08.10.2019, 15:35
Hat jemand Erfahrung gemacht mit einem Verlangen nach einer Kopie beim LJPA nach DSGVO (also einer kostenlosen Kopie?)
https://www.lto.de/recht/studium-referen...klausuren/
https://www.lto.de/recht/studium-referen...klausuren/
09.10.2019, 09:40
An die Bayern, die gestern Noten bekommen haben: seid ihr zufrieden?
10.10.2019, 12:26
(04.10.2019, 18:11)Gast schrieb: Die Kameraden, die hier alle mit Prüfern gesprochen haben wollen und zu hören bekamen wollen, dass viele Seiten schlecht seien, wollen sich doch grade nur ein gutes Gewissen einreden, weil sie auf ihre Noten warten. Warum sollte ich 15 Seiten Sinnvolles schreiben, wenn ich 35 Seiten Herausragendes zu Papier bringen kann? Das mag nicht für jeden gelten, aber ich beziehe diesen vergleich mal auf meine Lerngruppe und mich.
Also 15 Seiten in Strafrecht sind sicher zu wenig, nur hab ich niemanden hier gesehen, der gesagt hat, dass dies reichen würde. Zivilrecht und Strafrecht sind absolut nicht vergleichbar vom Umfang der Klausuren. Ansonsten würde ich sagen, dass du als "Kamerad" vlt verstehen solltest, dass es eigentlich nie einen Grund gibt (PRAXISNÄHE =2. Staatsexamen), soviele Seiten abzugeben und natürlich ein Prüfer einen Anfall bei solchen Mengen bekommt. Trotzdem wundern sich die Leute immer wieder über die oft nur sehr schwache Benotung. Einfach mal einen Prüfer selbst fragen, was er zu den 35 plus Seiten Kandidaten sagt ;) Ausnahmen bestätigen selbstverständlich die Regel.
10.10.2019, 14:09
(10.10.2019, 12:26)Gast schrieb:(04.10.2019, 18:11)Gast schrieb: Die Kameraden, die hier alle mit Prüfern gesprochen haben wollen und zu hören bekamen wollen, dass viele Seiten schlecht seien, wollen sich doch grade nur ein gutes Gewissen einreden, weil sie auf ihre Noten warten. Warum sollte ich 15 Seiten Sinnvolles schreiben, wenn ich 35 Seiten Herausragendes zu Papier bringen kann? Das mag nicht für jeden gelten, aber ich beziehe diesen vergleich mal auf meine Lerngruppe und mich.
Also 15 Seiten in Strafrecht sind sicher zu wenig, nur hab ich niemanden hier gesehen, der gesagt hat, dass dies reichen würde. Zivilrecht und Strafrecht sind absolut nicht vergleichbar vom Umfang der Klausuren. Ansonsten würde ich sagen, dass du als "Kamerad" vlt verstehen solltest, dass es eigentlich nie einen Grund gibt (PRAXISNÄHE =2. Staatsexamen), soviele Seiten abzugeben und natürlich ein Prüfer einen Anfall bei solchen Mengen bekommt. Trotzdem wundern sich die Leute immer wieder über die oft nur sehr schwache Benotung. Einfach mal einen Prüfer selbst fragen, was er zu den 35 plus Seiten Kandidaten sagt ;) Ausnahmen bestätigen selbstverständlich die Regel.
Mich würde mal interessieren, wie viel du geschrieben hast und was dabei herumgekommen ist.
10.11.2024, 09:35
Hallo :)
Hätte jemand den SV, auch gerne mit Lösung , der ersten Klausur in ZR in Bayern? Diese behandelt ein Thema, dass wir letztens in der AG gemacht haben. Verstehe es absolut nicht und möchte es anhand der Klauaur mit Lösung nochmal durcharbeiten.
Hätte jemand den SV, auch gerne mit Lösung , der ersten Klausur in ZR in Bayern? Diese behandelt ein Thema, dass wir letztens in der AG gemacht haben. Verstehe es absolut nicht und möchte es anhand der Klauaur mit Lösung nochmal durcharbeiten.
10.11.2024, 12:41
(08.10.2019, 15:35)Einsicht Klausuren schrieb: Hat jemand Erfahrung gemacht mit einem Verlangen nach einer Kopie beim LJPA nach DSGVO (also einer kostenlosen Kopie?)
https://www.lto.de/recht/studium-referen...klausuren/
Das GJPA hat sich zunächst mit hanebüchenen Argumenten geweigert, wurde 2021, 2022 ein paar Mal verklagt, seitdem gibt's sieben PDF-Dateien als E-Mail-Anhang