich die Firma iSd §§ 17 ff. HGB. Der Name des Kaufmanns oder der Name seines Handelsgewerbes iSd § 1 II HGB? Irgendwie verstehe ich die Verbindung noch nicht so ganz. Also mir ist klar, dass ich bspw. Ist-Kaufmann bin, wenn ich ein Handelsgewerbe nach § 1 II HGB führe. Aber wie steht dazu die Firma im Verhältnis?
§ 17 I HGB beschreibt es im Grunde. Es ist der Name, unter dem der Kaufmann seine Geschäfte betreibt und unterschreibt. Das ist beim Einzelkaufleuten/Ist-Kaufmännern ggf. schwieriger zu verstehen, da dort ggf. Firma und Name der natürlichen Person identisch sein können, aber dazu zählen ja auch bspw. die Form-Kaufmänner nach § 6 I HGB, insbesondere die Handelsgesellschaften.
Wenn du jetzt die AmazonenObst OHG oder die Obstexperten KG. Dann sind dies Firmen der jeweiligen (Form-)Kaufleute.
Die Firma kann bspw. für die Haftung eines Erwerbs des Handelsgeschäftes von Bedeutung sein, § 25 I 1, III HGB. Beachet dazu auch § 23 HGB!
Danke! Also die Firma ist dann der Name des Unternehmensträgers, sprich des Kaufmanns? Dh ich als natürliche Person bin bspw. eingetragener Kaufmann (= der Unternehmensträger) und trete diesbezüglich im Rechtsverkehr unter einer Firma auf.
Nein. Das nennt man auch Personenfirma, in denen die betreibende Person und Firma identisch sind.
Es kann auch eine Sachfirma (d.h. mit Bezug zum Tätigkeitsgebiet sein) eine Mischfirma (Kombiantion aus Sach- und Personenfirma) oder eine völlige Phantasiefirma sein, solange sie eindeutig ist (teilweise Beschränkungen bei Begriffen, die der Allgemeinheit nutzbar bleiben müssen).
Max Mustermann
Firma: Max Mustermann Handwerksleistungen (Mischfirma)
Firma: Max Mustermann (Personenfirma)
Firma: MaxiWerke (Phatasiefirma)
Das sind alles möglichen Firmen, die der Kaufmann Max Mustermann wählen kann und unter denen er entsprechend sein Geschäfte betreiben kann. Er kann auch unter der Firma, die er eintragen lässt, dann nach § 17 II HGB klagen und verklagt werden - und zwar unabhängig davon, ob das eine Personen-, Sach-, Misch- oder Phantasiefirma ist.
Also sind Firma und Kaufmann grundsätzlich rechtlich zu trennen? Unternehmensträger ist demnach der Kaufmann, seine Firma dient mithin nur der Identifizierung im Rechtsverkehr? Wenn das so wäre, verstehe ich aber nicht den Vorteil einer Firma. Überspitzt gesagt, hätte es ja auch gereicht, einfach den Kaufmann immer unter seinem echten Namen auftreten zu lassen.
18.11.2024, 20:11
(18.11.2024, 19:53)RefiNRW24 schrieb:(18.11.2024, 19:46)RefNdsOL schrieb:(18.11.2024, 19:35)RefiNRW24 schrieb:(18.11.2024, 19:25)RefNdsOL schrieb:(18.11.2024, 18:34)RefiNRW24 schrieb: Vielen Dank! Hatte noch eine andere Frage: Was genau ist jetzt eigentlich die Firma iSd §§ 17 ff. HGB. Der Name des Kaufmanns oder der Name seines Handelsgewerbes iSd § 1 II HGB? Irgendwie verstehe ich die Verbindung noch nicht so ganz. Also mir ist klar, dass ich bspw. Ist-Kaufmann bin, wenn ich ein Handelsgewerbe nach § 1 II HGB führe. Aber wie steht dazu die Firma im Verhältnis?
§ 17 I HGB beschreibt es im Grunde. Es ist der Name, unter dem der Kaufmann seine Geschäfte betreibt und unterschreibt. Das ist beim Einzelkaufleuten/Ist-Kaufmännern ggf. schwieriger zu verstehen, da dort ggf. Firma und Name der natürlichen Person identisch sein können, aber dazu zählen ja auch bspw. die Form-Kaufmänner nach § 6 I HGB, insbesondere die Handelsgesellschaften.
Wenn du jetzt die AmazonenObst OHG oder die Obstexperten KG. Dann sind dies Firmen der jeweiligen (Form-)Kaufleute.
Die Firma kann bspw. für die Haftung eines Erwerbs des Handelsgeschäftes von Bedeutung sein, § 25 I 1, III HGB. Beachet dazu auch § 23 HGB!
Danke! Also die Firma ist dann der Name des Unternehmensträgers, sprich des Kaufmanns? Dh ich als natürliche Person bin bspw. eingetragener Kaufmann (= der Unternehmensträger) und trete diesbezüglich im Rechtsverkehr unter einer Firma auf.
Nein. Das nennt man auch Personenfirma, in denen die betreibende Person und Firma identisch sind.
Es kann auch eine Sachfirma (d.h. mit Bezug zum Tätigkeitsgebiet sein) eine Mischfirma (Kombiantion aus Sach- und Personenfirma) oder eine völlige Phantasiefirma sein, solange sie eindeutig ist (teilweise Beschränkungen bei Begriffen, die der Allgemeinheit nutzbar bleiben müssen).
Max Mustermann
Firma: Max Mustermann Handwerksleistungen (Mischfirma)
Firma: Max Mustermann (Personenfirma)
Firma: MaxiWerke (Phatasiefirma)
Das sind alles möglichen Firmen, die der Kaufmann Max Mustermann wählen kann und unter denen er entsprechend sein Geschäfte betreiben kann. Er kann auch unter der Firma, die er eintragen lässt, dann nach § 17 II HGB klagen und verklagt werden - und zwar unabhängig davon, ob das eine Personen-, Sach-, Misch- oder Phantasiefirma ist.
Also sind Firma und Kaufmann grundsätzlich rechtlich zu trennen? Unternehmensträger ist demnach der Kaufmann, seine Firma dient mithin nur der Identifizierung im Rechtsverkehr? Wenn das so wäre, verstehe ich aber nicht den Vorteil einer Firma. Überspitzt gesagt, hätte es ja auch gereicht, einfach den Kaufmann immer unter seinem echten Namen auftreten zu lassen.
Es hängt wie oft im HGB mit der Vereinfachung des Handelsverkehrs zusammen. Die Firma begründet einen Rechtsschein und entsprechend eine Rechtsscheinhaftung, siehe § 25 I 1 HGB. Das heißt der Handelspartner des Firmeninhabers muss sich gerade nicht darüber informieren, wer jetzt tatsächlich dahinter steckt, sondern es genügt, dass er weiß unter welcher Firma dieses Geschäft betrieben wird/welche Firma sein Handelspartner führt. Denn auch unter dieser Firma kann die zugehörige Person (ob natürlich oder juristisch) verklagt werden, § 17 II HGB.
EDIT: Kfm. Max Müller kauft immer von Anton Meier e.K. seine Ware.
Kfm. Dieter Schultze erwirbt jetzt das Handelsgeschäft des Anton Meier und verkauft weiterhin unter Anton Meier e.K. die Ware.
Jetzt ist die Ware mangelhaft und Max Müller will seinen Händler verklagen. Er muss jetzt nicht erst schauen, wer hinter Anton Müller e.K. steckt, sondern er kann als Beklagten Anton Müller e.K. benennen. Die Zugehörigkeit der Firma zu Dieter Schultze folgt dann aus dem Handelsregister. Denn nach § 25 I 1 HGB haftet auch der Erwerber des Handelsgeschäftes, wenn er es unter der Firma fortführt.
EDIT2: Beachte dazu auch §§ 31, 29 HGB.