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  5. WisMit Überstundenausgleich bei WAT
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WisMit Überstundenausgleich bei WAT
Keyskram
Junior Member
**
Beiträge: 2
Themen: 1
Registriert seit: Oct 2024
#1
23.10.2024, 22:09
Hallo zusammen,

habe mein 1. Staatsexamen in der Tasche und möchte die Zeit bis zum Ref als Wismit überbrücken. Die GKs zahlen fast alle nach Wochenarbeitstagen. Bedeutet jetzt ein Wochenarbeitstag z.B. 8h? 

Mir geht es hier nicht um die Frage, ob man auch mal länger arbeiten muss. Das wäre kein Problem. Die Frage ist eher, wenn ich bei 4 Wochenarbeitstagen über den ganzen Monat immer mal wieder 2h länger bleibe, ob das auch bezahlt wird. Oder steht bei einer Abrechnung nach Wochenarbeitstagen gar nichts vom Tagespensum im Arbeitsvertrag?

Danke im Voraus.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23.10.2024, 22:10 von Keyskram.)
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Reynolds
Junior Member
**
Beiträge: 19
Themen: 4
Registriert seit: Sep 2024
#2
23.10.2024, 22:16
Hängt von der Kanzlei ab. Ich kenne das Modell mit genauer Zeiterfassung und dann ggfs. Überstundenabbau durch Freizeit. Aber kenne auch Kanzleien in denen die Überstunden nicht offiziell erfasst werden. Evtl kann man dann trotzdem mal früher Schluss machen mit Verweis darauf.

Die Kanzleien zahlen aber eigentlich immer pauschal das Gehalt gemäß Anzahl WAT aus, d.h. eine Mehrvergütung wird es wohl eher selten geben - daher Abbau durch Freizeit.

Zur Dauer eines WAT: auch wieder unterschiedlich, denke aber 9-18/19 Uhr als Wissmi dürfte üblich sein
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23.10.2024, 22:17 von Reynolds.)
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GefreiterDosenkohl
Junior Member
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Beiträge: 8
Themen: 0
Registriert seit: May 2023
#3
23.10.2024, 22:21
(23.10.2024, 22:16)Reynolds schrieb:  Aber kenne auch Kanzleien in denen die Überstunden nicht offiziell erfasst werden. Evtl kann man dann trotzdem mal früher Schluss machen mit Verweis darauf.
 [...]
Zur Dauer eines WAT: auch wieder unterschiedlich, denke aber 9-18/19 Uhr als Wissmi dürfte üblich sein

was Reynolds sagt  Cowboy Glückwunsch zum bestandenen Examen!
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s3of24
Junior Member
**
Beiträge: 21
Themen: 0
Registriert seit: Jul 2024
#4
23.10.2024, 23:43
Es ist tatsächlich stark von der Kanzlei (und dem Team) abhängig, wie lange so ein Tag ist und ob die Überstunden erfasst werden. Ich würde da immer Erfahrungsberichte bei dort tätigen WiMis einholen, was Zeiterfassung und durchschnittliche Arbeitszeit angeht. Leider kann man sich eher selten auf die Aussagen der Kanzleien im Bewerbungsverfahren verlassen.
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Keyskram
Junior Member
**
Beiträge: 2
Themen: 1
Registriert seit: Oct 2024
#5
24.10.2024, 17:17
Ok vielen Dank für die Antworten. Im Bewerbungsgespräch werde ich aber auch ganz offen ansprechen, dass kostenloses Arbeiten für mich nicht in Frage kommt :D. Wie gesagt, Mehrarbeit kein Problem. Dann muss dies aber zumindest in Freizeit wann anders, oder falls nicht möglich durch Zahlung ausgeglichen werden. 

Dass Überstunden nicht ausgeglichen werden, kann m.E. nur durch das hohe Anwaltsgehalt gerechtfertigt werden. Da diese Überlegung nicht auf ein "normales" Wismit Gehalt übertragen werden kann, sollte eigtl. klar sein. 

Aber wenn man natürlich nichts sagt, nutzen die Kanzleien das auch aus.
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lawD
Junior Member
**
Beiträge: 10
Themen: 0
Registriert seit: Sep 2024
#6
26.10.2024, 18:38
Also bei 1000€ und mehr pro WAT für die üblichen Hilfstätigkeiten sehen die meisten Kanzleien da die ein oder andere Überstunde als abgegolten. Bei uns (T1 in München) wars so, dass, wenn's mal 9-10 wurde, man dann manchmal beim nächsten Mal um 17:00 schon heimgeschickt wurde. Das kam aber eher auf den Partner und den Workload an
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Jurafragen
Junior Member
**
Beiträge: 11
Themen: 2
Registriert seit: Jan 2024
#7
26.10.2024, 19:53
Ich glaube, dass du dich bei den Meisten, die so viel bezahlen mit so einer Aussage disqualifizieren würdest. Man wird schon nicht übermäßig beansprucht, beziehungsweise nicht, wenn man die Arbeitszeit ins Verhältnis zur Bezahlung setzt.  Insbesondere bei 1200€-1500€/WAT. Das ist eine Werbemaßnahme für potentielle spätere Associates, die haben auch kein Überstundenkonto
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Jurafragen
Junior Member
**
Beiträge: 11
Themen: 2
Registriert seit: Jan 2024
#8
26.10.2024, 19:54
Das soll übrigens keine Kritik an deiner Einstellung sein, ich halte sie nur (leider) für etwas blauäugig
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Ex-GK
Senior Member
****
Beiträge: 349
Themen: 0
Registriert seit: Oct 2022
#9
30.10.2024, 17:54
(24.10.2024, 17:17)Keyskram schrieb:  Ok vielen Dank für die Antworten. Im Bewerbungsgespräch werde ich aber auch ganz offen ansprechen, dass kostenloses Arbeiten für mich nicht in Frage kommt :D. Wie gesagt, Mehrarbeit kein Problem. Dann muss dies aber zumindest in Freizeit wann anders, oder falls nicht möglich durch Zahlung ausgeglichen werden. 

Dass Überstunden nicht ausgeglichen werden, kann m.E. nur durch das hohe Anwaltsgehalt gerechtfertigt werden. Da diese Überlegung nicht auf ein "normales" Wismit Gehalt übertragen werden kann, sollte eigtl. klar sein. 

Aber wenn man natürlich nichts sagt, nutzen die Kanzleien das auch aus.

GKen zahlen alles andere als ein "normales" WiMi-Gehalt - außerhalb einer GK kriegen WiMis sehr viel weniger als das, wie eben auch sämtliche andere Juristen, die nicht in einer GK arbeiten, nicht 6-stellig zum Berufseinstieg verdienen. Rechne das ganze mal hoch auf einen Vollzeitjob - also 40 Stunden pro Woche. In aller Regel bist Du mit einem WiMi-Gehalt da schon nah an dem, was teilweise Berufseinsteiger (die nicht in eine GK gehen) verdienen bzw. sogar über dem Gehalt, was sehr viele nicht-juristische Akademiker als reguläres Gehalt verdienen. 

Du kannst das gerne so sagen, würde aber durchaus damit rechnen, dass es nicht gut ankommen wird. WiMis arbeiten sich idR ohnehin nicht kaputt (sollen sie ja auch nicht) und Überstunden halten sich in der Regel in Grenzen. Wenn das ausufert, könnte man darüber nachdenken, ob man über eine zusätzliche Kompensation sprechen sollte. Meine Erfahrung ist, dass die allermeisten Kanzleien bzw Teams die WiMis nicht extra ausnutzen (dann schon eher die Junior Associates) und tatsächlich darauf achten, dass diese keine bis wenig Überstunden machen (ich habe selbst aktiv WiMis aufgefordert, bitte nach Hause zu gehen, wenn sie nach 18:30 noch rumsaßen). WiMis haben auch regelmäßig Leerlauf und lernen in der Arbeitszeit (idR hat niemand etwas dagegen, gleichzeitig verlangt aber auch keiner, dass der WiMi das Geld für die Zeit, in der er rumsaß, zurückgibt, weil man nach WAT und nicht nach Stunden bezahlt); zusätzlich haben WiMis ja auch weitere Benefits, wenn sie in einer GK sind - wenn dann mal mehr anfällt, der WiMi dann ausnahmsweise länger sitzt und Überstunden nicht vertraglich geregelt sind, kann man mE schon erwarten, dass diese Ausnahme auch ohne größere Diskussionen mitgetragen wird (vorausgesetzt, der WiMi hat Zeit und keine Pläne, die zu verschieben wären - dann lässt man nämlich idR den WiMi auch gehen!).
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MaxiL99
ML
**
Beiträge: 16
Themen: 3
Registriert seit: Jan 2024
#10
31.10.2024, 12:17
Ich kann mich meinen Vorrednern nur anschließen. Ich glaube der Witz an der Bezahlung pro WAT ist doch gerade, dass die Kanzleien sich nicht auf konkrete Arbeitszeiten festlegen müssen. Das finde ich persönlich wegen des weit überdurchschnittlichen Gehalts auch in Ordnung tbh, solange es sich im Rahmen hält.
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