13.10.2024, 19:30
Moin! Man hört immer, dass man als Associate für sein Rechtsgebiet brennen muss, damit man die viele Arbeit durchhält.
Jetzt frage ich mich, wie sehr man tatsächlich für sein Rechtsgebiet brennen muss und was zu wenig ist. Interesse an dem was man macht hat ja hoffentlich jeder, mir geht's aber darum vor einem Berufsstart rauszufinden, ob das Rechtsgebiet tatsächlich was für mich ist.
Kurzum: Wie kann ich herausfinden, ob ich genug Leidenschaft für mein Rechtsgebiet habe, um die beruflichen Anforderungen langfristig zu erfüllen?
Jetzt frage ich mich, wie sehr man tatsächlich für sein Rechtsgebiet brennen muss und was zu wenig ist. Interesse an dem was man macht hat ja hoffentlich jeder, mir geht's aber darum vor einem Berufsstart rauszufinden, ob das Rechtsgebiet tatsächlich was für mich ist.
Kurzum: Wie kann ich herausfinden, ob ich genug Leidenschaft für mein Rechtsgebiet habe, um die beruflichen Anforderungen langfristig zu erfüllen?
14.10.2024, 14:27
Das glaube ich nicht. In der GK lockt das Geld, was natürlich ein nettes Goodie ist, um sich einen angenehmen Lebensstandard zu erfüllen und in kurzer Zeit viel Geld anzusparen, bevor man den Exit wählt.
Außerhalb der GK wird man in vielen Kanzleien auch Fälle in Rechtsgebieten zu bearbeiten haben, mit denen man bisher nur wenig Berührungspunkte hatte. Auch ist nicht jedes Thema spannend, sondern muss einfach gemacht werden, weil der Mandant dafür bezahlt.
Ich mag das Rechtsgebiet, in dem ich arbeite, aber brennen tue ich nicht dafür. Mir hat die interdisziplinäre Zusammenarbeit für verschiedene Projekte in der WPG Spaß gemacht, aber auch da war es eher das Gesamtprojekt, was interessant war, nicht jede einzelne Tätigkeit. Was heißt also brennen? Wenn bestimmte Einzeltätigkeiten langweilig sind, aber erledigt werden müssen, kann man wohl nicht davon sprechen, dafür zu "brennen", auch wenn das Projekt insgesamt spannend ist.
Außerhalb der GK wird man in vielen Kanzleien auch Fälle in Rechtsgebieten zu bearbeiten haben, mit denen man bisher nur wenig Berührungspunkte hatte. Auch ist nicht jedes Thema spannend, sondern muss einfach gemacht werden, weil der Mandant dafür bezahlt.
Ich mag das Rechtsgebiet, in dem ich arbeite, aber brennen tue ich nicht dafür. Mir hat die interdisziplinäre Zusammenarbeit für verschiedene Projekte in der WPG Spaß gemacht, aber auch da war es eher das Gesamtprojekt, was interessant war, nicht jede einzelne Tätigkeit. Was heißt also brennen? Wenn bestimmte Einzeltätigkeiten langweilig sind, aber erledigt werden müssen, kann man wohl nicht davon sprechen, dafür zu "brennen", auch wenn das Projekt insgesamt spannend ist.
14.10.2024, 15:35
(13.10.2024, 19:30)Dauergast_ schrieb: Moin! Man hört immer, dass man als Associate für sein Rechtsgebiet brennen muss, damit man die viele Arbeit durchhält.
Jetzt frage ich mich, wie sehr man tatsächlich für sein Rechtsgebiet brennen muss und was zu wenig ist. Interesse an dem was man macht hat ja hoffentlich jeder, mir geht's aber darum vor einem Berufsstart rauszufinden, ob das Rechtsgebiet tatsächlich was für mich ist.
Kurzum: Wie kann ich herausfinden, ob ich genug Leidenschaft für mein Rechtsgebiet habe, um die beruflichen Anforderungen langfristig zu erfüllen?
Die Unterteilung in einzelne Rechtsgebiete gibt es ohnehin überwiegend bei GK, tlw. MK und Boutiquen und auch dabei ist es je nach Praxisgruppe oftmals auch rechtsgebietsübergreifend oder es wird ein Mandat durch mehrere ggf. standortübergreifende Praxisgruppen bearbeitet hinsichtlich verschiedener Fragestellungen. Ich denke, es gibt Rechtsgebiete bei denen es durchaus sinnvoll ist, dafür ein Interesse zu haben, wenn man darin tätig sein will: Bspw. Bankaufsichtsrecht, Kapitalmarktrecht - denn sonst hat man wahrscheinlich wenig Motivation sich die kleinteiligen, unzähligen Vorschriften auf nationaler und gerade auch europäischer Ebene zu Gemüte zu führen. Andere Rechtsgebiete wie bspw. Arbeitsrecht, IP, Kartellrecht o.ä. sind da gefühlsmäßig zugänglicher iSv dass man auch ohne das größte Interesse der Welt nicht aufgeben will, weil man die nächste Unter-unter-Definition eines Begriffes eines Tatbestandsmerkmal versucht zu verstehen, die sich über 20 Zeilen in einem Satz und 3 (Del-)VO erstreckt und noch durch 5 EuGH-Urteile beeinflusst ist.