07.11.2024, 18:33
Hi,
ich habe meine erste Akte bekommen und soll dafür ein Votum schreiben. Mein Ausbilder hat gesagt, dass dies ähnlich wie der Aktenvortrag ist (diesen haben wir im Einführungslehrgang geübt). Ich habe gerade große Schwierigkeiten, wie ich einen Anspruch aufbauen soll, wenn einzelne TBM streitig sind. Es hat noch keine mündliche Verhandlung stattgefunden. Es gibt von der Klägerseite aus Beweisangebote und der Beklagte bestreitet diese.
Wird dann ein Vortrag als wahr unterstellt? Wenn nein, wie geht es dann weiter? Ich kann ja nicht schreiben, dass der Anspruch bestehen dürfte, wenn ich ein TBM weder bejahen, noch verneinen kann.
ich habe meine erste Akte bekommen und soll dafür ein Votum schreiben. Mein Ausbilder hat gesagt, dass dies ähnlich wie der Aktenvortrag ist (diesen haben wir im Einführungslehrgang geübt). Ich habe gerade große Schwierigkeiten, wie ich einen Anspruch aufbauen soll, wenn einzelne TBM streitig sind. Es hat noch keine mündliche Verhandlung stattgefunden. Es gibt von der Klägerseite aus Beweisangebote und der Beklagte bestreitet diese.
Wird dann ein Vortrag als wahr unterstellt? Wenn nein, wie geht es dann weiter? Ich kann ja nicht schreiben, dass der Anspruch bestehen dürfte, wenn ich ein TBM weder bejahen, noch verneinen kann.
07.11.2024, 21:34
Wenn erhebliche Tatsachen streitig sind und Beweis angeboten ist, musst Du dafür votieren, den Beweis zu erheben (z.B. die Zeugen zum Termin zu laden).