• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Zivilrechts-, Strafrechts- und Verwaltungsstation
  5. Terminsvertretung - Nachwirkungen
Antworten

 
Terminsvertretung - Nachwirkungen
Konova
Senior Member
****
Beiträge: 270
Themen: 21
Registriert seit: Jun 2023
#1
21.10.2024, 12:17
Moin,

kurze praktische Frage:

Wenn man die Terminsvertretung für einen anderen RA wahrnimmt: wer erhält dann im Anschluss das Protkoll?

Also gilt man dann für das Protokoll als Zustellungsempfänger oder endet die Vertretung quasi sofort mit dem Termin. Also meine Frage ist, ob hier noch NAchwirkungen der Vertretung aufkommen, sodass bspw. ein Widerrufsvergleich dann vom Terminsvertreter auch zu widerrufen wäre und nicht vom eigentlichen Prozessbevollmächtigten o. ä.
Suchen
Zitieren
Sir Wilfrid Robarts
Member
***
Beiträge: 88
Themen: 0
Registriert seit: Oct 2022
#2
25.10.2024, 19:22
(21.10.2024, 12:17)Konova schrieb:  Moin,

kurze praktische Frage:

Wenn man die Terminsvertretung für einen anderen RA wahrnimmt: wer erhält dann im Anschluss das Protkoll?

Also gilt man dann für das Protokoll als Zustellungsempfänger oder endet die Vertretung quasi sofort mit dem Termin. Also meine Frage ist, ob hier noch NAchwirkungen der Vertretung aufkommen, sodass bspw. ein Widerrufsvergleich dann vom Terminsvertreter auch zu widerrufen wäre und nicht vom eigentlichen Prozessbevollmächtigten o. ä.

Moin, 

mit der Wahrnehmung des Termins und dem anschließenden Terminsbericht ist deine Aufgabe im Normalfall erledigt. 

Normalerweise bekommst du am Ende nochmal Bescheid, wie das Urteil ausgefallen ist und die Abrechnung. 

Protokoll bekommt also eigentlich, wenn alles normal läuft nur der Hauptbevollmächtigte. 

Um Widerruf o. ä. brauchst du dich da selbst nicht kümmern. Du weist natürlich im Terminsbericht auf die Fristen hin. Der Rest ist aber Sache des Hauptbevollmächtigten.
Suchen
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus