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Anträge in der Anwaltsklausur & ZV
Sagaliu
Junior Member
**
Beiträge: 10
Themen: 3
Registriert seit: Nov 2024
#1
09.11.2024, 19:08
Hey Leute,

wenn ich in meinem materiell-rechtlichen Gutachten in der Anwaltsklausur (wir sind Anwalt aus Beklagtensicht) zum Ergebnis komme, dass ein Antrag der Klägerin begründet ist, der andere aber nicht. Beantrage ich dann trotzdem zunächst einmal in meiner Klageerwiderung Klageabweisung oder würdet ihr den von mir geprüften und bejahten Anspruch dann für anerkennen oder antizipiert eine Erledigungserklärung, also als Aufforderung an die Klägerseite, abgeben?

Dann noch eine Sache, die mir in der Zwangsvollstreckungsklausur irgendwie schwer fällt, aber zu der ich nicht weiß, wie man vorgehen soll. Der Kläger will aus einem Versäumnisurteil vollstrecken, der Beklagte, den wir vertreten meint aber, das VU sei unwirksam, weil es nicht ordnungsgemäß zugestellt wurde. Könnte ich hier auch eine Erinnerung nach § 766 ZPO prüfen, obwohl bereits ein Klageverfahren läuft, also kann ich einfach als Gericht zwischen Beschlussverfahren und Klageverfahren wechseln, obgleich ein Kläger eine Klage erhebt?

Vielen Dank!
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RefNdsOL
Senior Member
****
Beiträge: 470
Themen: 16
Registriert seit: May 2024
#2
09.11.2024, 19:40
(09.11.2024, 19:08)Sagaliu schrieb:  Hey Leute,

wenn ich in meinem materiell-rechtlichen Gutachten in der Anwaltsklausur (wir sind Anwalt aus Beklagtensicht) zum Ergebnis komme, dass ein Antrag der Klägerin begründet ist, der andere aber nicht. Beantrage ich dann trotzdem zunächst einmal in meiner Klageerwiderung Klageabweisung oder würdet ihr den von mir geprüften und bejahten Anspruch dann für anerkennen oder antizipiert eine Erledigungserklärung, also als Aufforderung an die Klägerseite, abgeben?

Dann noch eine Sache, die mir in der Zwangsvollstreckungsklausur irgendwie schwer fällt, aber zu der ich nicht weiß, wie man vorgehen soll. Der Kläger will aus einem Versäumnisurteil vollstrecken, der Beklagte, den wir vertreten meint aber, das VU sei unwirksam, weil es nicht ordnungsgemäß zugestellt wurde. Könnte ich hier auch eine Erinnerung nach § 766 ZPO prüfen, obwohl bereits ein Klageverfahren läuft, also kann ich einfach als Gericht zwischen Beschlussverfahren und Klageverfahren wechseln, obgleich ein Kläger eine Klage erhebt?

Vielen Dank!

1) Die antizipierte (teilweise) Erledigungserklärung hilft dir jedoch weniger/nicht. Denn wenn der Kläger ebenfalls eine (teilweise) Erledigungserklärung abgibt, dann ergeht dennoch eine Kostenentscheidung nach § 91a ZPO - entweder über alles oder im Fall der teilweisen übereinstimmenden Erledigungserklärung über den abgetrennten Streitgegenstand. Wenn du bereits auf Basis der gegebenen Informationen absehen kannst, dass wahrscheinlich hinsichtlich eines Antrags der Mandant unterlegen sein wird, dann wird ggf. auch das Gericht in der Kostenentscheidung zu diesem Streitgegenstand nach § 91a ZPO die Kosten (voll) dem Beklagten auferlegen. Da kann dann ein Anerkenntnis günstiger sein, sowohl im Hinblick auf Ziff. 1211 Nr. 2 KV GKG und zum anderen auch das ggf. § 93 ZPO zu Gute kommt.

2) Was genau meinst du mit "bereits ein Klageverfahren läuft"? Der Vollstreckungsschuldner hat Klage nach § 767 I ZPO erhoben und du willst jetzt noch vor der Entscheidung zu der Klage nach § 766 ZPO vorgehen?


2)
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Praktiker
Posting Freak
*****
Beiträge: 1.947
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#3
09.11.2024, 21:43
Nicht das Gericht wechselt zwischen Verfahren, sondern Du berätst, welcher Rechtsbehelf eingelegt wird. Soweit statthaft, konkurrieren die Rechtsbehelfe frei miteinander und laufen nebeneinander her, oft auch bei verschiedenen Gerichten oder Spruchkörpern. Das liegt an den unterschiedlichen Rechtsschutzzielen.

Achtung: Das verkündete VU ist nicht unwirksam (nichtig), sondern nur eine Vollstreckungsvoraussetzung fehlt mangels Zustellung. Oder ist es im schriftlichen Vorverfahren ergangen und daher nicht existent? Dann laufen erstinstanzliches Klageverfahren mit ggf. einstweiliger Einstellung der ZV und Erinnerung, weil es gar keinen Titel gibt, parallel, wenn man will. Meinst Du diese Konstellation?
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.11.2024, 21:54 von Praktiker.)
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