08.04.2019, 17:42
Morgen Revision oder Urteil? Was glaubt ihr?
08.04.2019, 17:44
Ähm in Niedersachsen war der 28.abschnitt auch ausgeschlossen. Ich glaube du hast dir da ein bisschen zuviel Arbeit gemacht.
08.04.2019, 17:53
08.04.2019, 18:01
Die Vorschriften des 28. Abschnitts (also die Verkehrsdelikte) waren nach Bearbeitervermerk nicht zu prüfen!
08.04.2019, 18:15
(08.04.2019, 18:01)Gast5410 schrieb: Die Vorschriften des 28. Abschnitts (also die Verkehrsdelikte) waren nach Bearbeitervermerk nicht zu prüfen!
Das muss ich im Eifer des Gefechts überlesen haben. Uups, peinlich. Naja, war eh alles Grütze. Das heißt ihr habt nur Mord/Totschlag und die Körperverletzungsdelikte geprüft? War das dann nicht ein bisschen wenig?
08.04.2019, 18:19
Also wenig fand ich das nicht, ich habe noch nie soviele Seiten geschrieben. Versuchter mord angeprüft, aber dann eher zum vollendeten Totschlag tendiert, Körperverletzung nicht mal geschafft, nur zwei Sätze dazu und im ersten Komplex Diebstahl in besonders schwerem Fall und Sachbeschädigung
08.04.2019, 18:21
Also in NRW fand ich die Tötungsdelikte abwegig...
08.04.2019, 18:29
08.04.2019, 18:29
(08.04.2019, 18:19)Nds zweipunktnull schrieb: Also wenig fand ich das nicht, ich habe noch nie soviele Seiten geschrieben. Versuchter mord angeprüft, aber dann eher zum vollendeten Totschlag tendiert, Körperverletzung nicht mal geschafft, nur zwei Sätze dazu und im ersten Komplex Diebstahl in besonders schwerem Fall und SachbeschädigungNein, wenig ist vielleicht das falsche Wort aber realistisch schaffbar und normalerweise gehen die Prüfungsämter ja lieber in den Overkill, deshalb war ich jetzt auch so verwundert, dass die einem einen kompletten Abschnitt schenken. Aber wo hast du dann das Verrwertungsverbot wegen der Blutprobe verarbeitet? Bei der Strafmilderung gemäß § 21 StGB?
08.04.2019, 18:31